— 76 —
etwa Georg von Ebcrstci» sel. ererbt und empfänglich herbracht, doch Unser,Unsers Stifts und eines jeden Recht und Herkommen hicmit ohnverschrieben.
Und seind dies die Lehen, davon obgeschrieben stehet, mit Namen: dasSchackau mit aller seiner Zugchörnng in Holz und Feld und ein Gut daselbstgelegen, das ctwan um die von Bimbach gekauft worden ist, item das Sassen,item das Gerhards, item den Hof und Mühl zu Langcn-Biebra, itemzn Weyhers die Mühlstatt und was sie daselbst haben, item Langenbergmit seiner Zugchörnng, item ein Gut zu Wesung, das um Härtung von derThann gekauft worden ist, item was sie haben zum Alhards, item was siehaben zu Döllbach, item den halben Hof zu Landenhauscn mit etlichenGütern die darein gehören, item ihren Theil der Frohnwiescn zn Nieder-Biebra, item ein Burggut zu Bieberstein mit seiner Zugehörung nachBurggutsrecht, item was sie haben zu .Harbach in der Wüstung, item Eck-weisbach mit seiner Zugehörung, als das Philips und Mangold vonEberstein sel. um Hermann von Eberstein gekauft haben. Des alles zuUrknnd haben Wir Unser Sekret wissentlich an diesen Brief henken lassen.Geben in Unser Stadt Fuld, Donnerstag den fnnfzehenten vsesmdrtL im scchs-zehenhundert acht und sicbenzigsten Jahre.
Urkunden zur Ahnenprobe
des großherzogl. frankfurt. ^>taatsministers
Joseph Änrl Theodor ckreihrrnuou Elicrstein.
(S. 332 der Nachtr. von 1883).
1
Ich Joan Stophel von Quernheim thne kund und zu wissen in Kraftd ieser meiner eigenhändigen Verordnung?c., daß zwaren unser Sohn HenrichErnst nach meinem Absterben das Gut Langendernbach mit allen gleicherhalte und sein Eigenthum seien soll; doch soll meine Liebste, die Hochadel,und wohlgeborene Maria Anna von Mendt, meine herzliebste Frau und seineMutter, welche immer für das Beste gesorget und gut Haus gehalten, die Dis-ponirung haben, und unser Sohn ohne der Mutter Rath nichts thun soll, auchihr nebst dem freien Unterhalt noch dreihundert Gulden geben. Und wann meineherzliebstc Frau nicht mehr bei ihme wohnen will, unser Sohn Henrich Ernstgehalten seien soll, ihr alle Jahr außer den dreihundert noch siebenhundert Guldenauszuzahlen. Langendernbach, im Jahr 1679 den 7. April.
Joan Christoph von Quernheim.
2
Zu wissen sei hiermit jcdermänniglich, daß ich Johannctta Stcphanageb. von und zu Hees, weiland des hochwohlgcborenen Herrn Ludwig Ernstenvon Selbach hinterlassene Wittib, in Erwägung meines hohen Alters mich inden Willen Gottes gänzlich ergeben habe, und aber anjctzo bei gutem Verständewohl vorsehen kann, daß meine und meines Eheherrn selig. Kinder wegen derschon wirklich ererbten väterlich- als nachgehendS zn geWarten habenden mütter-lichen Güter und Effekten in große Uneinigkeit, Zwietracht und Mißverständnisse