leitet, sich durch anhaltende persönliche Dienstfertigkeit und gute Eigenschaftenmeinen Dank und Freundschaft erworben hat, und die Ehre genießt, der General-konsul eines der ersten und größten .Höfe Europas zu sein. Ich bin mit vielerHochachtung Dero Freund Carlns.
2V.
„Die sämtlichen vertriebenen Albstädter Unterthanen", welche nächtlicherWeile durch ein starkes Kommando darmstädtischer Soldaten überfallen, aus-geplündert und des Landes verwiese» wurden, bitten den Großherzog, als ihrenfrüheren Landesherr», sich beim Großherzog zu Darmstadt für sie zu perwenden,oder wann dies nicht angängig, daß sie sich im hananischen Freigcricht mitHandarbeit ernähren und niederlassen dürfen.
Herrn Staatsrath Frcih. von Ebcrstcin geschichet der Auftrag, sich mit vielerMäßigung für die Supplikanten in Darmstadt, ohne dieselben zu nennen, zuverwenden, und „wenn sich die Supplikanten bei Euer Hochwohlgeb. melden, den-selben gefälligst Trost zuzusprechen". Hanau, 27. Junius 1810. Carl.
21.
Frankfurt, 12. Juli 1810. Euer Königliche Hoheit gerüsteten, auf die vonden geflüchteten hessischen Unterthanen zu Albstadt eingereichte, hier nnterthänigstanliegende Vorstellung mir unterm 27. v. M. aufzutragen, „mich mit vielerMäßigung für die Supplikanten in Darmstadt zu verwenden, ohne dieselbe zunennen, und diesen Leuten, wenn sie sich bei mir melden würden, Trost zuzu-sprechen". Ich hielt es demnächst vordersamst für nothwendig, das Erscheinendieser Leute bei mir abzuwarten, um genauer mich über das Verhältnis derSache zu belehren, worüber die eingereichte Supplik nur unzulängliche Bruch-stücke zu enthalten schien. Erst nach acht Tagen stellten sich zwei Männervon den Albstädtern bei mir ein, welche ich näher über alle Ilmstände vernahm.Da mir aber schon vorher, besonders durch den sehr verträglichen und billigenHerrn Geh. Rath Frhrn. v. Türckheim bekannt worden war, daß das AmtAlzenau sich sehr gröblich gegen die landesherrlichen Befehle vergangen hatte,und die in offene Empörung übergegangene Auflehnung nicht zu rechtfertigen scie,wenngleich v. Türckheim mir selbst zugegeben hatte, daß man großherzoglich-hessischcr Seits mit zu strengen Maßregeln verfahren seie; so erachtete ich derKlugheit gemäß zu sein, um durchaus nicht Euer Königliche Hoheit zu kom-promittircn, mich noch vorher in Darmstadt bei einem vertrauten Manne näherzu erkundigen, insbesondere auch darüber, ob überhaupt einer diesseitigen höchstenVerwendung stattgegeben werden .... Ich schrieb demnach an den EuerKöniglichen Hoheit bekannten sehr redlichen und bescheidenen Herrn Hof-Kammer-rath und Kammer-Prokurateur Hofmann, von dem ich gestern die in der Urschriftnnterthänigst anliegende Antwort erhielt. Wenn es nun gleich sein mag, daßdie im Februar d. I. eingerückte Militär-Kommission (wie es meistcnthcils beidergleichen Kommissionen der Fall ist) in nwäo excedirt habe; so scheint es dochdagegen nicht minder wahr, daß die Albstädtcr, nachher entflohene Unterthanen,sehr strafbar sein, wie denn Herr Hofmann behauptet, daß einige derselbensogar Todesstrafe verdient hätten. Als Haupt-Rädelsführer und besondersgravirt nennt er die 2 Männer Joh. Kunzmann ssn. und den sogenanntenBaycrfürsten Ulrich, welche beide auf keinen Fall Vergebung von Sr. Köngl.Hoheit dem .Herrn Großherzog von Hessen zu erwarten hätten. Überhaupt wirdden sich geflüchtet habenden und sich dermalen im Hananischen aufhaltendenUnterthanen Schuld gegeben, die Zurückgebliebenen heimlich aufzuwiegeln undzur ähnlichen Auflehnung gegen ihren Souverain anzureizen.
Ich habe diese Beschuldigungen den heute wieder bei mir erschienenen zwei Alb-städtern nicht verheimlicht und sie namentlich über Kunzmann und Ulrich befragt. Sienahmen aber stark die Partie zwei der Genannten und. gaben sie für ebenso rechtlicheals verständige Männer ans. Ich konnte diesen Leuten übrigens nichts weiteressagen, als daß ich vvrdersamst an Eure Königliche Hoheit meinen nnterthänigsten