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versucht hätte, eine Note einzureichen, dieselbe ihm ohne Zweifel hätte zurück-geschickt werden müssen. Die Nicht-Anwesenheit eines russisch-kaiserlichen diplo-matischen Agenten möchte dennoch diese sonst ungewöhnliche Kommunikationentschuldigen. Dagegen finde ich mich verpflichtet, Eurer Königlichen Hoheit daraufaufmerksam zu machen, daß Herr v. Bethmann affcktirt zu zwei Malen indiesem Schreiben den Ausdruck zu gebrauchen: 8. N. ßlNnpsrsur man mnitrs.Dieser Ausdruck kann nur von einem Fremden als Konsul anwesenden Inäiviciuojener Nation, zu welcher er gehört, nicht aber von einem tlnterthanen, gebrauchtwerden, welchem sein Landesherr die Erlaubnis aus Gnaden ertheilct hat, dieKommereial-Verhältnisse eines fremden Reiches in seinem Lande zu besorgen.Niemand kann zweien Herren dienen, und sobald er gegen den Staat oderFürsten, dessen Unterthan er ist, einen fremden Sonvcrain als son mutlosprädiciret, hört er ans, seinen Landesherrn als solchen zu erkennen. Euer König-lichen Hoheit kann seit geraumer Zeit die Bemerkung nicht entgangen sein, daßHr. v. Bethmann bei jeder Gelegenheit es versucht, sich an das Loops äiplo-unrligus zu acerochircn, zu welchem er nach seinen Verhältnissen nicht gehört,und welches ihn nicht als zu ihm gehörig erkennt. Ein ganz neuer Versuchdieser Art liegt darin, daß Hr. v. Bethmann nicht nur selbst die russische Kokardeträgt (welches ihm in bürgerlichen Kleidern nicht und nur dann zu gestattenwäre, wenn er in der russischen Konsnls-Uniform erscheint), sondern sie jetzt auch— erst seit einigen Tagen — seinen Leuten tragen läßt. Ich habe sie gesternan seinem Kutscher und Jäger gesehen. Diese Freiheit haben allein fremdeGesandte oder fremde Konsuls, nicht aber tlnterthanen, welche auswärtigeKonsulatsgeschäfte machen. Sie deutet gerade zu ans Exemtion und Immunität,und wenn, was so leicht geschehen kann, ein Bcthmännischer Bedienter mit derrussischen Kokarde in einem Wirthshause oder sonsten mißhandelt oder arretirtwürde, könnte man nicht änderst, als in sehr unangenehme Kollisionen mit demrussischen Hofe verflochten werden. Denn sowie die Flagge das Schiff einerNation deckt, so decket die Kokarde die Person dessen, der sie trägt. Ich glaubedie Aufmerksamkeit Euer Königlichen Hoheit ans dergleichen aus dem Aristokra-tismus des Geldes herfließende Versuche, sich einen Repräsentations-Charaktcrbeizulegen und nach und nach gesandschaftliche Rechte und Immunitäten zuerschleichen, rege machen zu müssen. Lrinsipüs obslu! ist in solchen Fällen eineKlugshcits-Rcgel. Ich darf mir Euer Königlichen Hoheit bestimmte Verhaltungs-befehle, hierüber unterthänigst erbitten. In der Hauptsache möchte mir unmaßgeblichzu kommittircn sein, deni Hrn. v. Bethmann auf sein Schreiben als russischerKonsul zu antworten, die Wendung aber zu gebrauchen, „gus s. u. Iis? uvnitVN grckil ns ss lrouvs pcsinl eis Niirislos cks 8. N. l'bimpsrsnr cks louls Isslimssiss ä'g.ssrsckils naprä-j ck'bilis, eonssnli ü rsosvoir las commrmicslionsluilss pur 1'orZnns cks Nr. 1s Lousul Asirsrni." Dieses alles dem einsichts-vollsten Ermessen Euer Königlichen Hoheit unterthänigst unterstellend und tzöchst-dero gnädigste Entschließung erwartend, beharre ich in tiefstem Respekte EuerKöniglichen Hoheit unterthänigster Diener Eberste!n.
Unterthknigste Bemerkung. Die Kommunikationen der Konsuls gehen (wennsie nicht zugleich wie Hestermann in Neapel Agenten sind) nicht an das Departementder auswärtigen Geschäfte, sondern an das Ministerium des Kommerces, da sienur auf Handels-Verhältnissc Bezug haben können, und alle politische Kom-munikationen durch die diplomatischen Agenten laufen.
19.
Aschaffcnbiirg, den 27tcn. Herr Staatsrath haben im Wesentlichen ganzrecht. Auch bin ich fest entschlossen, die vorgeschlagenen Wege einzuschlagen.Ich werde zugleich jene Schonung eintreten lassen, welche mit den diplomatischenSouverainitätsrcchten vercinbarlich ist, und welche ich gern in Betreff einesMannes beobachte, der ein rechtschaffener Bürger und Einwohner Frankfurtsist, dort gern alles Gute befördert, eines der stärksten dasigen Handlnngshänscr