IS Erfurter Malter Gerste, 6 Erfurter Malter Hopfen;
ferner in die Küche:
6 Kühe oder IS Gulden dafür, 10 Schöspe in der Pflege zu Zins, 14Lammes-bäuche Zinse, 3 Gänse von den 17 Zinsgänscn, 1 Schock Hühner von denZinshühnern, Dienstfischc alle Wochen, in der Pflege 4Schock Halbfischc,eine Kiepen Stockfische, Muse genannt, von 500, 1 Stück Salz zu Zinse,>/» Hanf Zinse, Vs Kloben Flachs, 2 Becher 2^ Maß Mohn Zinse.
Hierzu sollte der Schreiber noch geben jährlich 3 Scheffel Rübsamen zu„Oley", 3 Scheffel Erbsen und einen Garten zu Kraut.
Heinrich sollte auch die Eier von den Hühnern im Vorwerke erhaltenund 3 Schock 45 Eier Zinse, 2^ Stein Unslcd Zinse zu „Gcluchte", 0>/zund V» Wachs Zinse in die Kapelle.
Auch sollte der Schreiber Heinrichen für seine S Pferde und die 4Wagcn-pferde zu vollem Futter 00 Erfurter Malter Hafer, für des Landknechtsund das Wasserpferd, auf welchem der Schreiber reiten sollte, zu halbem Futter10 Erfurter Malter Hafer jährlich und Heu und Stroh aus dem Vorwerkenach Bedarf geben.
Ferner sollte der Voyt die Melkckühc und alles Rindvieh in demVorwerke die 7 Jahre aus, und Stroh, Spreu und Heu aus demVorwerke für das Vieh vom Schreiber erhalten und sollte die Nutzung da-von ziehen; wohingegen er aber keine Butter oder Käse in die Küche bekam.
An Rindvieh war vorhanden: 5 Melkekühe, 3 zweijährige Farren, 0 jährigeKälber, halb Farren und halb Kälber, und 6 halbjährige Kälber, halb Farrenund halb Kälber.
Überdies sollte Heinrich alle Schweine im Vorwerke die 7 Jahre überzu seinem Nutzen behalten, weshalb er aber auch kein Bachen oder Brüh-schwein für die Küche zn fordern hatte.
An Schweinen waren da: 2 Tocken, überjährig, 1 Eber auch überjährig,10 große verschnittene Schweine, älter als jährig, >0 mittelmäßige Schweine,^ Jahr alt, 14 halbjährige Schweine und >5 Speneschweine.
Ferner war ausbedungen, daß des Herzogs Schreiber zu Dornburg mitallen Nutzungen, Renten, Gerichtsfällen und allen Sachen über die gemeldten100 Gulden und über den dem Voyte zu reichenden Bescheid dem Herzogezu gewarten verpflichtet sein sollte, des Herzogs Gesinde aber sollte er auslohnen.
Der Voyt sollte auch von des Herzogs wegen dessen „arme Leute in derPflege und die Gerichte Vertheidingen und bei den Richtungen sein".
Die Schäferei endlich sollte dem Herzoge allein zustehen zu Gewinnund Verlust und von dem Schreiber verwest und mit dem andern dem Herzogejährlich berechnet werden.
1483 Dienstags viZilia eireuwe. «low. war Heinrich v. Eberstein einMitbürge im Schied zwischen Werner Vitzthum und Heinrich v. Hausen.
Am 9. Mai 1484 kamen Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht zu Sachsen,Gebrüder, mit Rudolfen v. Watzdorf und Heinrichen v. Eberstein dahinüberein, daß sie und ihre Erben hinfür den Backofen zu Zimmern ganz undgar, auch das Obergericht auf ihren Gütern zu Naschhausen, Dorndorf undauf dem Acker vor Dornburg gelegen innehaben und behalten, dagegen derv. Watzdorf und der v. Eberstein, auch ihre Leibes-Lehnserben das Lehn-pferd auf der Dorfschaft Zimmern, daran sie vormals einen vierten Theilgehabt, gar und ganz, dazu das Erbgericht auf allen ihren Gütern zu Nasch -Hausen, Dorndorf, Wilsdorf, Koßnitz und ihrem Acker vor Dornburginnehaben und behalten sollen. Zeugen; Hugolt v. Slinitz, Obermarschall undvr. Joh. Peck. (Nachtr. v. 1878. S. 14. Nr. 36).
Heinrich starb 1487 und hinterließ vier Söhne:
1. Ifang, ch 1549 zu GeHofen,
2. Simon, lebt noch 1501 zu Flurstedt,
3. Karl, begraben zu Ansbach,
4. Philipp, ch 19. Dez. 1554 zn GeHofen.
Am 3. Mai 1488 erhielten die Gebrüder Hans, Simon, Karl und