Druckschrift 
Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1829 bis incl. 1840
Entstehung
Seite
247
Einzelbild herunterladen
 

257

Des Jahres 1839 können wir jedoch nicht unerwähnt lassen, weil es eines derunergiebigsten in Beziehung ans diesen Einnahme-Titel gewesen sein würde, wenn derverewigte Monarch, bei Gelegenheit des Reformationsfestes, nicht wiederum den Armenein Geschenk von 3,000 Rthlrn. gemacht hätte. Unter diesem Titel befinden sich aberauch die Einnahmen aus den Geschenken, welche bei Gelegenheit der Ausnahme vonKaus-Contracten über Grundstücke, bei Adjudikationen und Publikationen von Testa-menten für die Armen bestimmt und von dem Königlichen Stadtgericht eingesandtwerden. Es haben solche im Laufe des Jahrzchcnds durchschnittlich jährlich zwischen000 und 700 Nthlr. betragen. Ferner wurden seit dem Jahre 1827 die angehendenBürger bei Gelegenheit der Gewinnung des Bürgerrechts zu milden Gaben für dieArmen aufgefordert, wodurch die Haupt-Armcn-Kasse erhielt:

im Jahre 1830 . . . 1,480 Rthlr. 5 Sgr. —Pf.

-

- 1831 . .

. 994 -

24 - 3 -

-

- 1832 . ,

. 1,183 -

13 - — -

- 1833 . .

. 1,304 -

/ - 0 -

- 1834 . ,

. 1,433 -

27 - 9 .

--

- 1833 .

. 1,317 -

23 - 0 -

- 1830 .

. 1,272 -

II - 3 -

-

- 1837 . ,

. 1,381 -

27 - 0 -

Vom I. Januar 1838 ab ist diese Einnahme dem neu errichteten Nicolanö-Bür-ger-Hospital überwiesen worden.

4.3 Tit. III. e. Zufällige Einnahme für die Institute. Hier ist dasJahr 1833 zu bemerken, weil ein Geschenk Sr. Majestät des Hochscligen Königs von2,000 Rthlrn. zum Bau der Trittmühle im Arbcitshause zur Einnahme gekommen ist.

4.3 Tit. IV. An Königlichen Nenjahrsgeldern. Schon früher als die Ar-men-Verwaltung von der Commune übernommen worden, hatten Se. Majestät derHochsclige König alljährlich den hiesigen Armen ein Neujahrsgeschenk von 1,000 Rthlrn.zustellen lassen, von denen den Armen der hiesigen französischen Kirche 230 Rthlr.zustehen, mithin für die unsrigen 3,730 Rthlr. verbleiben, und ist aus diesem Geschenkenach Allerhöchster Bestimmung ein Fonds gebildet, aus welchem im Laufe des Jahresaußerordentliche Beihülfen an hiesige Arme gezahlt werden.

4.3 Tit. V. Aus gesetzlich bestimmten Rechten. Hierunter sind zu verstehen:

->. Nachlässe der Almosen-Empfänger;

I>. Strafgefälle;

c. der Ucberschuß aus dem Verkauf verfallener Pfänder;

3. der stipulirte Beitrag von 400 Rthlrn. jährlich, welcher von den Unterneh-mern des hiesigen Droschken-Fuhrwerks bei Ertheilung des Privileg« über-nommen worden.

43 z. Um sich einen Begriff über den Betrag der, dem Armenwcsen unter die-sem Titel zufließenden Einnahme zu machen, wollen wir die der vier letzten Jahreangeben. Es sind eingegangen:

im Jahre 1837 ... 1,008 Nthlr. 23 Sgr. 0 Pf.

- 1838 . . . 2,100 - 23 - 11 -

- 1839 ... 701 - 3 - II -

- 1840 . . . 1,180 -> 19 - 1

Die Einnahme der Jahre 183? erscheint darum geringer, weil bis dahin der Er-

14°