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Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1829 bis incl. 1840
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stellung gehofft wurde, es sich ergeben hat, daß in den nun um mindestens 13 Fuß tie-fer auszubeutenden Kricnbergs-Bruch sich ein Kalkstcinflötz findet, und die besten Aus-sichten vorhanden sind, recht bald einen guten Ccmcntftein zu gewinnen, wovon bereitsnicht unbedeutende Proben gefunden wurden. Die bedeutenden Opfer und Kosten die-ser Anlage werden dann nicht allein einen entsprechenden Gewinn, sondern noch dengroßen Vortheil gewähren, die Menge des Berlin so unentbehrlichen Kalksteins bedeu-tend vermehrt zu haben.

Auch der vorgedachte Kalksteinbruch Nr. I. wird mit noch besserem Erfolge zubearbeiten sein, wenn, wie von der Loyalität der Behörden zu hoffen ist, die Beschaf-fung der vorbemcrkten Vorfluth recht bald zur Ausführung gebracht wird-

Der vollständige Ertrag aus allen städtischen Kalkftcinbrüchcn kann erst erzieltwerden, wenn bei der jetzt schwebenden Separation von Rüdersdorf der Umfang desAnrechts der Commune am Inhalte des Kalksteins in der Bancrnheide, als Vesitze-rinn des Lehnschulzengutcs, ermittelt, und der Prozeß über die Befugniß als Magi-strat von Cölln in dem Cöllnischcn Bruch, abscgie ,3>a limimiimis Kalkstein zu brechen,entschieden ist.

Die Nutzung der Kalksteine aus den Kalksteinbrüchen js. Anlage 3.) hat in denJahren 1829 und 1830, sowie in den Jahren 1837 bis 18-10 incl., also in einemZeiträume von 0 Jahren, nach Abzug der Ausgaben für das Abräumen, Brechen undSetzen, für Unterhaltung der Gerüste und Geräthschaften, für Tantieme, Provisionund Gehalte der Betricbsausseher, einen Ucbcrschuß von 30,710 Rthlrn. geliefert.

Unter den Ausgaben sind jedoch nicht inbegriffen die Kosten derAdministration, die zur Erwerbung von Grundstücken verwendeten Ka-pitalien, die Zinsen von letzteren :c.

Noch wird bemerkt, daß in den 0 Jahren 1831 bis 1836, in welchen keine Kalk-steine zum Verkaufe gefördert sind, die Gehalte der nicht zu entlassenden Aufseher ge-zahlt wurden, daß ferner für die vorhandenen Vorräthe noch Einnahmen zu gewärti-gen, und zum eigenen Bedarf in Tasdorf ein kleines Quantum von Kalksteinen ge-fördert ist.

,1.3 HU Von den Grundstücken und den Gerechtigkeiten in der Stadt,die ausnahmsweise der Deputation zur Verwaltung überwiesen sind-^1. Die Magistrats-Holzplätze.

Zu den Magistrats-Holzplätzen in der Stadt gehörte:

a. der sogenannte Iste Holzplatz, jetzt in der Holzmarktstraße «ul> Nr. 22. bis 27.;

b. der Holzplatz in der Holzmarktstraße Nr. 31. und 32.;

c. die Holzplätze am Stralaucr-Platz Nr. 28. bis 34., die bis zum Jahre 1822 densogenannten 2tcn und 3tcn Holzmarkt bildeten;

3. der Holzplatz am Stralauer-Platz Nr. 24., hinter dem Stadtschulhause daselbst.^1.3 ». Dieser Holzplatz war bis 1. October 1833 an den Fiscus für eine jähr-liche Erbpacht von 30 Rthlrn. unter der Bedingung überlassen, daß derselbe zumAufstellen des Holzes für das früher bestehende Holzhandlungs-Institut genutzt werde,und sind auf diesem ursprünglich größeren Platze, ohne Genehmigung des Magistrats,das jetzige Spatzier'sche Grundstück, welches früher mit dem noch vorhandenen, zueiner Kaserne bestimmten Gebäude bebaut war, und das Holzschissfahrts-Comtoir,Holzmarktstraße Nr. 28., etablirt.

Nach einem Vergleiche mit dem Fiscns, voni 19. August 1833, erhielt die Com-mune die noch zu Holzplätzen genutzten Theile dieses sogenannten Isten Holzplatzes su>>