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Folge 5 (1885)
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getreten, noch haben sie sich inzwischen dazn bekannt. Sie bleiben demnachsiegen die kanfödcrirtcn Fliesten in cbcndcm Verhältnisse, in welchem jeder drittenicht konfödcrirtc Fürst siegen dieselbe steht. Der Rheinische Bnnd hat nämlichden wohlhergcbrachten Rechten eines Dritten weder dcrogiren können noch wollen.Ich darf hiebe! Euer Hoheit jenes hicmit gleichstimmende Gutachten untcr-thänigst in Erinncrnnsi bringen, welches die hiesige fiirstl. General-Kommissionrücksichtlich der fnldischen Lehen, welche die Stadt Frankfurt zu Uonamss, so-dann wegen der fnldischen Lehen, welche das Hans Solms zu Nicder-Ursclbesitzt, an Höchstdieselbe erstattet hat, worauf Euer Hoheit zu resolviren geruhethaben, daß vor der Hand und solange über Fuld nicht definitive werde ent-schieden sein, die Sache in ihrem bisherigen Zustande verbleiben solle.

Der hessische Lehnhof zu Gießen hat schon früher mit dem Hanau- undfnldischen Lehenhofc Streit über dergleichen Lehen gehabt, welche die der hessi-schen Sonvcrainität unterworfenen Fmherrn von Riedesel besitzen. Er wolltedieselben ohne Weiteres an sich ziehen: allein, sobald die Lehcnhöfc zu Hanau»nd Fuld etwas ernstlich widersprochen hatten, ließ man hessischer Seits vonseinen Behauptungen ab und stellte einsweilen alles wieder in stackum priski-nuni her, indem man es nicht für rathsam hielt, mit Napoleon zu streiten.Dagegen scheint man den ministeriellen Weg der Unterhandlung einschlagen zuwollen, und der Antrag des Gr. von Pappenhcim zu Paris, ist der Fingerzeigdazn. Daß eine Übereinkunft mit dem Kaiser im Fall er Hanau und Fuldfür sich zu behalten willens sein sollte, wünschenSwcrth sein werde, unterliegtwohl keinem Anstände. Ohne eine ihm zu machende Kompensation aber wirder sich schwerlich dazu verstehen! Sollten dagegen Hanau und Fuld an einenkonfödcrirtcn Fürsten vergeben werden, so wird sich wohl aller Anstand vonselbst heben.

Der Unterhandlungen mit Darmstadt wegen habe ich schließlich noch dieGnade beizufügen, daß vor ungefähr 14 Tagen der jenseitige Hr. KommissarinSGeh. Rath Bigclcbcn hier bei mir war, große Entschuldigungen über die Zöge-rungen machte, in acht Tagen wiederzukommen versprach, bis jetzt aber nicht er-schienen ist. Rcspcktsvollcst beharrend Euer Hoheit unterthänigstcr Diener

Eberstein.

16.

Aschasscnbnrg, den lZ te». Ich danke dem Hrn. Staatsrathe für die guteBesorgung und bin mit dem Inhalte Ihrer gründlichen Bemerkungen ganz ein-verstanden. Es war vorzusehen,,,daß die Darmstädtcr sich in den Unterhandlun-gen nicht übereilen würden. Üble Dinge wollen Weile haben. Ich bin mitvieler Werthschätznng Dero Freund Carl.

17.

Aschaffcnbiirg, 28. Okt. 18W. Werthester Herr Stantsrath! Ich über-sende Ihnen hierbei die Abschrift meines Briefwechsels mit dem bekannten Grafenvon Pfaffenhoven. Ich bitte, seinen Brief und meine Antwort dem Herrnv. Hedouville im Vertrauen vorzulegen. Ich bin von Herzen Dero Freund

C a rl.

18.

Frankfurt, 2K. Mai I8lll. Euer Hoheit! Der hiesige Bürger und Handels-mann v. Bcthmann hat mir gestern in seiner Eigenschaft als russischer General-Konsul in der Rheinischen Konföderation den nntcrthänigst anliegenden Briefgeschrieben, worin er Euer Königliche Hoheit von dem kais. Dekret über eineneue Organisation des russischen Staatsraths, sodann von dem zwischen Ruß-land und Ostreich geschlossenen Abtretungs- und Dcmarkations-Vertrage inGallizien Theil gibt. In soweit als Hr. v. Bethmann einen bloßen Brief anmich geschrieben hat, möchte nichts dabei zu erinnern sein, wenngleich die Konsuls,als für bloße Kommereial-Gegcnständc bestellte Agenten, nirgends zu diploma-tischen Kommunikationen zugelassen werden, und wenn Hr. v. Bethinann es