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Folge 5 (1885)
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436
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neotsrno, er könne, da er von dem Könige von Westphalen bis jetzt die gebetencAbschicds-Audienz noch nicht erhalten habe, noch nicht bestimmt angeben, wanner von Kassel abgehen werde. Er werde mich aber zeitig davon prasvoiürsnnnd sodann hier bei seiner Ankunft die weiteren Befehle Eurer K. Hoheit er-warten. 2) Hr. (lsnsial-I'jiiksbtur-Lsorötg.ii-s Riss zu Hanau, welchem ich diegdgstc. Gesinnungen Eurer K. Hoheit überschrieben habe, wornach Höchstdiesclbegeneigt seien, ihm privative die Aufsicht über die Hanauer Ostroi-Vonmiiiöii-Waldungen mit einem besonderen Gehalte von 100 Thlrn. zu übertragen, nimmtin seiner Antwort v. 28. Febr. die gdgste. Zusage mit schuldigstem Dankenntcrthgst. an, wonach Euer K. Hoheit die deshalb erforderliche h. Weisungenzu erlassen gndgst. geruhen wollen. 3) Thcile ich Euer K. Hoheit in denen h.insoript. v. 28. Febr. geäußerten Entschluß vollkommen, daß die Ernennungdes Hrn. Gesandten Gr. It?.aei als Gesandten nach Dresden und Berlindermalen noch ausgesetzt bleiben könne, bis man sieht, welche Wendung dasKriegsglück bei der eröffnet werdenden ciampaAirs nehmen werde. Respektvollsthabe ich die Gnade?c. Eberstein.

Werthester Herr Minister! Ich ersuche Sic, 1) mir zu melden, wann derWürttembcrgischc Hr. Gesandte von Esiamingsn bestimmt hierher kommen wird;sodann 2) dem verdienstvollen Herrn Riss z» rathcn, daß er mir eine bestimmteInstruktion wegen seiner besondern Berechnung und Vorschläge für die Oktroi-Domainen-Waldungen einsende; das Dekret für die zugesicherten 100 Thalcrwird alsdann sogleich erfolgen. Aschaffenburg, 7. März 1813. Earl.

37.

Frankfurt, 111. März 1813. Eure Königliche Hoheit! Der in der nnter-thänistcn Anlage unterzeichnete «üsPitaimz l?Ior des 2. kaiserl. Regiments RK-aiiKsr(Isenburg) hat mir dieser Tage die an Eure K. Hoheit gerichtete Vorstellungüberreicht, in welcher er bittet, daß nach dem Vorgang des Herzog!, nnd fiirstl.Nassanischcn Hofes ihm als Rekruten für dieses Regimint alle diensttauglichenLeute sans avsu va^abonäs, saspssts sl arrtrss äs oolls sspsos Überlassen unddazu der h. Befehl gegeben werden möge. (Es mag dieses auf solche Weiseein wohl komponirtes Regiment sein.) Wenn Eure K. Hoheit diesem Ansuchengnädigst zu äslsrii'sn geneigt sein sollten, so möchten jedoch zwei Dinge zu be-obachten sein: a) daß nur solche und zwar dem Großherzogthum fremde Leutejener Art dahin abgegeben würden, welche durch llrtheil und Spruch der ein-schlägigen Kriminal-Korrektionell- oder dem Polizeigerichte zur Abgabe an be-sagtes Regiment förmlich vernrtheilt werden; nnd es wäre den benannten Ge-richten zu erlauben, daß sie anstatt des Gefängnisses auf gleiche Zeit auf dieAbgabe zu diesem Regiment RteanZsi- erkennen dürfen; d) müßte der Transportzu dem Regiment auf dessen eigene Kosten geschehen, welches dahier leicht ist,da dasselbe eine Werbung in Offenbach hat, in den anderen vpts. dürfte aber diesesbeschwerlicher sein. Der h. Verordnung Eurer K. Hoheit alles schuldigst anHeimstellend, habe die Gnade respektvollst zu beharren Eurer Königlichen Hoheitnnterthänigster Diener Ebersteim

Werthestcr .Herr Minister! Ich würde mich schämen, den edlen Militairstandzu entweihen, svenn ich dessen Aufnahme als richterliche Strafe bestimmenwollte: gegen Überzeugung kann ich nicmal handeln und ohne richterliches Er-kenntnis kann ich niemanden zum Militairstande zwingen. Die konskribirtenLandskinder erfüllen hierin die Pflicht, das Vaterland zu vertheidigen Ichersuche Sie dem Herrn Hauptmann Flor bestimmt nnd unabänderlich dieses inmeinem Namen zu erklären. Aschaffenburg, 20. März 1813. Carl.

38.

Frankfurt, 31. März 1813. Eure Königliche Hoheit! Zufolge des h. insoriplsv. 7. d. hat aus die ihm von mir geschehene Eröffnung der Herr Esosral-Sscrötairs der Präfektur Hanau Riss das anliegende Dekret und Instruktion