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Folge 5 (1885)
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thüringischen, mit dem vormals Harrasischen Rittergute zu GeHofen beliehenenVettern, den Gebrüdern Georg und Heinrich und deren Neffen PhilippChristoph und Wolf Dietrich unter dem 12. Mai 1590 und 8. März 1593zur gesamten Hand gezogen.

Nach Georg Sittig's am 2. Nov. 1600 erfolgtem Tode war WolfDietrich, der Vater des Feldmarschall Ernst Albrecht v. Eberstein, in Ginolfsund Würzburg anwesend, nm sich zur Succession in die von Georg Sittighinterlassencn Güter zu melden, welche theils noch freieigen, theils von ihm undseinem älteren 20. Januar 1585 gestorbenen Bruder Wolf Dietrich (Uli. manbeachte die gleichen Namen als Zeichen persönlicher Familienbeziehung!) demBischöfe Julius von Würzburg zn Rittermannlehn aufgetragen worden waren.

Wolf Dietrich v. Eberstein von GeHofen wurde indessen zu den erledigtenLehen vom würzbnrgischen Lchnhofe nicht zugelassen, theils weil er die Bluts-verwandtschaft nicht mit völliger Genauigkeit nachzuweisen vermachte er gabals Vater der Acqnirenten von GeHofen Hans und Philipp statt Heinrichden Simon v. Eberstein an und hielt diesen für einen Bruder des 1481 ffHermann auf Miihlfeld, hauptsächlich aber wegen der Rcligionsändernngder in dem Eisleber Konsistorialbczirke seßhaft gewordenen Ebersteine. Nacheinem weitläufigen Prozesse sah er sich genöthigt, sich mit einer Abfindungs-summe zu begnügen. Den von Georg Sittig hinterlassencn freieigenenLehnhof zu Lutter an der Hard aber verlieh Wolf Dietrich in Gemein-schaft mit den 4 Schwestern des verstorbenen Vetters am 6. Dez. 1600 an denMüller Hans Beyer. Die bei dieser Gelegenheit stattgehabte persönliche Be-kanntschaft hatte zur Folge, daß die jüngste der genannten Schwestern JungfrauJohanna v. Eberstein zu Ginolfs (ff 1629) im Jahre 1601 auf WolfDietrich's Einladung mit ihm nach GeHofen kam und am 12. Juni 1605daselbst den späteren Feldmarschall Ernst Albrecht v. Eberstein dennächsten gemeinschaftlichen Stammvater sämtlicher noch lebenden Ebersteineaus der Taufe hob.

Im Jahre 1618 begab sich Wolf Dietrich abermals nach Franken,woselbst Johannetta sich noch am Leben befand. Dieselbe hatte, jedenfallsgemäß einer mit Wolf Dietrich getroffenen Verabredung, gleich nach ihrer Rück-kehr von GeHofen nach Ginolfs zusammen mit ihren Schwestern die väterlichenAllodialgüter zu Hilders, Simmershausen, Weisbach und Gräfenhainam 3. Dez. 1605 bezw. 4 Januar 1606 an den Bischof Julius von Würzburgverkauft unter Gewährleistung für dieselben gemäß fränkischein Rechtfür frei,ledig, unverkümmert, auch anderswo unverkauft, unversetzt und unverschrieben,unbeschwert und allerdings unansprüchig". Nach Wolf Dietrich's Ankunftin Ginolfs cedirte nun an ihn Johannetta am II. Mai 1618 auch die ihrnoch zustehenden Rechte an dem freieigenen in Lehn ausgegebenen Hofe zuLntter an der Hard, über welchen er dann als nunmehriger alleiniger Herram 13. Mai seinem Vasallen Hans Beyer den Lehnbrief erneuerte. Die mans-feldischen Bürgschaftsschuldcn nöthigten aber Wolf Dietrich dazu, daß er nichtlange darnach den Hof erb- und eigenthümlich an genannten Hans Beyerverkaufte.

Nach einer (zufolge gütiger Mittheilung des Herrn Geheimen Archivrathsv. Mülverstedt) im Magdeburger Provinzialarchive befindlichen Urkundehatte damals (1618) Johannetta ihren Vetter Wolf Dietrich zugleich beauftragt, inihrem Namen Klage zu führen gegen Heimert Daniel v. WitzlebenSchuldenhalber". Dieser Witzlcbcn ist derselbe, welcher denvermög der Reichs-gefreiten Ritterschaft in Franken Gewohnheit" verabredeten Ehevcrtragzwischen Johannettens Bruder Georg Sittig zu Ginolfs und Eva v. der Tannauf Seiten des Vaters der Braut Hans Melchior's v. der Tann am I.Januar1597 mit unterschrieb.

Mit Johannetta's v. Eberstein 1629 zu Ginolfs erfolgtem Todeerlosch in der fränkischen Stammheimath des Geschlechts Eberstein der an