— 294 —
vnnsere lieben Getrewen vnnd Besunderc Cristoff vonn Gutteszhciwsenn zu Harris-lebcu, Phylip von Eberstcin zu Gehoffe», Hanns Bosc zn Fraukeleben vnndHartkwigk Stcw'be zn Gcrpstcdt zu rechten selbschnldigen Burgen gesacztt—
Des zu bekenttlichcr Lrknnde haben wir Gebhardtt Graff Hcrre zn Mansfeld vorvnns, vnnscr Lehcuscrbcnne, Erbnchmcn vnnd Nachkamen vnnser eigenn angebornnJnszigell wyssenttlicheun an disseun Brieff thun hengeu vnnd vnns mitt eigenn Handenuvnderschrybenn, desgleichenn wyr Burgcnn vnd Selbschnldigen Cristoff von Gotteshawsenn, Philips vonn Eberstcyun, Hanns Bosc vnnd Harttwig Stewbc vor vnns,vnnser Erben» vnnd Erbnehmen vnnser angcborne Jnsziegell ann diesscn Brieff auchgehangen» vnnd auch ein ydcr mytt eygcner Hantt sich vndcrschriebenn. Der gegebennist nach Cristi vnnsers liebenn Hernn Gebnrtt Thawsent fuuffhundertt vnnd imdrcyssigstenn Jhare an dem Newenn Jhars tage.
Von den 4 Siegeln noch die des Christoph v. Guttmaunshausen und des Philipv. Eberstein anhangend.
Aus dieser persönlichen Stellung der Brüder Hans und Philippv. Eberstein scheint nun das Lehnsverhältnis, in welcher sie zu den Grafendurch Erwerb der von deren Herrschaft Heldrungen lehnrührigen Giltern traten,erst als eine Folge hervorgegangen zu sein. Und in diese persönliche Beziehungzu dem gräflich mansfeldischen Hause ist in eben der Zeit, wo Philipp mitden Grafen Hoher und Ernst am kaiserlichen Hoflager bekannt wurde, anch seinBruder Hans gekommen, und zwar durch seine in geschäftlichem und freund-schaftlichem Verkehr mit ihm stehenden Nachbarn und Verwandten die v. Watz-dorfs und Thünas. Es waren nämlich kurz vor Schluß des Jahrhundertsdie Grafen Gebhard VI. und Vollrarh II. v. Mansfeld kinderlos gestorben;ihre Erben, die Brüder Günther IV., Ernst II. auf Heldrungen und Hoher VI.und die Brüder Gebhard VII. und Albrecht VII. waren sämtlich noch un-mündig, und es wurden ihnen als Vormünder gesetzt Rudolf und Konradder Jüngere v. Watzdorf. Durch diese beiden Vettern v. Watzdorf wurdendann auch deren Brüder Kaspar und Erhard in die gräflichen Dienste, des-gleichen auch ihr Verwandter Friedrich v. Thüna ans Schlettwein bei demSchloßbaue zu Mansfeld zu Rathe gezogen. Der letztere nun, welcher, zwarseit 1518 kursächs. Amtmann zu Weimar, von hier aus 1533 als Schiedsrichterund Vermittler in den unter den Grafen v. Mansfeld ausgebrochenen Streitig-keiten fungirte und auch 1549 ans dem Schlosse Mansfeld starb und in derKirche zu Leimbach bei Mansfeld beigesetzt wurde, hatte zur Frau: Ludomillav. Eberstcin, nach den Wappen auf dem Epitaph ihres Sohnes Christopheine Stiefschwester Heinrich's v. Eberstein, also eine Tante von Hans undPhilipp zu Flurstedt und später zu Ge Hofen.
Als nun von dem Grafen v. Mansfeld, als ihren nunmehrigen Oberlehnsherrcn,die Gebrüder Hans und Philipp v, Eberstein mit den erworbenen Rittergüternzu Gchofen am 25. Januar >531 von dem Grafen Ernst und nach dessenTode am Sonnabend nach Jnvocavit (8. März) 1533 von dem Grafen Philippbeliehen wnrden, nahmen sie auch hier ihre fränkischen Vettern als Mit-belchnte an:,, es lebten damals von der Eberhard'schen Linie Kilian undGeorg der Ältere, von der Mangold'schcn nur Philipp, dessen BruderMangold bei der Belagerung von St. Wendel 1522 geblieben war.
Diese wenigen damals nur noch vorhandenen fränkischen Vettern erschienen1534 persönlich in Eisleben und legten daselbst den Lehnseid ab. Als am4. Juni 1434 Georg der Ältere v. Eberstein zu Ginolfs an den Herzog Philippvon Braunschwcig ein Bittschreiben richtete, berief sich derselbe anch ans die Ver-wendung und Fürsprache seiner Vettern, die Gebrüder Hans und Philippv. Eberstein (Gesch. S. 347. Nr. 273). Jedenfalls erfolgte diese Verwendungzur Zeit der Anwesenheit Georg's in GeHofen.
Kurz vor dem gänzlichen Erlöschen des altfränkischen Stammes des Eber-stcin'schen Geschlechts wurde der letzte fränkische Vetter, der jüngere Sohndes zuletzt genannten Georg des Ältern: Georg Sittig zum Ginolfs von den