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Folge 5 (1885)
Entstehung
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Königliche Hoheit sich in dergleichen Erwartungen oder Vorschläge schlechterdingsnicht einlassen können. Bei jeder Veranlassung haben Eure Königliche Hoheitden sehr richtigen Grundsatz aufgestellt, und müssen denselben fest behaupten,das; Höchst Sie Ihr Recht auf Hanau nebst allem, was darin ist, nicht vondem Kurfürsten von Hessen und dessen Familie, sondern allein von dem Kaiserblnpolson, als Eroberer und in Gemäßheit des Tilsiter Friedens legitimenBesitzer der ehemaligen kurhessischen Staaten, haben; folglich das; Höchstdieselbenicht in die surn st, obliZniionss des Kurfürsten und Kurprinzen von Hessen,sondern allein des Kaisers snccedirt haben. Der gegentheilige Satz würde vonden nachtheiligstcn Folgen für Eure Königliche Hoheit sein.

Hinsichtlich der Mobilien in dem Schlosse zu Hanau (welche ebenso gutals andre Dinge pur äroit. eis congusks Eigenthum des Eroberers gewordenwaren) kömmt noch hinzu, das; im Laufe des vorigen Jahres der Kaiser EuerKöniglichen Hoheit mit den sämtlichen im Hanauer und Fuldacr Schlossebefindlichen Mobilien ein Geschenk gemacht und solches Höchstdenenselbcn durchden Hrn. Gesandten Gr. v. Usläonvtlls hat eröffnen lassen. Euer KöniglicheHoheit sind daher wegen diesem niemandem, am allerwenigsten aber dem abge-kommenen Eigenthümcrn etwas schuldig; und wenn Höchstdieselbe im Gefühleder Billigkeit einigen Arbeitern und Lieferanten, welche noch nicht bezahlt waren,eine Entschädigung haben reichen lassen, so ist dieses eine Wohlthat, welche diesearmen Leute mit Dank zu erkennen haben, und ans dem Grundsätze beruht,ns griis loonplslior Kai ouin änruno alksrins. Dies ist aber den Vorigen Eigcn-thümern, und so namentlich dem Kurprinzen von Hessen, durchaus fremde Sache.Mit diesen haben Eure Königliche Hoheit schlechterdings nichts zu schaffen, nochsich mit ihnen zu berechnen oder ihnen herauszuzahlen.

Ich gebe daher mein nnterthänigstes Gutachten dahin ab, daß 1) Orth mitseiner mehr als befriedigten Forderung möge abgewiesen werden; dagegen 2)die Vcrmuthung des Herrn Kurprinzen von Hessen, als wollten Eure KöniglicheHoheit ihm etwas hcrauszahlen, ganz mit Stillschweigen übergangen werde.Der Höchsten Entschließung alles nnterthänigst anHeim stellend, beharre ichrespcktvollest Eurer Königlichen Hoheit untcrthänigster Diener Eberstcin.

^.<1 1, einverstanden.

2, wird gelegentlich zu bemerken sein, daß ich die von Frankreicheroberten Mobilien in einem sehr hohen Preise erkauft habe.

Aschaffenburg, 7. Aug. 1811. Carl.

Auf einen Bericht ä. c>. Hanau, 24. Jan. 1811, den.w. vöriuA in der Orth'schcnSache erstattet, findet sich folgendes Reskript:Lerenms bleibt noch immer ein Zweifelübrig, ob ein Bürger und Handwerksmann so viele Jahre lang unerhört geblieben beiwirklich gelieferter Ware, da der Erbprinz und auch Herr Marschall Volmz' bekanntlichgute Gesinnungen haben. Ich kompromittire hierin auf Herr von Bndcrus, indemderselbe wahrscheinlich Gelegenheit hat, sich im Stillen zu erkundigen, ein einzigesWörtchen Ja vder Nein von Seiten des Prinzen, auch nur mündlich gesagt, würdemich entscheiden. Einsweil lege ich als freiwilliges Geschenk eine Anweisung von30V fl. bei ans meine von Herrn Osius zu verrechnenden Privatgelder. Euer Wohlgeb.danke ich verbindlichst für die übernommene Bemühung und bin mit vieler Werth-schätznng Dero ergebener Carl."

Aschaffenbnrg, 29. Jan. 1811.

Auf einen zweiten Bericht (I. <1. Hanau, 3. Aug. 1811 von zc. vörinZ steht: Imengsten Vertrauen dem Herrn Minister der auswärtigen Angelegenheiten zum Gut-achten, ob und wie weit der Anspruch des Herrn Kurprinzen von Hessen-Kassel ge-gründet sei. Carl.

Aschaffenbnrg, 4. Aug. 1811.

25.

Frankfurt, 27. Dez. 1811. Encr Königliche Hoheit! Soeben war der vonLaris rstorirnirts Lüttichische Hr. Grs. v. IZsrtbvnier bei mir und stellete nebstnntcrthänigstem reiset, und seine Empfehlung nn Höchstdieselben die Bitte, Eure