Druckschrift 
Folge 5 (1885)
Entstehung
Seite
285
Einzelbild herunterladen
 

285

lehn: einen freien Siedelhof, 2'/, Hufe Land und Weinberge, auch 22 AckerHolz zu Dornburg, ferner eine Hufe Land, '/8 an dem Gerichte und andem Backofen zu Zimmern außer den Erbzinsen und ZugehörungenwieFriedrich Thune, dem er die abgekauft" inne gehabt. Nachtr. v. l878.S. 14. Nr. 33.

Seine in der Dornburgischen Pflege zu Zimmern gelegene halbe freieHofstatt und seine freie Hufe Artland daselbst, welche von dem HerzogWilhelm zu Mannlehn rührende Stücke vormals Friedrich Thun besessen,verkaufte Heinrich v. Eberstein für 300 alte Schock (groschen) an Hans Mark-graf zu rechtem freien Erbzinsgute, jedoch unter Vorbehalt der gebührendenFrohne auch der Erblehen und der Oberlehnsherrlichkeit Seitens des HerzogsWilhelm und unter der Bedingung, daß ihm, Heinrichen, und seinen Leibs-Lehnserbcn jährlich 1 Erfurter Malter Hafer zu Zins daraus entrichtet werdenmußte. Hierzu ertheilte Herzog Wilhelm am 9. April 1463 seinen lehnsherr-lichen Konsens.

Als 7. März 1466 Herzog Wilhelm von Sachsen auf Rudolf's ThunenBitte dessen ehelicher Hausfrau Kunigunde in der Stadt Dornburg einenfreien Hof mit Haus, Garten und 2'/, Hufen Land; dann eine Wiese unterStndenitz, ein Fleck Holz genannt das Brommcthal (an dem Forste gelegen) und2 Weingärten (einer der Anger und der andere der Borgstadel genannt); fernerindem Dorfe Ncrkwitz Erbzinsen und das Gericht über Hals und Hand; endlich zuZimmern, Naschhausen und Dorndorf Erbzinsenzu einem rechten Leibgute"reichte und bekannte, gab er derselben zugleich auf ihr Begehren zu Vormündernseine lieben Getreuen Heinrich Thunen und Heinrich v. Ebcrstein, diesie dabei handhaben und schützen sollten.

Wenn nicht schon früher, so wurde Heinrich v. Eberstcin im I. 1465Amtmann zu Dornbürg, denn 13. Aug. 1469 legte er zu Weimar seineRechnung über das Amt Dornburg auf 3 ganze Jahre, von Michaeli 1465 bisdahin 1468, ab.

Am 12. Aug. 1468 schloß Herzog Wilhelm von Sachsen mit Heinrichv. Eberstein einen Vertrag, kraft dessen er die dem letztern auf das Geleitsamtzu Eckardsberga für 700 Gulden rhu. verschriebene Jahresrente von 70Gulden, welche zuvor Friedrich Thun pfandweise inne gehabt und anHeinrich v. Ebcrstein verkauft hatte, dadurch wieder ablöste, daß er Heinrichendas Amt Dornbnrg auf sieben ganze Jahre (vom 24. Aug. 1463 an ge-rechnet) unberechnct einräumte und demselben außerdem noch jedes Jahr zuMichaeli prasnumsrunsio 100 Gulden zurückzuzahlen versprach.

Heinrich sollte in dem Amte an seiner Kostans den Bescheid" haben und haltensich sclbdritte Personen, sin Wik selbfnnfte,

1 Schreiber, der dem Herzoge zustand,

I Landknecht, der Richter mit war,

1 Kellner, 1 Koch, 2 Weinknechte,

1 Wassersührer, 3 Viehmeyde,

1 Thorwärter auf der Burg und 1 in der Stadt und

1 Probende,

das also zusammen 2t Personen ausmachten, dazu

2 reisige Pferde, 4 Wagcnpferde, 1 Wasserpferd und des Landknechtspferd.

Dann sollte Heinrich jedes Jahr an 3 Frohntagen 44 Menschen zu 22

Pflügen speisen, was zusammen 132 Personen waren, die auf einmal gespeistwerden mußten, außer diesen aber auch noch die Holz-, Heu- und andereFrohner.

Zu solcherHaltung des Voyts" und abgedachter Personen sollte desHerzogs Schreiber Heinrichen jedes Jahrzu Bescheide" reichen und ver-abfolgen lassen

20 Erfurter Malter Korn und das Brod von den 6 Backhäusern;dann in den Keller: