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Bl. 4: Das Gut zum Ginolfs gelegen bei den Thor gegeu dem Hohberg, wannman nach Ober-Elsbach ziehen will, das Hab ich Mangold von Ebcrstein, Ritter,und mein Bruder Eberhard von Ebcrstein um Niklausen Macken, Bürger zu Müller-stadt, erkauft mit dcrselbigen Zu- und Eingehörnng im Felde und Dorf begriffen,nichts darvon ausgenommen; und solch crmcldetcZins, die haben wir Gebrüder genGrafenhain an die Pfarr geben, doch mit Furbehalt dersclbigcn Lehenschaftuns und allen unfern Erben zu vorleihen Macht haben wolln.
Bl. 5: Auf dem crmcldtem Lahrgut und auch zu Wehrmers gelegen, so dievon Ursprüngen inncnhaben, darauf Hab ich Eberhard von Ebcrstein und allemeine Erben Atzung und Läger mit iztlicher Verlegung; das alles ist vor Altersalso herkommen.
Both zu Stetten hat ein Heufcldgut, geht von mir zu Lehen, auf der Rhönhinter Hillenburg gelegen, giebt alle Jahr zu rechtem Erbzins darvon 7 Schilling.
Zn Stetten wird mir zu meinem Thcil am Zchent siebenzehent Halbs BaumsGctred; muß ich jährlich darvon zn messen geben I6V- Heller. Macht solch Baum-getreide ungefährlich Gersten und Haber unter einander gemengt 7 ader 8 Malter.
Bl. 6: Ich Hermann Hab auch auf ermeldten zweien Gutern zu HeufurtAtzung und Läger, und ist ein ides Gut eine Fuhr zu Dienst im Jahr einmalschuldig zwischen hie dem Mühlfeld und Neuenstadt, und sollen an mein Gerichtgehen.
Die angezeigte Entere samt den Zinsen, wie gemeldt und vorzeichnet stehet,seind mir Jorgen von Ebcrstein dem Ältern zum Ginolfs als durch meinenBruder und durch unser beide Freund angeschlagen wurden vor und um vierhundertGulden. Und darauf hat mir mein Bruder geben dreihundert Gulden beiChristoffeln von Bibra und dreihundert Gulden bei Antonen von Bibra,macht in Summa tausend Gulden, so mein Bruder auf den von Schmalkalden hatvorglichen, damit einer nicht mehr dann der ander haben soll.
Und ist zu derselbigen Zeit angeschlagen wurden wie hiernach folget, nämlich: einSommerhahn vor 3 Pf., ein Fastnachthuhn vor 6 Pf., ein Schock Eier vor 2 Schilling,ein Metzen Hafers vor und um 10>/z Pf., kommt ein Malter um 14 Schilling, einklein Malter um 7 Schilling, ein Metzen Korns vor und um Zl/z Schilling, kommtein Malter vor und 1 Gulden.
Das alles zu Geld gerechnet, inmaßen wie gcmcldt und vorzeichnet stehet, erträgtin Summa ungefährlich St Gulden und etliche Pf., wie es ist angeschlagen wurden.Daran gebührt mir meins Vettern Mangold's von Ebcrstein seligen (ch 1S22) denhalben Theil herab zu ziehen.
Ich Eberhard von Eberstein und alle meine Erben haben auch Macht, einLehengericht nieder zu setzen, wes derhalben meine Lehen betrifft, daran einem idenRechts zu vorhclfen.
Ob mein Bruder wollt sagen und furgeben, ich hätt den Hof,zn Burglanerund den Hof zu Strahlingcn und auch die zwei Güter zu Hefurt und die Güterzum Hilders und das Gut zn Salz bei der Neucnstadt gelegen erblich verkauft,das alles ist mit seinem guten freien Wissen und Willen ergangen und beschehen.
Daß er auch wollt sagen und furgeben, ich hätt das Gut zu Lntter an derHarb verkauft und etliche Zinsen zn Antlingen ahn Wissen und Willen sein, daslaß ich vor seinen Werth beruhen. Ich mag aber wohl reden und mit der Wahrheitsagen, daß er darum ein Wissen hat gehabt, dcß ich solchs verkauft Hab. Ist auchahn Ursach nicht geschehen, daß ich solch Güter verkauft Hab. Ist wollt ihm solcheGuter um sein Geld viel lieber, dann einem andern gelassen und auch vergunnthaben; wie ein jeder Verständiger bei ihm wohl zn ermessen hat, wie er das Geldhätt dar wollen legen.
Bl. 63: Daß er auch wollt sagen und furgeben, ich hätt ihm ein Forderungübergeben antreffende nämlich 1v Gulden, das alles will ich beim Eid behalten, daßich solcher Forderung meinen antreffend meinen gnädigen Herrn von Würzburg umkeinen Heller oder Pfennig noch nie genossen Hab, snndcr vor unmächtig erkannt.Bezeuge mich des uf Heinzen Truchscß, der Zeit ein würzbergischcr Marschalk geWestund noch beim Leben befunden. Gegen solcher Forderung will ich ihm übergeben dieForderung über Marksteinach betreffende, damit es derhalben gnugsam und auchüberflüssig verglichen werden sall.
Daß er auch wollt sagen und furgeben, ihm stund und geHort der dritt Pfennigzn von nnsern Vurmnnden seligen, Hansen von Bibera und Peter von Weyhers,des bin ich ihm geständig und nicht in Abreden gcwest; aber es nicht ahn ist, daß