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Folge 5 (1885)
Entstehung
Seite
423
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aber bloß an die Lin^ulo^ dcr damaligen Reichsständc, welche im Rückständegeblieben sind und denselben dermalen noch schulden, oder falls ein Thcil davondurch die Rheinische Bundes-Aktc sollte mcdiatisirt geworden sein, an derenSouveräns. Um aber die Dcbcntcn namentlich z» erfahre», hätte meines Er-achtens vorerst dcr Hr. Gr. v. Pappcnheim das Verzeichnis derselben Ew. Hoheitvorzulegen und zugleich dabei zu beurkunden, daß er seit dcr eingetretenen neuenOrdnung dcr Dinge diese Rückstände von den Singlis rssp. deren Sonveraiusgefordert habe, mit seinen Forderungen aber nicht gehört werde, oder aber derenBerichtigung verzögert werde. Indem ich solchermaßen den erhaltenen höchstenAuftrag der Begutachtung über das gräfl. v. Pappcnheim'sche Gesuch erfülle,überlasse ich alles Ew. Hoheit gdgst. Entschließung und beharre rcspektSvollestEw. Hoheit nnterthänigster Diener Eber st ein.

6.

Frankfurt, 21. Febr. 18M>. Einverstanden, und wird Hr. Staatsrath Frhr.v. Eberstein ersucht, eine Abschrift dieses gründlichen Gutachtens verfertigen zulassen, welche durch Hrn. Staatsminister Frhrn. v. Albini den Grafen vonPappenheim zugehen wird, als ein Beweis, daß Ich mich in dieser Sache mitdem besten Willen dennoch nicht verwenden kann Carl.

7.

Aus Gesuch ik «I. (tliätvan «lo Irouixvnbol'oii, 24. AI»i ILlllt des Prinzen tinrl

non Thnrn ». Taxis.

Ich ersuche Herrn Staatsrath von Eberstein, das anliegende Schreiben demHerrn von Vrintz zur Besorgung zuzustellen, indem Ich nicht weiß, in welcherGegend das Schloß Trugcnhof sich eigentlich befindet; 2) ersuche ich Sic, MirIhre gutachtliche Meinung über den vorliegenden Gegenstand zu schreiben, sichauch zn erkundigen und Mir zu melden, ob im Königreiche Westphalen, imHananischen, im Bayrcnthischcn und hauptsächlich im Herzogthnmc Berg die Pa-trimanialgercchtsamc aufgehoben seien, welches ich Mir bestimmt z» melden bitte;3) da Ich ans jeden Fall entschlossen bin, an den Protektor des RheinischenBundes zn schreiben, so wünsche Ich sogleich die Abschrift des WürtcmbergischenEdiktes in französ. Sprache zu erhalten, sowie dasselbe wörtlich in das ckonruatcls lA-anotort eingerückt worden. Ich bin mit großer Hochachtung Ihr Freund

Carl.

b!ll. Der Bericht fehlt.

8.

vic Einsiihriiug des ('«»ilv «nzwivoir in dem llllirst-priumlischen Stmitc.

Frankfurt, 2ti. Mai 18v!>. Euer Hoheit! Gelegenheitlich einer anderen An-gelegenheit bemerkte mir dcr Hr. Direktor v. Mnlzcr zu Wetzlar, Eure Hoheithätten den Professoren bei der dortigen RechtSschulc ein Gutachten über dieEinführung des Loäö Napoläon in dem Fürst-Primatischcn Staate abgefordert.Ich glaube es den weisen Absichten Euer Hoheit schuldig zu sein, Hochdcnen-sclben berichten zn müssen, daß, da man großherzoglich hessischer, sodann herzoglichund fürstlich nassanischer Seits mit dem nämlichen Vorhaben umgeht, diese Höfesich in dem Grundsätze vereiniget haben, gemeinsam hierin voranzugehen, da ihreLande angrenzend, zum Theil vermischt unter einander liegen. Man hat groß-herzoglich hessischer Seits eigene Kommissarien zur Vorbereitung der Sache er-nannt, und von Seiten Nassaus befindet sich schon seit einiger Zeit der hada-marische Herr Ober-Apellationsgcrichtsrath v. Almendingen zu Darmstadt, umgemeinschaftlich mit den hessischen Kommissarien die Sache zn bearbeiten, wobeider inzwischen erschienene badische Locw l^aicoleon mit zn Nathe gezogen undmit den wechselseitigen Gutachten verglichen wird. Gemeinsames Einverständniszwischen den, vorzüglich den nahe angrenzenden konföderirten Fürsten scheintallerdings wesentliches Bedürfnis zu sein, indem bei dessen Vernachlässigungganz gewiß jener schädliche Mißstand erfolgen würde, welchen zwei der schätz-barsten Schriftsteller über den Loäs bl^olvon (Hr. von Almendingen und Hr.