Entwurfeiner zusammenhängenden Stammreihc
des
frrifriwkischen Geschlechts Elirrsirin
von den in den ältesten Urkunden vorkommenden Personen biszu Philipp v. Eberstein, dem Aequirenten von GeHosen.
„AnfBlutverwcindtschaftund Hcirath gründeten sich häufig Ansprüche der Fürstennnd Grafen: durch richtige Stammtafeln erlangt man eine gute Übersicht nndmanche Aufschlüsse auch über Staats- und Rechtsverhältnisse. Es sind noch vieleEroberungen zu machen ans dem Gebiete der Genealogie; die Theile der Stamm-bäume nnd Ahnentafeln, die über das 12. und 13. Jahrhundert hinaufreichen,sind meistens verwerfliche nnd lächerliche Werke der Eitelkeit und Schmeichelei,nnd es ist ein seltenes Glück, wenn man mit ziemlicher Sicherheit bis in das11. Jahrhundert hinauf gehen kann," (E. G. Förstemann, Kleine Schriften zurGeschichte der Stadt Nordhausen 12g.)
In den bis jetzt bekannten von den Äbten von Fulda ausgestellten Urkundenkommen von der Familie Eberstein, zwar noch nicht selbst mit dem Geschlechts-namen bezeichnet, aber als die Väter von ausdrücklich dem Geschlechte zngetheiltenPersonen am frühesten — in den Jahren 1116 bis 1162 —
Wilhard und Uupertvor (vgl. meine Geschichte S. 228 ff. und 1207, Nachtrüge von 1878. S. 7 undvon 1879. S. 137). Ans der Urkunde von 1156 zunächst geht hervor, daßBeide Brüder waren, und im Zusammenhange mit den Urkunden von 1162und 1170, daß
Rupert (Urrpraollt, Ureprabt, RnUIprasit)
der Vater war vonWilhard und Hrrold „von Elirrltrin,"eben so wie nach den Urkunden von 1168 und 1189 sein Bruder Wilhard
der Vater vonwilhard und Sotho „von Clirrstrin."
Aus der um das Jahr 1163 ausgestellten Urkunde über Rupert's letztenWillen erhellt, daß Rupert, wie auch sein Bruder Wilhard, zwar ein Ministerialedes Stifts Fulda, daß er aber außerdem noch mit freieigenen Güternangesessen war. In dieser Urkunde wird Rupert
vir prodrm st üonsstus st in omnUiris eormUüs prncksns ae provickusgenannt. Da in dieser frühen Zeit der Kurialsthl noch nicht derartig schwülstignnd freigebig mit Lobhudeleien war wie in den folgenden Jahrhunderten, so istdie angeführte Charakteristik ein Zeichen, daß Rupert als wirklicher Rath undLeiter der Verwaltung des Stifts bei Abt und Konvent in hohem Ansehen stand,und doch wiederum nach der andern Seite hin, daß Rupert dadurch, daß er —als freier Herr und, wie aus der Urkunde von 1186 zu erschließen ist, als nebstden anderen Verwandten Thcilhaber der benachbarten Stammburg nnd derStammbesitzungen — in die Ministerialität des berühmtesten Stiftes der Christen-heit eintrat, durchaus keine Einbuße an seinem ritterlichen Ansehen und adligenStande erlitten hatte. „Die Ministerialität spricht nicht gegen den Ritterstand,ja die Ministerialen waren der Kern der Ritterschaft. Den Herzögen mußtensie sich freilich unterwerfen und ihnen dienen, wie ja selbst die Grafen sich den-