Wir halicn dir thiiringisrhrii Edrr-Ilrinr zur Reformation gestanden,
welche materiellen Verluste, welchen materiellen Gewinn haben siedurch jene noch gewaltig nachwirkende Neuerung gehabt?
lese Fragen legte der fürstl.-schwarzburgische Konsistorialrath Herr vr.Magerstedt zu Groß-Ehrich mir unterm 13. Juni 1865 vor.
Die Grafen v. Mansfeld waren es, auf deren Veranlassungmein e Familie sich zu Anfang des 16. Jahrhunderts in GeHofen ansie-delte, welches von ihrer Herrschaft Hcldrnngen lehnrührig war. Kirchen-Patrone von GeHofen waren bis 1666 die Grafen v. Mansfeld, und diegeistliche Oberbehörde der geistlichen Znstitute daselbst war das Konsistoriumzu Eisleben.
Ein eigentlicher Wechsel des Bekenntnisses hat hiernach wahrscheinlichgar nicht stattgefunden, vielmehr ist die Reformation in der ganzen Graf-schaft Mansfeld und deren Znbehörnngen dadurch unmerklich eingeführtworden, daß alle vakanten Pfarrstellen mit lutherischen Predigern besetztworden sind.
Verluste an materiellem Besitzthuine sind allerdings mit dem Anstritteaus der katholischen Kirche für uns verknüpft gewesen. Bald nach demErlöschen des alt-fränkischen Stammes des Ebersteinischen Geschlechtes(2. Nov. 1600) mit Georg Sittig v. Eberstein zu Ginolfs meldete sichtun Mai 1601) Wolf Dietrich v. Eberstein zu GeHofen für sich, seinenBrnder Hans Christoph und seinen Oheim Georg bei dem würzbnrgischenLehnhofe zu den erledigten Lehen der fränkischen Vettern; man machte ihmaber alle ersinnlichen Schwierigkeiten hauptsächlich wegen der Religions-änderung der in dein Eislebcr Kansistorialbezirke seßhaft gewordenen Eber-steine, und nach einem weitläufigen Prozesse sah er sich (30. April 1614)wegen der für die Grafen v. Mansfeld übernommenen Bürgschaften genö-thigt, sich mit einer Abfindungssumme zu begnügen.
Als etwa 30 Zahre später Wolf Dictrich's Sohn: der nachmalige General-Feldmarschall Ernst Albrecht v. Eberstein, wegen Erfurt an den KurfürstenJohann Philipp zu Mainz, der zugleich Bisckwf zu Würzbnrg war, geschicktwurde, offerirte ihm letzterer: „Wann er ihm einen Sohn geben und katho-lisch werden lassen wollte, er solchem nicht allein die erste Domherrn-stelle, so in seinem Monat offen würde, sondern auch das erste Lehn, so