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Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1829 bis incl. 1840
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14) Die Dicbeswicse, nach dem Wiesen-Register «all Nr. 344., enthaltend2 M. 27 m R., und genutzt zu 14 Nthlr.

15) Die Hcrrcnwicse, nach dem Wiesen-Register sab Nr. 406., enthaltend15 M. 12 ss)R., und genutzt zu 00 Rthlr.

10) Die lange Wiese oder die Striche, an der Britzer Grenze, nach demWiesen-Register sab Nr. 412., enthaltend 7 M- 33 IHR., und genutzt zu 22 Nthlr.

17) Die vormalige Syndikats-Wicse, nach dem Wiesen-Register sab Nr.140., am weißen Luch, vor dem Cottbusscr Thorr, enthaltend 8 M- 24 ss)R., undgenutzt zu 45 Rthlr.

18) Die Grasnutzung des Sackführcrdammsvor dem SchleichenThorc, derals Wicsenwcg genutzt wird, enthaltend 5 M. 78 H)N., und genutzt zu 14 Rthlr. 15 Sgr.

10) Die Töplitz-Wiese, vor dem Anhaltischcn Thorc, nach dem Wiesen-Registersab Nr. 02., enthaltend 14 M- 88 sssN., war bisher zu 130 Rthlr. vcrzcitpachtct;die Anhaltischc Eisenbahn-Gesellschaft hat davon 5 M- für 2,000 Nthlr. °) gekauft, undzahlt bis zum 31. Octobcr 1842 für den Rest eine Pacht von 85 Nthlr. 4 Sgr. 2 Pf.späterhin wird sich dies Land noch vorteilhafter nutzen lassen.

Bis zum 1. October 1841 waren seit 1817 an Dienstländercien zum Forstdienstcbewilligt, außer dem Garten und der Nutzung des Zicgcnwinkels, welcher inzwischen

anderweitig verpachtet ist:

20) Der Försterdienst-Ackcr, bei der Rohrbecksschen Plan-tage, enthaltend 8 M- 00 sHR.

21) Die Oelkutc oder der Eierberg, enthaltend 10 - 152 -

22) Der Katzenwinkel, enthaltend . . 0 - 142 -

23) Die Wiese am Sackführerdamm, sub Nr. 330. desWiesen-Registers, enthaltend 11 - 135 -

24) DaS Halstuch, sab Nr. 340. des Vermessnngs-Rcgisters,

enthaltend - - 120 -

25) Die Kavel, enthaltend - 150 -

Diese Ländereien haben einen Werth von jährlich 203 Rthlrn. 12 Sgr. 0 Pf.

20) Noch ist zu erwähnen der sogenannte Plan, welcher seit mehreren Jah-ren nur als Hütungs-Rcvier genutzt wird. Derselbe ist belegen am Rixdorfer Dammvor dem Cottbusser Thore rechter Hand, enthält circa 200 Morgen, und wird jetztvon der Commune nicht genutzt. Es werden indeß wegen der Separation Unterhand-lungen gepflogen.

U. Von den Besitzungen außerhalb, die nicht im Nieder-Barnimschen,und nicht im Teltow'schen Kreise belegen sind-Die Glindow'schcn Erdberge bei Brandenburg, im Zauchschcn Kreise, enthal-tend 7 M- 148 s^N., geben jährlich 0 Rthlr. Erbpacht.

^ik Von der Nutzung des Rechts zum Kalkbrcchcn in Rüdersdorf.

Die Commune Berlin hat als Magistrat von Berlin das Recht, 40 Prahm Kalk-steine jährlich zu brechen, und ist als Magistrat zu Cölln berechtigt, im CöllnischeuBruch absguv ul>z iimitatione Kalksteine zu fördern.

') Bei dm Einnahmt» des Stadthaushaltes (Seite M.z sind diese 2,000 suhle, nicht mit »errechnet, weil siebei Abschlug des Kauf-CcntraetcS cinfiweilen, bis zur weiteren Sirgulirung des Geschäfts, als Asservat gebucht wer-drn sind.