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Folge 5 (1885)
Entstehung
Seite
324
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meinem Bruder abgeholt werden wird, lind wegen des kleinen Karl's habeich auch Anstalt gemacht, wie er nach Sachsen kommen und zu Stolberg in dieSchule gehen soll, wann ich ihn nicht vielleicht erst hier raußen an einen Hofbringe. Und wäre mir (nach der Mittheilung des Informators Spröde, dieFürstin zn Usingen wolle Karln in zwei Jahren zu ihrem Prinzen nehmen,um hernach mit ihm zu reisen) schon recht, wenn er nacher Usingen zu demPrinzen und mit ihm zu reisen kommen könnte."

Als der Graf v. Eberstcin von dem Könige von Polen und Kurfürsten vonSachsen von dem bis dahin versehenen Gesandtschaftsposten nach Dresden imHerbste 1729 zurückberufen wurde, nahm er die älteste Nichte, wegen welcherder Fürst Christian zu Nassau-Dillenburg den Vorschlag machte, daßermcldtcFräulein die Bedienung bei der Gräfin v. Baar annehme", dagegen mit sichnach Sachsen, um sie daselbst bei seinen eigenen Kindern ferner erziehen zulassen, nachdem die jüngste, bisher bei der Stiefmutter befindlich gewesene Nichteschon zn Ende des Jahres 1726 nach Harzgerode zu dem Ober-BerghauptmannAnton Gottlob v. Eberstein geschickt worden war.

Ob nun auch der damals lU'/zjährige Karl von seinem Onkel mit nachSachsen genommen worden und gemäß der oben angeführten und der Frauv. Büring gegenüber ausgesprochenen Absicht behufs Schulbesuchs nach Stol-berg zn dem dort wohnenden gräfl. Hof- und Jägermeister Christian v. Eber-stein oder ebenfalls nach Harzgerode zu seinem Onkel, dem fürstl. anhalti-schen Ober - Berghanptmann Anton Gottlob v. Eberstein oder gar an den an-haltischen Hof gekommen ist, darüber fehlen bis 1735 alle Nachrichten, wowir Karln als jüngsten Fähnrich im Tilsiter Dragoner-Regimcnte finden, dessenChef vom Jahre 1732 bis 1738 der Generalmajor Prinz Eugen von Anhalt-Dessau war.

Für die Zwischenzeit ist behufs Kenntnisnahme der Vermögensverhältnisseund wirthschaftlichen Umstände noch anzuführen, daß in seiner Vormundschafts-führnng der Graf v. Eberstein mit den erdenklichsten Schwierigkeiten zu kämpfenhatte, wohingegen die Führung der Vormundschaft für die Kinder 2r Ehe durchden Hauptmann Wolf Dietrich v. Ebcrstein zu Gehofcn diesem viel leichter fiel.

Was die Lage der von dem Ober-Jägermeister Karl hinterlassenen Kinderungünstig gestaltete, war der Umstand, daß Karl's fürstlicher Gönner und väter-licher Freund, der Fürst Wilhelm von Nassau, dem Karl Gerechtigkeit undchristliche Gesinnung nachrühmt, ein Jahr vor Karl selbst gestorben und derNachfolger Fürst Christian ihm fremder gegenüberstand. Dieser nahm dannauch nach Karl's son. Tode, wenn er auch dem sich nicht entziehen konnte, diepersönliche Übernahme der Ober-Vormundschaft zuzusagen, doch nicht das gleichwerkthätige und warme Interesse an den hinterlassenen Waisen. Er ließ es sogargeschehen, daß seine Regierung, welche gar zu gern die schon einmal in fürst-lichem Besitze gewesenen Büringischen Güter wieder in solchen gebracht gesehenhätte, und auch Beamte des Grafen v. Kirchberg ihre Sichel in einen gänzlichfremden Schnitt legten.

In Bezug auf das unter der freien Reichsritterschaft stehende Gut in denEichen kümmerte es die zahlreichen Erbzinsleute und wiederkäuflichen Inhaberder zu jenem gehörigen an Zahl und Mäche fast dem wirklich bei dem Gutegebliebcnenen Areale gleichkommenden Güter und Pertinentien wenig, ob sieUnterthancn eines zur freien Reichsritterschaft gehörigen Herrn oder eines überein größeres Gebiet herrschenden Reichsfürsten "waren; mit den Behörden desletztem, mit Amtleuten, Vöigtcn, Förstern hatten sie aber in ihren übrigen An-gelegenheiten vielfach zu verkehren, und schien ihnen der früher, wo der Fürstvon Dillenburg zugleich auch Herr dieses im Burbacher freien Grunde ge-legenen Rittergutes gewesen war, einige Zeit obwaltende Zustand bequemer; undso wären sie es daher ganz gern zufrieden gewesen, wenn dieser Zustand wiedereingeführt worden wäre. Hierauf bauten die fürstlichen Kanzlcibeamtcnnndunterfingen sich, Eingriffe zu thun in die frciadligc Hütte zu Heller, Über-