Gehalt bei dem Hanauer Forst-Departement (dessen Seele er in allen Landes-hoheitssachen und deren rechtlichen Ausführungen in der That ist) gndgst. er-höhen und ihn so um etwas verbessern zu wollen. Er bezieht nämlich als Mit-glied des Forst-Departements nur die geringe Summe von 68 fl. jährlich. Ichweiß nicht, ob Eure K. Hoheit gndgst. geneigt sind, seiner Bitte zu willfahren,kann aber Höchstdicselbe unterthänigst versichern, daß unter allen Hanauer Dienerngleicher Kategorie Hr. Csnseal -Präfektur-Sekrctair Riss swinsns. Wenn ich esdaher wagen darf, so empfehle ich die Bitte des Hrn. Riss zur gndgstn. Er-hörung ganz unterthänigst. Sollten Euer K. Hoheit diesen seinen Forst-Departc-ments-Gehalt auch nur um jährlich 232 fl. zu erhöhen geruhen wollen, so würdeer mit Einschluß der bisher bezogenen 63 fl. auf 300 fl. zu stehen kommen,welche h. gnädigste Rücksicht er gewiß verdient. Der h. Entschließung jedochunvorgreiflich beharre ich in tiefstem Respekt Euer w.
Eberstein.
Werthester Herr Minister! Ich schätze den verdienstvollen Herrn Riss sehrhoch und bin bereit, ihm die Privatanfsicht der Forsten in den Hanauer Oktroi-Domaincn anzuvertrauen und ihm dafür einen besonderen Gehalt von 100 Thalcrnauszuwerfen. Ich bitte ihn zu fragen, ob ihm dieser Beweis meiner Wcrth-schätzung angenehm ist. Aus wichtigen Gründen habe ich Fremde zur HanauerPräfektnr gewählt. Ilni tik Ai-aoia, alksri non injuria. Ich bin mit vieler Hoch-achtung Dero Freund
35.
Frankfurt, 28. Febr. 1813. Eure Königliche Hoheit! In der unterthänigstanliegenden Vorstellung bittet der von Euer K. Hoheit unterm 11. April 1811a inilitia gnädigst dispensirte hiesige Bürgerssohn Apotheker Rnvas NM diegnädigste Erlaubnis, als Liaäst, in großhcrzoglich hessische Kriegsdienste, zuwelcher Anstellung er nahe Hoffnung habe, treten zu dürfen. Der Herr Prä-fekt in seinem gleichfalls anliegenden Berichte führt zwar an, Euer K. Hoheithätten den Supplikanten aus der Hinsicht a militia zu dispensiren geruhet,weil er sich den pharmazeutischen Wissenschaften gewidmet und die Absicht ge-habt habe, die von seinen verstorbenen Eltern hinterlassenc Apotheke anzutreten,welches dermalen der Fall nicht sein werde. Allein, da lluoas einmal von demvaterländischen Militärdienste befreit worden ist und anstatt des Naturaldicnstesdie gesetzlichen Vermögens-psr-dsiUs bezahlt hat, somit alles erfüllt hat, wasdas Gesetz von ihm forderte, so glaube ich nicht, daß er zu etwas weitcrem an-gehalten werden könne, vielmehr daß er von aller weiteren Leistung hinsichtlichdes vaterländischen Militärdienstes frei ist und ihm von Euer K. Hoheit dieandern Höchstdero sich im ähnlichen Falle befundenen llntcrthanssöhnen schonmehrmals gewährte Erlaubnis gegeben werden dürfte, sein Glück anderswo zusuchen. Wenigstens müßten ihm in dem Falle, wenn er angehalten würde, jetztwieder diesseitige Militairdienstc zu nehmen, die bezahlten Vcrmögens-pm-vsnksimo cüspsnsalions wieder heraus bezahlet werden. Der Staat verliert auch andiesem oowbolkaiis nicht viel. Es ist ein kleines, schwächliches Männchen,welches in keinem Stande recht gut thun will und daher seinem selbst wählendenSchicksale am besten überlassen werden möchte; dahero ich Herrn Imcas um somehr der Gewährung seines Gesuchs unterthänigst empfehle. Die h. EntschließungEuer K.Hoheit unterthänigst erwartend, habe ich die Gnade, in tiefstem Respektzu beharren Euer Königlichen Hoheit unterthänigster Diener
Ebersteni.
Nach vorliegenden Umständen finde ich hierbei keinen Anstand.
Carl.
36.
Frankfurt, 2. März 1813. Euer Königliche Hoheit! 1) Der K. Württem-bcrgische Gesandte Frhr. v. Csmmingsn schreibt mir unterm 25. Febr. et rsespto