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gleichen 714 Gulden 14 Groschen in Bürgschaft vor bemeldten Grafen ausgelegetliquidiret. Zu solchen Posten fall ihnen als genieinen und privaten Chirographaricrnnach Ordnung der Gläubiger und vermöge der Verschreibungcn gebührlich »er-hoffen werden.
Weil sie aber auch darüber angeben, als sollten sie in Bürgschaft vor 23500 Gold-gülden und vor 27526 Thaler und vor 27408 Gulden vor die Grafen haften; wofernsie um dcrwcgcn etwas weiter auslegen mußten, dnrzu wird ihnen als Chyrographa-riern nach Ordnung der Gläubiger auch gebührlich vcrholfen."
Unter denen noch weiter liqnidirten Posten Hansens v. Eberstein und seiner Mit-crben sind verschiedene, davon die Grafen pro nunc im Urtcl eis 1580 absolvirtworden, als
intsr sontentia.8 adsolutorias snd lio. 349:
„Von 4000 Thlr., so Hans von Eberstein an die beiden Grafen Graf HansHoher und Graf Hans Ernst gefordert, sind die Grafen absolvirt, bis der von Ebcr-stcin beibracht, daß er solche bezahlt."
«nli lio. 355: Hans von Eberstein und seine Brüder pruducircn eine Ver-schreib über 20 Goldgüldcn jährlicher Zinse von 300 Goldgülden Hanptsummc llvciato anno 1506, davon werden die Grafen als vcrliquidirt billig absolvirt, inmaßenwir sie davon loszählen."*)
Im Länterungs-Urtel, was auf die gegen das Hanpt-Dcsignations-Urtcl äs 1580eingewandten Läuterungen 1609 erfolgte (1609. 2. Mai pnblicirt zu Eislebcn), werdenihnen ratians der sud blo, 349 noch zur Zeit abgesprochenen 4000 Thaler an Christoph,v. Sannen nunmehr acisuäioirt
blo. 112: „388 Thlr. und 443 Thlr., nachdem sie sich dazu legitimirt und sul>ibio. 76 gedachten Läutcrungs-Urtcls v. 1609 annoch nachliqnidirtc Postenzugesprochen: 135 Mfl. 2 Gr. 3 Pf., 132 Goldfl. 1 Gr. 10 Pf., 30 Thlr., 1969 Thlr.und 126 Mfl.
Aus der Lage ersehen Sie, mein thenerster Hr. Vetter, daß auf die Chiragraphcn-Posten nach dem eingetretenen Anfalle der beiden Hälften der Grafschaft an Sachsenund Preußen nicht zu rechnen; rations der ersten Post, also bloß 1000 fl., etwas zuhoffen. Allein die Menge der Töchter Philipp's und Schwestern des Hans und Dcs-ccndentcn der weibl. Nachkommen Gcorgens ist die Legitimation kostbar und die Edikt-alicn absorbircn die ganzen 1000 fl., also gniosoant omnia in paos. Auf die Des-ccndenz des Feldmarschalls fallen bloß >/:« des Ganzen, und diese gehen in 6 Hanpt-stämme, davon die Nänhänser Linie einer ist, also der Betrag '/»» Theil des Ganzen,und zu diesem !/->« Theil wieder 4 männl. Branchen und 1 weibliche, die v. Geusau,welcher die Tochter Christian Lndwig's v. E. ^.o. 1718 geheirathet, taeit auf jedeBranche unserer Linie '/?«< Theil des Ganzen, und wie theilte sich das bei jeder Linieder Branche selbst noch in Theilc, zu geschweige:: der Kosten :c.
Meine Frau und Kinder empfehlen sich gehorsamst. Meine Familie ist bis auf6 Söhne und 2 Töchter angewachsen. Der Frau Gemahlin Gnaden bitte meinenRespekt zu machen. Kommen Sie dann nicht einmal wieder nach Sachsen? In DeroPetschaft bitte den Helm krönen zu lassen und statt des Mohren ein rechts gekehrtesMohrenbild weibl. mit Brüsten stechen zu lassen. Das ist unser eigentl. Wappen.
Ich empfehle mich nochmals zu fernerer geneigten Freundschaft, bitte auch derFrau Mutter Gnaden gelegentl. meine Hochachtung zu versichern. Wollten Siceine Gefälligkeit haben, so machen Sic mir doch eine nähere Bekanntschaft bei den:Grafen Hatzfeld, dem mainzischen Gesandten allhier — wann Ihre Verhältnisse eserlauben, solches etwa durch den Hrn. Koadjutor v. Dalberg oder sonst durch einSchreiben zu bewirken, wobei ich dann, etwa wcnn 's die Gelegenheit erlaubt, meinenRespekt dem Hrn. Koadjutor v. D. zu versichern bitte. Ich aber schließe mit dergegründeten Versicherung der angelegentlichsten Hochachtung und aufrichtigsten Freund-schaft Ew. Hoch- und Wohlgeboren verbundcnstcr Freund und gehorsamster Diener
Eversten: genannt v. Büring.
DaS „Urthelbuch 6.s xudlioato Eislebcn den 22. Oebodris ^.o. 1580" befindet sich im Königl. Provinzial-archive zu Magdeburg (Erzstift Magdeburg II. 360). Darin heißt es lol. 9: Von Gottes Gnaden WirAugustus Herzog zu Sachsen :c., Kurfürst :c. und von desselben Gnaden Wir Joachim Friedrich, postulirterAdministrator des Primats und Erzstists Magdeburg, Markgraf zu Brandenburg :c. bekennen rc. Nachdem wirauf :c. Herrn Peter Ernsten, Herrn Hans Albrechten, Herrn Hans Hoyern, Herrn Brunen, auch nunmehrHerrn Hans Georgen und Herr Hans Ernsten nachgelassene Erben, Gebrüdern und Vettern, alle Grafen undHerrn zu Mansfeld ?c., Kreditorn und Gläubiger ?c. Ansuchen durch unsere darzu verordnete Kommissarien undRäthe anno 1570 den 30. Dez. eine Vcrgleichung und Abschied w. ausrichten lassen :c.: Demnach erkennenwir :c. vor Recht, wie allenthalben in diesem Urteil folget und begriffen isttoi. 78 b: Ans diese folgen Diejenigen, denen Liedlohn ve schriebeniol. 79. Nr. 149, toi. 109. Nr. 256, lol. 135. Nr. 355.