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Folge 5 (1885)
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hatten! cr erklärte Beide für Landcsverräther und kündigte ihnen im Dez. 1451die Fehde an. Auf des Herzogs Seite standen Hermann v. Eberstein aufMiihlfeld (s. S. 225), Heinrich und die Gebrüder Asmus und Wilhelmv. Ebersteiu. Nach hartem Kampfe bemächtigte sich der Herzog Koburgs, welchesdie Vitzthumc mit Hülfe böhmischer Bundesgenossen eingenommen hatten wieder,und zwang den Apel zur Flucht.

Wie bereits oben erwähnt, nahmen jedenfalls auch Karl und Heinrichaußer Lorenz, Gerlach, Asmus und Wilhelm v. Eberstein Theil an demStädtekriege. Ferner wohnte Heinrich den 1450 bon den v. Eberstein gegendie Grafen v. Henneberg und das Stift Würzburg geführten Fehden bei (vgl.Nachtr. o. 1883. S. 84).

Am 8. Juli 1450 stellte Heinrich v. Wechmar den Fürsten und GrafenWilhelm, Johannes und Berthold v. Henneberg einen Revers darüber aus,daß sie ihm zur vollen Vergütung seines in ihren Kriegen mit denenv. Eberstein erlittenen Schadens das Lehngut zu Haselbach, welches seither imBesitze des Kunz Schrimpf gewesen, zu Mannlehn, den kleinen Zehntendaselbst aber als freien Besitz überwiesen habe (Nachtr. v. 1873. S. IN.Nr. 20).

Am 22. Dez. 1450 wurde durch Vermittelung des Bischofs Anton vonBamberg und des Ritters Wilhelm v. Rechberg die Zwietracht, Forderung, Fehdeund Feindschaft beigelegt, die zwischen dem Bischöfe Gottfried zu Würzburgeines- und Gerlachen v. Eberstein, Ritter, Erasem, Wilhelmen, Heinzenund Lorenzen v. Eberstein, seinen Söhnen und Vettern, anderntheils bis dahinwegen des Schlosses Marktsteinach obgewaltet, und wurde entschieden, daßalle Gefangenen, welcher Theil die dem andern abgefangen habe, ihrer Ge-fängnis unbeschwert auf alte Urfehde zu Stund ledig gesagt und gelassen werden",auch alle unbezahlte Schätzung, Atzung, Brandschatzung, Verdingnus und unbe-zahlt Geld ganz ab und die dafür haftenden Bürgen lcdig sein sollten."

Die genannten fünf v. Eberstein sollten in dem nächsten Monate zu demBischöfe von Würzburg in dessen Hof reiten und ihren Theil an dem SchlosseMarktsteinach von ihm empfangen, darüber Lehnspflicht thun und sich gegenihn und sein Stift verschreiben, mit Lehnschaft und Öffnung zu geWartennach Inhalt der Briefe, die vormals von Gerlachen v. Eberstein, Ritter, unddessen Brüdern darüber gegeben seien; und alsdann sollte der Bischof vonWürzburg ihnen ihren Antheil an dem genannten Schlosse nebst Zubehörungenleihen und eingeben.

Etwa 14 Tage darauf, am 5. Januar 1451, empfingen auch Gerlachv. Eberstein, Ritter, Asmus und Wilhelm, seine Söhne, Lorenz und Heinz,Karels v. Eberstein seligen Söhne, das Schloß Marktsteinach, soviel sieAntheil daran hatten, mit allem Zubehör in Würzburg von dem Bischöfe Gott-fried zu Lehn.

Dabei waren zugegen: Graf Jorg zu Wertheim, Reichart v. MaSbach,Dcchant, Konrad v. der Kerc, Bnrckart Trnchscß, Domherr zu Würzburg, JorgHohenloh, Doktor, Johann Montebaucr zum Deutschen Haus, Reinhard v. Bnttler,zu St. Johannes zu Würzbnrg Kommenthur, Friedrich Eberhard Wolfskehln,Jorg Fischle, Ritter, Linhard v. Sarmsheim, Engelhard v. Münster, Weiprechtv. Crailsheim, Rüdiger Sutzcl, Peter Lamprccht und noch andere WürzburgischeRäthe und Diener.

Nachdem nun Heinrich seinen Antheil an Marktsteinach an seine inFranken verbliebenen Vettern, die Gebrüder Asmus, Wilhelm und den nun-mehr lehnsmündig gewordenen Peter abgetreten hatte, machte er sich in demnördlich von Jena gelegenen Dorn bürg an der Saale und in dem bei Apoldagelegenen Flurstedt seßhaft. Mit Heinrich,dessen Linie allein noch bisauf diesen Tag fortblüht, erfolgte somit der Übergang von Franken nachThüringen.

Zu Dornbnrg war noch wenige Jahre vor Heinrich's Übersiedelung nach