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Folge 5 (1885)
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Frankfurt, 27. Mai 1899. Euer Hoheit habe ich die Gnade zu berichten,daß ich die dahier eingesammelten Beiträge für Rcgensburg in dem Betragevon sechszehntausend achthundertundneunzig Gulden heute dem Postwagen inzwei mir von den Hrn. Gebr. Bethmann unentgeltlich gegebenen Anweisungenan Hrn. Dittmer's Söhne zu Rcgensburg an des Hrn. Staatsministcrs Frhrn.von Albini Exe. abgeschickt habe. Ohne ruhmredig zu sein, darf ich mirschmeicheln, daß ich durch meine Aufmunterung Vieles zu diesen Gaben beige-tragen habe, so gering auch der Beitrag ist, den ich aus eigenen Mitteln dazuleisten konnte. Respcktsvollest beharrend Ew. Hoheit unterthänigster Diener

Eberstein.

N. S. Soeben erhalte ich das Monitorium E. H. dieses Gegenstandes wegen.Dieses ist folglich erledigt. Die Gelder waren schon mn Mittwoch zurAbscndnng bereit. Ich konnte aber erst heute frühe mit den Hrn. Gebr.Bethmann des Zählcns derselben halber in Richtigkeit kommen. E.

13.

Aschaffenburg, de» 29tcn. Ich danke dem Hrn. Staatsrathe verbindlichund erkenne Ihren edeln Eifer mit lebhaftem Danke. Ich bitte, dem Hrn.Generalkonsul Bethmann viel Schönes zu sage». Ich bin mit großer HochachtungIhr Freund von Herzen. Carl.

14.

Aschasfcnl'urg, I>. Aug. k899. Wohlgeborner Freiherr, werthester HerrStaatsrath! Ich bitte, beide Anlagen mit Aufmerksamkeit zu lesen. Sie werdendaraus bemerken, daß ungegründcte Ansprüche früher oder später von selbstscheitern. Ans guten Gründen wünsche Ich eben nicht in Beziehung auf dasHaus Darmstadt Beschwerde bei dem Kaiser Napoleon zu führen in einem Zeit-punkte, in welchem Sie, werthester Herr Staatsrath, über diesen Gegenstand infreundschaftlichen Unterhandlungen begriffen sind. Unterdessen kann es nichtschaden, wenn Sie gelegentlich dem Hrn. Gesandten von Hedouvillc davonsprechen, ohne jedoch noch zur Zeit etwas Schriftliches zuzustellen. Gut ist esimmer, daß dieser brave Mann die wahren Verhältnisse und unsere Mäßigungkennt. Ich bin mit besonderer Werthschätznng Dero Freund Carlus.

An den Herrn Geh. Staatsrath Frhrn. v. Eberstein.

15.

Frankfurt, >4. Aug. 189!). Euer Hoheit! Der gnädigsten Weisung vomII. dieses zufolge habe ich nicht versäumt, dem Herren Gesandten v. Hcdonvilleden Antrag zu erzählen, welchen der grvßherzoglich hessische Hr. Gesandtev. Pappenheim zu Paris an den Hrn. Grafen v. Benst daselbst wegen gemein-samen Vorstellungen bei des Kaisers Maj. gegen die von dem Hanau- undFuldaischen Lchnhofe aufgestellte Behauptungen der fortdauernden lehcnsherrlichenVerhältnisse in den Landen der konföderirten Fürsten gemacht hat. Herrv. HoÄouviUs wird davon den erforderlichen Gebranch höchsten Orts machen.Ewer Hoheit haben schon in der Antwort an den Hrn. Grafen v. Benst dieGrundsätze umständlich entwickelt, aus welchen man diesseits die Möglichkeit derFortdauer lehensherrlichcr Rechte eines konföderirten souvcrainen Fürsten in denLanden des andern, jedoch der Souveränität untergeordnet, von Anbeginn anbehauptet hat; und selbst bei Erlassung des Aschaffcnburgcr Lehen-Patents zurEinziehung der frcmdherrlichcn Lehen zu dem diesseitigen Lchnhofe habenEw. Hoheit s.) den Fall ausdrücklich ausgenommen, wo, wie mit Darmstadt,besondere Verträge in eonta-aolum vorliegen; b) haben Höchstdieselben immerhindiese Anordnung nur provisorisch und in rstorsionein der Erklärungen allerübrigen konföderirten Fürsten in so lange verstanden, bis der Bundestag diestrittige Frage in welch einem Sinne werde entschieden haben.

Der dermalen unterliegende Fall mit Hanau und Fulda ist aber noch ganzanderer Art, als jener zwischen zweien konföderirten Fürsten unter sich. Diesebeiden Fürstcnthümer waren weder am 12. Juli 18l>9 der Konföderation bei-