Druckschrift 
Folge 5 (1885)
Entstehung
Seite
280
Einzelbild herunterladen
 

der bereits des genannten Schlosses von ihrem Schwager Georg Truchseßerworben hatte (Nachtr. v. 1878. S. 12, Nr. 27).

Als Schiedsrichter stand Karl in hoher Achtung und wurde als solchernicht nur von seinen Standesgenossen, sondern auch von Herren und Fürstenoft in Anspruch genommen.

Am 22. Juni 1432 bezeugte er den von den Rittern Karl Truchseß zuWildberg und Hans Voigt v. Salzburg über das Schloß und Dorf Kühndorferrichteten Theilungsvcrtrag. Die Original-Urkunde befindet sich im k. Staats-archive zu Magdeburg (Grafschaft Henneberg (1. 2. No. 10). Das sehr gedrückteSiegel Karl's v. Eberstein hängt an.

Am 15. Januar 1435 entwarfen 21 Ausschußmitglieder der fränkischenRitt erschaft darunter Karl v. Eberstein einen neuen Regiernngsplan desStifts Würzburg und besiegelten denrunden Vertrag" über die Regierungdes Stifts (f. oben S. 220).

Am 25. Juni 1436 befand sich Karl unter den von dem MarkgrafenFriedrich von Brandenburg bestellten Sprnchmännern in den Irrungen zwischendem Bischöfe Johann zu Würzburg, den Kapitelsherrcn und allen Prälaten undPfaffen einerseits und dem Grafen Albrecht v. Wcrtheim, Domherrn und Pflegerndes Stifts Würzburg, den Grafen Johann, Michel und Jorg v. Wcrtheim undetlichen Domherrn, darunter der Dechant Reinhard v. Masbach (vgl. oben S.220 und Nachtr. v. 1879. S. 110).

Karl gehörte zu den Schiedsrichtern, welche am 10. Juni 1444 zu Schwein-furt dc^l Erbschaftsstreit zwischen dem Fürsten Heinrich und den Erben desFürsten Wilhelm v. Henneberg entschieden, und am 14. Sept. 1444 entschieder zu Nürnberg mit andern über die von dem Grafen Heinrich zu Henncbergan die Kinder seines verstorbenen Bruders Wilhelm erhobenen Erbansprüche andie Grafschaft Henneberg.

Am 17. Januar 1445 einigten sich die Henneberger Grafen Georg aneinem und Wilhelm, Johannes und Berlt an dem andern Theile, ihre ererbtengegenseitigen Gebrechen und Irrungen einem Austragsspruche ihrerHeimlichenund lieben Getreuen" Karln v. Ebirstein, Wilhelm Marschall zu Marisfeld,Kaspern vom Stein zu Nordheim, Heinrichen vom Stein zuni Lebinstein, HansenZollnern zu Birkenfeld und Otten v. Milze auheim zu geben.

Am 18. Juli 1445 bezeugte Karl mit andern, daß ihr zu Nürnberg( 14. Sept. 1444) in Bezug auf den Streit des Grafen Heinrich zu Hennebergmit dessen Neffen gethaner Spruch und Schied in den darüber ausgestelltenUrkunden genau wiedergegeben und enthalten, daher das Gerücht, es stimmtenSpruch und Urkunden nicht überein, unwahr sei (Nachtr. v. 1878. S. 12 n. 13.Nr. 28, 29 u. 30.

Aller Wahrscheinlichkeit nach hat, wie schon oben angeführt, Karl 1449seinen Tod gefunden in dem Städtekriege, in welchem auch seine Söhne Lorenz(auf des Markgrafen Seite) und Heinrich (auf Herzogs Wilhelm von SachsenSeite) betheiligt waren.

Knrl 's Kinder: g) 1r. Ehe: 1. Lorenz, s. unten.

2. Gutta, Hofdame zu Ansbach, verm. 1453 mit Georg v. Wolfstein. Derdurch den Markgrafen Albrecht von Brandenburg 12. Aug. 1453 errichteteEhcvertrag wurde außer von dem Bräutigam Jörgen v. W. auch von demOheim Gerlach v. E. und dem Bruder derselben Lorenz v. E. besiegelt.Ihr Sohn Balthasar v. Wolfstein, Reiterhauptmann zu Ansbach, führtewegen seiner Mutter Erbschaft 1521 bis 1529 Prozeß bei dem kaiserl.Landgerichte gegen die Erben Lorenzens v. Eberstein (Gesch. 553).

3. Ludomilla, verm. mit . . . v. Thüna.

b) 2r. Ehe: 4. Heinrich, s. unten.