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Folge 5 (1885)
Entstehung
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432
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K. Hoheit möchten gudgst. geruhen, die dem Herrn Fürsten von Lüttich zn zahlende1000 st. dem Hrn. Ober-Postmeister Frhrn. v. Vrints dahicr auszahlen zulassen,welche allhie dem Hrn. Fürsten in Karlsruhe anweisen zu lassen eben jetzt Ge-legenheit habe. Der Hr. Fürst ist auf dem Punkt, sich mit Baden zu arran-Kn-on und hofft 700000 st. von diesem Hofe zn erhalten. Respektvollst habe ichdie Gnade zn beharren Euer Königlichen Hoheit nnterthänigster Diener

Eberstein.

Aschnffenburq, de» 28. Den Tag nach Neujahr wird Herr Barthonierdas Geld in Ffurt erhalten. Es geschah in vcrwichcnem Jahr ebenso, undzwar zn Vermeidung aller Verwirrung, seitdem in einem der verflossenen Jahrevon den übrigens sehr schätzbaren Herrn Barthonier die Zahlung aus Ver-sehen zweimal gefodert wurde.

Von Herzen freue ich mich, daß der Hr. Fürst von Lüttich die Summevon 700/m st. in seiner gerechten Forderung von Baden erwirken wird. BeliebenSie dem Herrn von Barthonier recht viel Schönes zn sagen. Ich bin mitgrößter Hochachtung Dero Freund Earl.

26.

Frankfurt, 22. April 1812. Euer Königliche Hoheit haben gnädigst geruht,mir PSI- insei-iplum clsm. vom 19tcn d. einen von Höchstdcro unmittelbarenAnsstände-Kommission zn Aschaffenburg gefertigten Entwurf Schreibens desgroßherzoglichcn Ministeriums der auswärtigen Verhältnisse an das fürstlichLciningische Ministerium zu Amorbach zur Ausfertigung zugchen zu lassen,jedoch mit dem Beisatze, wenn kein Anstand dabei vorwalte. Da diesesletztere aber wirklich der Fall ist, indem der Herr Fürst von Leiningen alswLllinkisii't, kein Ministerium mehr hat, mithin ein Anschreiben von SeitenHöchstdcro Ministeriums der auswärtigen Verhältnisse nicht anwendbar ist, sohabe ich die Gnade, den besagten Entwurf nebst den übrigen mir gnädigst init-getheilten Akten anbei mit der nnterthänigsten Bemerkung zurück zn senden, daßim Fall, wo sich gegen eine Domänen-Kanzlei oder gegen andere verwaltendeStellen eines msämlisteten Fürsten zn beschweren ist, diese Beschwerde an denHerrn selbst, also in sukslialo an den Herrn Fürsten von Leiningcn gerichtetIverdcn müsse. Es wird demnach von der Höchsten Bestimmung Euer König-lichen Hoheit abhängen, ob das von der unmittelbaren Ansstände-Kommissionentworfene Schreiben nicht von mir in ein in Höchstdcro Namen an den HerrnFürsten von Leiningcn zn erlassendes Schreiben umgeändert werden solle s ImFall Euer Königliche Hoheit dieses genehmigen sollten, erbitte ich mir die Aktennntcrthänigst zurück ans. Wenn dieser Schritt sodann wider Vcrmuthen auchkeinen Erfolg haben sollte, so würde nichts anderes übrig bleiben, als sich andie Kouvsrains des Herrn Fürsten von Leiningen zn wenden und dortsclbstBeschwerde zu führen, welches als dann durch das mir gnädigst anvertrauteMinisterium resp. durch die einschlagenden Gesandtschaften geschehen könnte.Die weiteren Höchsten Befehle nntcrthänigst erwartend habe ich die Gnaderespektsvollcst zn beharren. Euer Königlichen Hoheit nnterthänigster Diener

Ebcrstein.

Mit der richtigen Bemerkung des Herrn Staatsministers bin ich einver-standen und schicke daher die Akten zurück.

Aschb., 28. April 1812. Carl.

27.

Frankfurt, 2ti. Mai 1812. Euer Königliche Hoheit 1) haben mir nntcr-thänigst wieder anliegende Schreiben des Hrn. Fürsten zu Schanmbnrg-Lippe zum Gutachten zu inskribiren geruhet. Auf diese bloße höfliche Anzeigeseines Betragens >» den Streitigkeiten mit Lippe-Detmold und der durchEinschreitnng der kais. französischen Gesandtschaft zn Kassel wahrscheinlich znstände kommenden gütlichen Ausgleichung ist m. E. nichts zn antworten, als