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Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1829 bis incl. 1840
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und zum Ausbau der Gymnasien gemacht werden mußten, aber sämmtlich schonwieder erstattet worden sind.

WaS nunmehr die

Ausgaben

der Städtischen Verwaltung betrifft, so umfaßt die beigefügte Uebersicht 1k. inzwei Haupttheilcn:

unter /V die gewöhnlichen fortlaufenden undunter 13 die nur durch besondere Veranlassungen und Beschlußnahnreu her-beigeführten außergewöhnlichen Ausgaben.

Zu den elfteren gehören:

Ilik. I. die für das Städtische Schulden-Wesen.

Die Städtische Schuld betrug am 1. Januar 1829 mit Einschluß der damalszur künftigen Verwendung für Schulhausbautcn angenommenen Bcdarfssummcn4,149,018 Rthlr. Mittelst Allerhöchster Kabincts-Ordre vom 24. Juni 1829ward der, von den Communal-Behörden Behufs allmäliger Tilgung dieser Schuldenentworfene, hier beigefügte Amortisationsplan, nach welchem mit nach und nachsteigenden Abschlagszahlungen die Schuld bis zum Jahre 1801 getilgt werdensollte, genehmigt; indeß konnte dieser Plan schon sehr bald nicht mehr innegehalten,vielmehr mußte, besonders wegen der, durch das Auftreten der Cholera herbei-geführten ertraordinaircn Ausgaben, selbst zur Aufnahme neuer Schulden geschrittenwerden. Erst das spätere Steigen der Einnahmen setzte die Commune in denStand, sowohl die neu gemachten Schulden wiederum zurück zu zahlen, als auchdenjenigen Betrag der älteren Schulden, welcher nach dem Amortisationsplanbis zum 1. Januar 1841 zu tilgen war, abzutragen, so daß gegenwärtig über-haupt nur noch derjenige Gesammtbctrag an Schulden, ja sogar bereits etwasweniger an solchem vorhanden ist, als der Amortisationsplan voraussetzt.Die Städtische Schuld betrug im Jahre 1829, wie oben gesagt,

4,149,018 Nthlr.

Hierzu an neuen Schulden, vorzüglich durch die Cholera-

Epidemie veranlaßt . 252,009 -

sind zusammen . . . 4,491,618 Rthlr.Darauf sind in den verflossenen 12 Jahren abgetragen 1,991,328 Nthlr.und es sind gegen den Schuldentilgungs-Plan abgesetzt worden, 173,113 Nthlr.,einschließlich derjenigen 103,499 Rthlr., welche zur allmäligen Verausgabung fürSchulzwecke auf demselben noch notirt standen, indem alle Aussicht vorhandeu ist,