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die in dieser Beziehung künstig etwa noch nöthig werdenden Ausgaben ans denanderweitigen Einnahmen der Stadt bestreiten zu können. Nach Abzug obigerbeiden Beträge von zusammen 1,200,043 Rthlr., verblieb sonach, wie die snt, V.angeschlossene Uebersicht vom Schuldcnzustande der Stadt Berlin ergicbt, am1. Januar 1841, außer einer Kämmerei-Schuld von 41,880 Rthlrn., noch eineObligationsschuld von 3,134,078 Rthlrn.*)
Zur Verzinsung und Tilgung der Obligationsschuld ist das Auskommen derfür die Commune stattfindenden Zuschläge zur Mahl- und Schlacht-Steuer be-stimmt, und reicht solches hierzu nicht allein vollkommen hin, sondern gewährtauch noch nicht unbedeutende Ueberschüsse, welche, soweit sie nicht zu den übrigenStädtischen Bedürfnissen gebraucht werden, zur vermehrten Schuldentilgung be-stimmt sind, so daß die ganze Städtische Schuld wohl schon früher, als zu derin dem Amortisationsplanc angenommenen Zeit (1801) getilgt sein dürfte, wennnicht durch nicht zu berechnende Ereignisse die Stadt in ihrer desfallsigen Tätig-keit gehemmt wird.
Bei den AusgabenVit. IV. für die Militair-Vcrwaltung, ist durch die inzwischen eingetreteneKascrnirung einer Eskadron und des einen der noch in Naturalquartier gewesenenBataillons, so wie durch stärkere Belegung der Kasernen, eine Verminderungder Ausgaben eingetreten. Dagegen zeigt sich
Vit. V. bei den Ausgaben für die Polizei- und Gerichts-Verwaltung einebeträchtliche Vermehrung, indem die Ausgabe für diesen Zweig in den vergan-genen 12 Jahren von 06,000 Rthlrn. auf 107,000 Rthlr., also um 41,000 Rthlr.gestiegen ist, die vorzüglich auf die vermehrten Zuschüsse zur polizeilichen Nacht-wacht-Kasse, zur Straßen-Erleuchtung, zur Stadtvoigtci und aus die, in Folge derobengcdachten Verhandlungen Seitens des Staats geschehene Uebernahme derBettelpolizei fallen. Nicht minder beträchtlich sind
Vit. VIII. die Zuschüsse zum Armenwesen und für die Armenschulen gestie-gen, die sich von . . . 108,780 Rthlr. im Jahre 1829auf 239,800 - - - 1840,also um 130,780 Rthlr.,vermehrt haben (mithin über das Doppelte).
Die Vermehrung der Ausgaben all Vit. V. und Vit. VIII. steht in un-zweifelhafter Verbindung mit der im Laufe der Jahre eingetretenen Ausdehnungder Stadt und Steigerung der Bevölkerung; bei den Ausgaben für das Armen-
°) Auf welche demnächst im Laufe des Jahres 18-11 wiederum 108,000 Rthlr. getilgt wordensind, und im Jahre 1812 abermals 120,000 Rthlr. werden getilgt werden.