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Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1829 bis incl. 1840
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Auch 10 taubstumme Kinder, die in das Taubstummen-Institut wegen Ueber-füllung nicht aufgenommen werden konnten, erhielten im Jahre 1840 auf Kostender Commune Unterricht.

Der im Jahre 1830 entstandenen Kinder-Bewahr-Anstalten sind jetzt 24.Es sind Privat-Anstalten bestimmt zur Aufnahme kleiner Kinder armer Elternbis zu ihrem 0ten Lebensjahre. 1840 wurden diese Schulen von 2,902 Kindernbesucht.

Der Bericht der Deputation schließt mit einer Uebersicht der jüdischen Schul-und Erziehungs - Anstalten, die durch ein Mitglied jüdischen Glaubens bei derSchul - Deputation vertreten werden. Es sind deren 10, mit 382 Kindern.1839 war die Zahl der jüdischen Einwohner 0028, und der schulpflichtigen jüdi-schen Kinder 904; davon besuchten christliche Schulen 4Z4, jüdische Schulen 382und 128 erhielten Privat-Unterricht.

Von den oben angeführten 30,393 Schülern, welche die hiesigen öffentlichen

Schul-Anstalten besuchen, gehen

in unter Städtischer Verwaltung stehende Anstalten 28,024,

in Schulen unter Königlicher Aussicht 7,771,

30,393;

von diesen genießen ganz, oder thcilweise freien Unterricht 21,347, also ungefährsämmtlicher Schulkinder, 7,871 Kinder aber, oder ^ sämmtlicher Schulkindergenießen einen über den Elcmcntar-Unterricht hinausgehenden höheren Unterricht.Ein Vergleich mit der gestiegenen Bevölkerung ergiebt folgendes Resultat:

Ausgabe für das Armen-Schulwesen 1829 20,307 Rthlr.

1840 34,400 -

Im Verhältniß zur gestiegenen Bevölkerung berechnen sie sich nur

ans. . . 33,412also mehr . . . 21,048 Nthlr.Zahl der Armen-Schulkinder, ercl. Waisenhaus- und Arbeitshaus-Schulkinder

1829 3,442,

1840 13,300.

Im Verhältniß zur gestiegenen Bevölkerung berechnen sie sich nur auf . 0,900,

also mehr . . . 6,400,

beinahe daö Doppelte.

Hieraus ergiebt sich der bedeutende Mehr-Aufwand für die stattgehabte Ver-besserung des Schulwesens und die Menge Kinder, die mehr an dieser WohlthatTheil genommen haben, und dem Unterricht überhaupt zugeführt worden sind.