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Folge 5 (1885)
Entstehung
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348
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Recht auf das Freiherren-Prädikat" und dessen erbliche Führung an. Zngleicher Weise wurde zweien Neffen Robert 'S die erbliche Führung gestattet. Diese Gnadenvcrwilligung erfolgte auf einen Bericht des Ministers desKöniglichen Hanfes lind des Herolds-Amts, und dieser begründet das Rechtzur Führung des Titels auf das eingetretene Recht der Verjährung.

Die Änderung von Familiennamen und die Annahme neuer Titelhängt ab und muß in jedem geordneten, einheitlichen Staate abhängen vonder Genehmigung durch das Staatsoberhaupt. Beruht nun dann bei einerFamilie außerdem die Führung des Namens und von Prädikateil auf wirk-licher, dokumentarisch belegter Geschichte: so wird der Kenner solche Familienin ihre ihnen gebührende Rangordnung einzureihen wisseil. So habeil nebender Allerhöchsteil Anerkennung ihres Rechtes die Vettern von der AntonAlbrecht'schen Linie zusammen mit den Mitgliedern der Eberstein-NeuhäuserLinie vor vielen die genaue Kenntnis ihrer Abstammung voraus lind das Be-wußtsein von der Stellung, welche im ganzen Verlaufe der deutscheil socialenund staatlichen Entwickelung genommen hat das Geschlecht Eberstein vomEberstein.

Durch die Vorführung des Lebens lind Charakters des Obersten ZohannKarl Friedrich Freiherr» von Eberstein ist allen Angehörigen dieses Ge-schlechts das Wesen eines deutschen Freiherrn vor Augen und zur Nach-eiferung aufgestellt!

Des Obersten Joh. Karl Frhrn. v. E. Kinder:

1. Wilhelm, s. unten.

2. Karl, geb. im April 1754 zn Tilsit, ch bald nach der Geburt.

3. Charlotte Sophie Christine, geb. 2. Juli 1757 zu Tilsit, ging 1762 über

Harzgerode nach Herzberg zu ihrem Vater, welcher sie darauf nach Berlinin Pension that, woselbst sie bis 1768 verblieb. Von 1795 an lebte siein Königsberg in Pr., wo sie im Januar 1823 starb.

4. Karl Friedrich August Frhr. v. E., geb. 2. Okt. 1763 zu Tilsit, ch 29. Mai

1812 zu Groß - Leinungcn, k. pr. Kriegs-, Forst- und Domainen - Rath,verm. 14. Sept. 1800 mit Friederike Julie, des kursächs. Obersten v. SteindclTochter.

Von einer Polin aus Pctrikau hinterließ der Kricgsrath v. E. einen Sohn, dener legitimiren lassen wollte, aber der damals in Groß-Leinnngcn Gültigkeit habendenwestphäl. Gesetze wegen erst nach erreichtem 50. Lebensjahre ihn adoptircn lassen konnte.Vier Monate vorher trat aber sein Tod ein; der damals in Prima ans dem Gym-nasium in Eislebcn befindliche talentvolle und fleißige Sohn Karl aber wurde von demGeneral-Bevollmächtigten der in den Besitz des Schlosses Leinungen succedirendcn, inKriegsdiensten abwesenden Neffen des Kriegsraths ohne Weiteres und ohne Auftragvon der Schule weggeholt und zu dem berühmten Oberförster Hcnnickc in Brann-schwcnde auf dem Harze in die Lehre gebracht. Von da kam der junge Karl nachPotsdam zu den Garde-Jägern, und da er hier durch seine hervorragenden Kennt-nisse die Aufmerksamkeit des Potsdamer Magistrats auf sich gezogen hatte, so wurdeer nach Beendigung der Dienstzeit durch letzteren bestimmt, in die städtische Verwaltungeinzutreten, in welcher er bis zu seinem Mitte der 60cr Jahre erfolgten Tode geachtetund geehrt thätig blieb. Er hat von 2 Frauen 4 Söhne und 1 Tochter hinterlassen,die den Namen Eberstein führen.

Auszüge aus einigen ürirfrn der Charlotte v. Edelstein in Tilsit an ihrenürnder Wilhelm.

Tilse, 19. Nov. 1773. Allerliebster Bruder! llnvermuthct höre ich, daß Dumich bei der ersten Instanz verklaget und Du mich der Nachlässigkeit im Schreibenbeschuldigt hast, doch ich hoffe, daß der Prozeß zu Ehre meines guten Herzens aus-fallen werde, wenn Du auch alle juristischen Chicanen und Kniffe, ich wollte sagen