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Folge 5 (1885)
Entstehung
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429
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Bericht erstatten würde und dieselbe bei Höchstderoselben glücklichen erfolgendenRückkunft von Fnld wohl daran thnn würden, sich neuerdings bei Höchstdcnenselbeuzu präscntiren. Es wird nun darauf ankommen, ob Eure Königliche Hoheit mirzu befehlen geruhen wollen in Höchstdero Namen öffentlich für diese Leute auf-zutreten oder nicht? Verwendungen dieser Art sind schon an sich immerhin be-denklich und werden von den betroffenen höchsten Souveraincn nicht gern gesehen.Bei den Untcrthancn des Amtes Alzenau ist eine solche um so bedenklicher, alsdieselben schon unter knrmainzischer Hoheit als sehr unruhig bekannt warenund sich gegen ihren dcrmaligen höchsten Souverain grobe Verbrechen sollenschuldig gemacht haben. Dem Amte Alzenau würde seiner geographischen Lagenach nicht besser geholfen werden, als wenn dasselbe das Glück hätte, unterEure Hoheit milde Regierung zurückzukommen, welches da dem hananischenAmte Balcnhausen entsagt werden müßte so leicht durch Hinweisung desAmtes Alzenau zum Großherzogthum Frankfurt an des Erstem Stelle hättegeschehen können. Diesem ungeachtet sehe ich Euer Königlichen Hoheit höchstenBefehlen entgegen und habe die Gnade, respektvollst zu beharren Euer König-lichen Hoheit unterthänigster Diener E berste in.

Wcrthester Herr Staatsrath! Mein Wunsch in Betreff dieser vertriebenenLeute aus dem Freigericht gehet dahin, daß die Bestrafung von Seiten desLandesherrn gegen die Rädelsführer, wenn sie nothwendig und unvermeidlich ist,etwa in einer Schanzarbeit im Darmstädtischen bestehen und solche Verbrechernicht durch Landesverweisung von Haus und Hof vertrieben werden. Wo sollendiese Leute hin? Ich bin entschlossen, sie nicht aufzunehmen, weilen solche Auf-nahme von Seiten Darmstadts mißdeutet werden könnte. Unterdessen danernMich diese Leute doch sehr, weilen jeder Mensch doch irgend einen Aufenthaltsorthaben muß. Wenn diese Leute nach Ungarn, Rußland oder Amerika aus-wandern wollten, so würde Ich sie gerne in der Stille und in fremdem Namendurch Reisegeld unterstützen. Belieben Sie der Sache nachzudenken und MirIhre Meinung im Vertrauen zu eröffnen. Ich bin mit vieler HochschätznngDero Herzensfreund Carl.

22.

Frankfurt, 18. Aug. 1810. Eure Königliche Hoheit haben mir gestern eink. bayerisches Notifikationsschreiben über die Entbindung der Königin mit demBefehle zugehen lassen, ein Glückwünschnngsschreiben darauf zu entwerfen. Ichmuß aber vorerst folgende unterthänigste Bemerkung machen und um höchsteVerhaltungsbefehle bitten. Es gibt nämlich der König von Bayern Euer König-lichen Hoheit in der Anrede nur den Titel:Hochwürdigstcr Fürst!" indem Kantext nurEuer Hoheit" und eben auch nur am SchlüsseEureHoheit,,. Der Kaiser von Österreich hat Höchstdenenselbcn jüngst gegeben:Durchlauchtigster, Hochwürdigster Fürst!" und am Schlüsse:EwcrcnLiebden". Preußen, Sachsen und selbst der stolze König von Würtemberghaben gegeben:Hochwürdigstcr, Durchlauchtigster Fürst!" im Kontextund am Schlüsse aberEuer Königliche Hoheit und Liebden". Da derFolgen wegen die Behandlung von Seiten anderer Höfe nicht ganz gleichgültigist, so frage ich untcrthänigst an, ob dieser Mißgriff nicht gerügt werden solle?welches, um den glimpflichen Weg zu gehen, am schicklichsten dadurch ge-schehen könnte, daß dem bayerischen Hrn. Gesandten Frhrn. v. Reding (durchwelchen das Notifikationsschreiben an den Hrn. Minister Gr. v. Neust, wie ichhöre, gekommen ist) bei Zustellung der Antwort an seinen König zugleich ineiner ihm von gedachtem Hrn. Gr. v. Beust zuzustellenden Note der begangeneKanzleifehler bemerkt und dessen Verbesserung für die Zukunft angesonnen werde.

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*) Auf der Anzeige ct. <l. München, 25. Julius 1810 steht:Hr. Geh. StaatsrathFrhr. v. Eberstein wird ersucht, ein Glückwünschnngsschreiben hierher zu schicken.Aschaffenbnrg, iL. Aug. 1810. Carl.

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