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Die Geschichte der Grafen von Zollern von der Mitte des 11ten bis Schluß des 12ten Jahrhunderts nach urkundlichen und sonstigen zuverlässigen Quellen
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wie bereits bemerkt, ihnen freie Verfügung über ihre Mobiliensowie die ihnen persönlich gespendeten Gaben zustand.

Hat nun die in der Metzer und Aachener Regel vorgeschriebeneneue Ordnung des klerikalen Lebens eine so große Verbreitung ge-funden, daß im 9. Jahrh. das gemeinschaftliche Leben nach einervon denselben unter dein Klerus der Kathedralkirchen allgemeinüblich war, so unterliegt es keinem Zweifel, daß damals auch amSitze des Bistums Straß bürg eine solche Kongregation be-stand. Zwar soll dies schon vor 773 der Fall gewesen sein, aberdie Urkunde, auf die man sich hiefür beruft, ist sehr verdächtig. ^Unzweifelhaft aber bildete die Geistlichkeit der Straßburger Kathe-dralkirche im 9. Jahrh. eine Kongregation (kirchliche Genossenschaft)von gemeinsamem Leben*).

Zur Zeit, da im letzten Viertel des 11. Jahrh. unser Zoller-sprößling Bruno als Kanonikus des Straßburger Domkapitelsvorkommt und darnach, um die Wende des Jahrh., dort Propstwurde, waren die Verhältnisse und Zustände desselben aber wesent-lich verschieden von denen, die wir oben im allgemeinen geschildert haben.

Im ersten Viertel des genannten Jahrh. war nämlich dieScheidung der Münster Geistlichkeit in adelige und nicht adeligeMitglieder und zwar auf den Wunsch der ersteren und mit des Bi-schofs Werner Zustimmung**) erfolgt, und jene erhielten großeVorrechte. Die Würden und Aemter des Propstes, Dekans undKantors rc. (s. unten) sollten künftig nur von adeligen Kanonikernbekleidet werden ***), wiewohl sie die höhere geistliche Weihe einesPriesters, welche zu manchen gottesdienstlichen Verrichtungen nötigwar, selten erhalten hatten, daher auch adelige Stifter Bürgerliche,

*) S, im Urkdbch. der Stadt Strasburg Nro. 33 zu 883 »vsnodiuinsanotas Naring virZinis illis kratridus idiäsin sörvisutidus äowino- sto.u. a. a. O.

**) Nach einer leider bei der Belagerung von Straßburg im Jahr 1870zu Grunde gegangenen alten Handschrift betitelt: »Nistoirs äs l'äAÜss äsLtrasdourZ st äs son elsrAs«, die Strobel in seiner Geschichte des El-sasses benutzt hat. S. Bd. I. S. 2S6.

***) Die Ämter des Kämmerers, Kantors und Custos bekleideten im An-fang des 13. Jahrh. Angehörige des alten schwäbischen Freiherren-Geschlechtsvon Entringen, welches dem gräflich-Zollerischen stammverwandt war. S.im ersten Teil S. 242 ff.