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Folge 5 (1885)
Entstehung
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323
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(1869). S. 141 ff, sich also vernehmen läßt:Wenn Schakespeare's Poloniusseinem nach Paris reisenden Sohn Laörtes eine Reihe beherzigenswerther Lebens-regeln mit auf den Weg gibt, so möchte man glauben, er hätte die von Simonin seiner Geschichte der Dynasten und Grafen v. Erbach mitgetheilte Unter-weisung des Grafen Eberhard v. Erbach an seinen Sohn Georg aus dem 16.Jahrhundert vor Augen gehabt. Zwei Jahrhunderte später übersetzte ein alterpreußischer Dragoneroberst, der unter Friedrich II. gefochten hatte, Frei-herr Johann Karl Friedrich v. Eberstein, diese Lehren an seinen aufdie Leipziger Hochschule gehenden Sohn Wilhelm in die Anschauungen einesdurch die Nachahmung der Pariser Sitten doch noch nicht ganz um seinenbessern Kern gebrachten Zeitalters."

In der That! der Oberst Karl v. Eberstein kann hinsichtlich seiner ganzenLebensführung, seines nicht nur streng pflichtmäßigen, sondern heldenhaften Ver-haltens im Militärdienste und im Kriege, wie auch hinsichtlich seiner sittlichenund religiösen Grundsätze und Lebensanschauung als Charakterfigur des fride-ricianischen Zeitalters, zugleich aber überhaupt als leuchtendes Vorbild eineswahren Ehremannes und besonders jungen Adligen zur Nacheiferung aufgestelltwerden.

Verfolgen wir zunächst seinen äußeren Lebensgang!

Nach seines Vaters Tode wurde Karl von seinem Oheim und als wahrerVater an ihm handelnden Vormunde, dem Grafen Ernst Friedrich v. Eberstein,mit seinem bisherigen Informator Spröde und zugleich mit zwei Schwesternzunächst auf das Gut Eichen, leider aber in die Hände der mütterlichen Groß-mutter, gebracht, während die jüngste rechte Schwester von der Stiefmutter auf-genommen wurde, welche letztere sich in der Folge wieder mit dem kur-mainzischen Oberstlieutenant Philipp Ludwig Gottfried Freiherr v. Kattenbergverheirathetc.

Den Charakter der alten Frau v. Büring und das Gebahren derselbenhalte der Graf v. Eberstein bald genug Gelegenheit näher kennen zu lernen.Er schreibt deshalb an seine Brüder, er getraue mit gutem Gewissen sich vorGott nicht zu verantworten, die armen Kinder und das wenige Ihrige der Groß-mutter zu überlassen, auf derenEigensinn und Geiz" könne er nicht zuverlässigfußen. Ein gleiches hartes Urtheil fällt der von dem Grafen für die Vor-mundschaftsgeschäfte angenommene Assistent Dr. Stcuber zu Dillenburg; erschreibt:wann man mit alten Damen zu thun hat, so hat man seine Last",und dann abermals:es kann kein Mensch glauben, was vor eine große Lastich mit der Frau v. Büring habe, indem sie mir fast täglich Mühe und Unlüstenverursachet". Selbst der Gutspächter darf es wagen, sich bei dem Grafen infolgenden Ausdrücken zu beklagen:So ist auch mit dem erzbösen Weibe, deralten Frau v. Büring, ohnmöglich friedlich zu leben, maßen sie einem allesersinnliche Herzleid und Drangsal zufüget. Es ist zu beklagen, daß das guteFräulein, welches doch in Wahrheit das beste Gemüth von der Welt hat, unterder Edukation eines so bösen Weibes verdorben wird, worüber das Kind selbstenbei mir verschiedentlich geklagt, daß solchergestalten das Unglück sie alleine be-treffe, nicht besser erzogen zu werden." Da auch der Informator und derFörster und ein ehemaliger Diener des Ober-Jägermeisters v. Eberstein, sogardie Bauern in dem Burbacher Grunde in dem Urtheilc über die Behandlungübereinstimmten, welche die Frau v. Büring ihren Enkelkindern angedeihen ließ,so fand sich der Graf bewogen, die ältere Nichte nach Mainz in ein Klosterin Pension zu geben. Wegen des kleinen Karl ließ er die Frau v. Büringdurch den Dr. Steuber bedeuten, daßsie sich um den Sohn gar nicht zukümmern habe" und schrieb ihr dann selbst:wegen der kleinen Christelbrauchen Sie sich gar keine Mühe noch Sorge zu geben, dann ich schon Ver-abredung und Anstalt gemachet, daß sie also gleich nach dem OraniensteinischenBegräbnis mit Jhro Hoheit sel. Caminirerin nach Sachsen gehen und von

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