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Ucbcr die Auslegung der Worte dieses letzteren Rechtes schwebt ein Rechtsstreit,der in erster Instanz entschieden, dessen Fortsetzung aber dnrch Vergleichsvcrhandlungcnüber den Verkauf des Rechts unterbrochen wurde. Die Vergleichsvcrhandlungcn sind je-doch abgebrochen.
Bis zum Jahre 1831 hat die Commune in den sogenannten Hiutcrbcrgen, aufGrund dieser Berechtigung, Kalksteine brechen lassen. Sie hat jedoch, besondersin Berücksichtigung der Vcrglcichungsvcrhandlungcn, diese Arbeiten vom Jahre 1831bis zum Jahre 1837 ruhen, seit dem Jahre 1837 aber wieder beginnen lassen, weilder bedeutende Bedarf in Berlin, und die an sich gewiß heilsame Concurrcnz die Fort-setzung des Betriebes wünschcnswcrth machte.
Es fehlt diesem Bruch nur an Vorfluth zur Abführung des Grundwassers nachdem Mühlenfließe. Sobald ihm diese Vorfluth beschafft ist, zu deren Verweigerungkein gesetzlicher Grund vorhanden, kann dieser Bruch auf eine ganz zweckentsprechendeWeise noch mehr gefördert werden. Er ist in den Administrations-Acten unter demNamen des Magistrats - Kalkbruchö Nr. I. bekannt.
Da die Commune ihr Recht nicht bloß conservircn, sondern auch möglichst erwei-tern wollte, so kaufte sie,
sä V. 11. das Lehnschulzcngut in Rüdersdorf,sä v. 12. den Altenhoff zu Rüdersdorf,sä O. 4. 13. die beiden Büdncrgrundstücke,sä t'. 14. die Colonie Schulzcnshöhc,sä .4. 13. den hohlen See mit Tasdorf,sä V. .4. 1«. die Ablage am Kessclsec, und nahm,sä V. 4.. 18. den Kricnsce in Erbpacht.
Nach diesen Ankäufen wurden auf Schulzenshöhe 3 Familicnhäuser und 3 Kalk-öfen erbaut, und an verschiedenen Stellen Kalkbrüchc eröffnet, nämlich:
^4. in den Husenstückcn der Stadt, neben den östlichen Brüchen,L. im Bollenlande und auf den Vauerländereicn, undim Krienberge.
Der Bruch sä 4.. ist eingestellt, weil die daselbst gewonnenen blauen Steine jetztkeinen bedeutenden Absatz finden, indem zu Bau- und Brennstcinc» die gelben Steinemit Recht vorgezogen werden.
Der Bruch sä IZ. ist einstweilen eingestellt, weil die Steine hier sehr tief liegen,auch zuvörderst der Antheil des Lehnschulzcngutes an der Baucrnhcide regulirt werdenmuß, und es übrigens auch wünschenswerth ist, das Resultat des vorgcdachten Pro-zesses abzuwarten.
Zu bemerken ist hierbei, daß in der Nähe dieses Bruchs ein Stollen, und von hieraus eine Strecke in der Richtung von Westen nach Osten in die Baucrnhcide hinein-gearbeitet ist, um sich von der Mächtigkeit des Gesteins Ucberzcugung zu verschaffen.Bemerkung. Es waren mit einigen Eigenthümcrn von Rüdersdorf, wegen Be-triebes von Kalk- und Gipöbrüchcn auf gemeinschaftliche Rechnung,Verträge abgeschlossen, die jedoch aus verschiedenen Gründen ihreEndschaft erreicht haben.
Der Gipsbrnch, der einen besonders guten Düngcrgips lieferte,ist bis zum Jahre 183V betrieben.
Der Bruch sä e. ist auf einem Thcile der Ländercien des Lehnschulzcngutes zuRüdersdorf angelegt, und zu seiner dcrcinstigcn Vergrößerung das Freigut Altenhoff er-