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Folge 5 (1885)
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Witsche! mit dem Gerichtsamtssiegel wieder verschlossen habe, er wolle solches hier-durch überreichen, um es den gegenwartigen Erben mit zu publiciren.

Den Gegenwärtigen wurde hierauf sowohl der vorgeschriebene Anhang als dasbisher bei dem Landgerichts-Depositorio verwahret gewesene Testament, welches mitfünf adelichen Siegeln und drei Gerichtssiegeln verschlossen und mit der Aufschriftversehen war:

Hierin befindet sich mein letzter Wille, den ich nach meinem erfolgten und sicherin Erfahrug gebrachten Ableben zu eröffnen bitte.

Friederike Christiane von Mellendorf geb. von Eberstetn.

^etnm Brücken, den S. April 1818.

In diesem Convert befindet sich die lctztwilligc Disposition der Frau Friederike Chri-stiane von Möllcndorf gebornen von Eberstein ans Brücken, welche dieselbe am heutigenTage hiesigen Gerichten, bei gehörig besetzter Gerichtsbank, in ihrer Wohnung ver-schlossen übergeben hat. So nachrichtlich u. s.

Freiherrlich Wcrthernsche Gerichte daselbst.

Wolf. Schmidt, last, zurät.

Altmann.

vorgelegt. Sie erkannten sowohl die Unterschriften der Verstorbenen, als die Siegelfür unverletzt an, und wiederholten ihren Antrag auf Publikation, worauf sowohl dasTestament als auch der Anhang eröffnet und durch laute und deutliche Vorlesungpubliciret wurde.

Sämmtliche Erschienene erkannten die Unterschrift sowohl unter dem Testamentals auch unter den Nachträgen als von der Verstorbenen geschrieben an, behielten sichdie Erklärung über dessen Annahme vor und trugen darauf an, dasselbe nebst den Nach-trägen an ein Königl. Oberlandcsgericht zu Naumburg, behufs der verordneten Aus-fertigung und weitcrn Verfügung, einzusenden. Das Protocoll ist hierauf vorgelesen,von sämtlichen Anwesenden genehmigt und unterschrieben.

Gottlob Heinrich Ernst von Trebra, Ernst C'arl Rudolph Ludewigvon Eberstein, Andreas Gottlob Witsche!, Ottilie von Wcrthern, Emmavon Werthern, Nathalie von Linsingen, Caroline Lnmme, Schmidt,

G. w. o. Grabe.

Neinsdorf dri Altern.

Am 20. Nov. 1643 trat Ernst Albrccht v. Eberstein sein Rittergutzu Reinsdorf nebst der dazu gehörigen Schäferei dem Hans Christophv. Trebra tauschweise ab (Gesch. 162); er besaß aber außerdem in ge-nanntem Orte noch das in Asche liegende v. Witzleben'sche Freigut mitden dazu gehörigen Äckern und Wiesen. Dies Gut wollte er wieder auf-bauen und die ganz öde liegende Ländern und Wiesewachs wieder in gutenStand setzen. Da aber zu diesem Freigute keine Schaftrift gehörte, so batder damalige kaiserl. General - Feldmarschall - Lieutenant Ernst Albrechtv. Eberstein den Kurfürsten Johann Georg zu Sachsen, ihn und seineLehnserben mit einer freien Schaftrift zu Reinsdorf undder wenigenUnterjagd gleich den andern daselbst wohnenden von Adel belehnen undbegnaden zu wollen", wie aus nachstehenden im k. Staatsarchive zu Magde-burg s^etn Mansfeld IX, E. 51) befindlichen und mir von dem GeheimenArchivrath Herrn X. v. Nülverstscit, gefälligst in Abschrift mitgetheiltenUrkunden ersichtlich ist: