104
einleitendeBemerkungen überdasKanzlei wesender deutschen Könige bezw. römischen Kaiser vor-ausschicken zu sollen*).
In den Zeiten der Machtfülle des deutschen König- und rö-mischen Kaisertums, da die Inhaber desselben auch über Italien(Oberitalien) und Burgund geboten, wie insbesondere unter KaiserHeinrich V., mit dessen Zeit mir es vornehmlich zu thun haben,waren außer Deutschland auch die genannten zwei Länder durchbesondere Organe, bezw. hohe Beamte in der Reichsregierung(Kanzlei) vertreten. Dieselben mußten vor Allem die Kenntnisbesitzen, die Aktenstücke in Latein, der damaligen Kanzleisprache,abzufassen. Deshalb gehörten sie dem hohen Klerus bezw. derHofgeistlichkeit an und erhielten früher den Titel Erzka Pel-ka n**), welcher später durch Erzkanzler uud Kanzler ganz ver-
Bruno, den Stifter v. St. Märgen u. Straßburger Dompropst, für diesengehalten, denn er sagt in Note 2 Seite 129 seiner rs^. Und.: „In diesemBruno ouucsllarius, dem Stifter des Klosters St. Margen und Dompropstzu Straßburg, wie ihn die Bestätigungsbulle des Papstes Honorius II fürdasselbe Kloster (am 27. Nov. 1125) nennt, glaube ich Bruno, den KanzlerHeinrichs V., zu entdecken, welchen Mallinkrot, llsinseeius und der gelehrteVerfasser des Lüirouieon Vottvioonss so lange gesucht, und in ihm bald einenChorherrn (vamonimw) von Goßlar, bald einen Bischof von Straßburg, baldeineu Bischof von Speyer vermutet haben"; welchem Hause derselbe aber, ins-besondere daß er dem zollerischen angehört hat, das blieb Dümgs unbekannt.Archivrat Or. Bader erkennt zwar in Bruno, dem Stifter v. St. Märgen undDompropst v. Straßburg, auch den deutschen Reichskanzler unter K. Heinrich v,bestreitet aber, daß er ein Sprößling des Hauses Zollern gewesen. S. die I.Beilage.Der Herausgeber des vortrefflich bearbeiteten 1879 erschienenen StraßburgerNrkundenbuchs, W. Wiegand, führt S. 57 Notes unseren Straßburger Dom-propst Bruno zu 1118 zwar auch als Stifter des Klosters St. Märgen und deutschenReichskanzler vom Nov. 1112 bis Juli 1122 auf; daß derselbe dem Grafen-Hause Zottern angehört hat, ist aber ihm gleichfalls unbekannt geblieben. Ebensowenig kennt Stumpf in seinen Reichskanzlern des 10. bis 12. Jahrh. das Her-kommen Bruno's, welches überhaupt bis daher nicht ermittelt worden ist, undvon dem Graf Stillfried, Riedel und Märcker keine Ahnung hatten.
") Hiebet benützten wir die allgemeine Einleitung, welche Dr. K. Fr.Stumpf zu seinen Reichskanzlern des 10., 11. und 12. Jahrh. gegeben, sowieden 6. Band der deutschen Verfassungsgeschichte von G. Maitz.
Urkunde des K. Heinrich II. vom ö. Juli 1005: »övnuo onuesllnrius(nicht der unserige) nies IVilssAisi (IVillsgisi) uroliionxsllunl (und Erzbischof