Welchem an den Wegen, Stegen nnd dem Zann nm das Dorf zn arbeitengeboten und nicht erfunden, dergleichen einer oder mehr Lücken über dem Dorfzauumachen wird, sollen mit 15 neuen Pfennigen zu verbüßen auch angeschnitten werden.
Welchem geboten wird, im Dorf zu wachen, diesclbige Wache, so es an ihm ist,nicht fürder gebeut und uf crmeldtc Wache nicht erfunden wird, soll mit 4 neuenPfennigen auch zu verbüßen angeschnitten werden.
Welcher ein Eichenholz in der Gemcingehülz abhauet ahn der Gemein Wissennnd Willen, der soll den Dorfjunkcrn zu geben schuldig sein 3 Gülden an Geld undder Gemein 3 Pfund an Gcldc; ist es aber ein Büchcnholz, soll das gegen derGemein auch schuldig sein zn verbüßen vor 15 neuen Pfennige, und an der gcmeldtenBüß den dreien Gülden daran gebührt mir Jörgen v. Eberstcin einzunehmen zwcnGülden an Geld und den Dorfjunkern eines Gulden, darum daß ich den meistenTheil der Männer und Güter im Dorf Hab. Darum fürgenommen, damit solchGehülz in eine gute Höhe gebracht werden soll zu Erhaltung aller Gebäu.
Welch es fürhaben, sich zu bebauen, soll einem jeden zu einem neuen Hansfolgen und geben werden 5V Bauhölzer zu verbauen; ist es aber ein Scheuern, solleinem jeden folgen und abermals geben werden 25 Bauhölzer. Welche aber frei ver-meinen zu sitzen nnd in solcher Nachtbarschaft, die Gerichtshcrrn betreffend, nichtmit geben Möllen, den soll zu einem neuen Hans geben werden 15 Bauhölzer nndzn einer Scheuer 10 Bauhölzer und nicht mehr.
Ein jeder Müller im Dorfe soll auch ferner den Wassergang auf die Mühle demGotteshaus ohne Schaden halten (Gesch. 374).
Jorg vom Eberstein zu Ginolfs, welcher, nachdem Gräfenhain abgebranntwar, nicht nur die von seinem Urgroßvater Eberhard v. Eberstein und dessenBruder, dem Ritter Mangold, wie auch die später von seinen Eltern derPfarre zu Gäfenhain verschriebenen Zinsen der Pfarre zu Weisbach über-wiesen, sondern dieser zur Erhaltung des Gottesdienstes und Religionsunter-richtes in seinem Gebiete zu Ginolfs auch noch andere Zinsen erblich über-lassen hatte, legte 4. Febr. 1542 in einer Urkunde dar, damit diese Einkünftedem Pfarrer zu Weisbach nnd dessen Nachkommen „durch den Mißbrauch undden Eigennutz" nicht wieder entzogen werden, was ein jeder Pfarrer zu Weis-bach alle Jahre in den Gotteshäusern zu Weisbach und Ginolfs für diev. Eberstein zu verrichten nnd welche Einkünfte derselbe dafür zu beziehen habe.
An demselben Tage (4. Febr. 1542) stellte Kaspar Ziegler, Pfarrer znBischofsheim vor der Rhön, auch zu Weisbach und Westert, einen Reversaus, daß hinfort von Jahren zu Jahren von einem jeden Pfarrer zu Weisbachdie von Sr. Ehrenvest dem Junker Jorg vom Eberstein zum Ginolfs auf jedenSamstag des Jahres gestiftete ewige Messe zu Ginolfs, wie auch das von dem-selben auf Montag nach Jnvokavit gestiftete ewige Begängnis daselbst alle Jahrezu einer jeden Zeit gehalten werden solle ohne alle Einrede, Verzug oder auchVerhinderung, wofür dem Pfarrer zu Weisbach von den v. Eberstein jährlich4 Gulden ewiges Geld und andere im Meßbuchc verzeichnete Zinsen verschriebenseien (Gesch. 351. Nr. 281 und 282).
Am 22. Febr. 1546 ließ Georg aufzeichnen, was beide Pfarrer zu Ober-Elsbach und auch zu Weisbach in der Kirche nnd Gotteshaus zum Ginolfs„von Alter hero alle Jahr zu halten schuldig und pflichtig sein gewest", undließ auch „sobalde verzeichnet nehmen des Dorfs Altherkommen, Freiheit, Herr-lichkeit und Gerechtigkeit" (Gesch. 371).
Wie oben erwähnt, wurden zwar die von dem 1451 st Eberhard an Hermannv. Weyhers (Gesch. 1217) nur pfandweise überlassenen 8 Allodialgütchen zuGinolfs mit dem Hofe zu Gräfenhain von Hermann zu Mühlfeld und Philippzu Steinau wieder eingelöst; dieselben waren aber vorher von dem v. Weyhersdem würzburgischen Lehnhofc zu Lehn aufgetragen, sodaß die v. Weyhers auch1496, 1527 und 1542 damit beliehen, während sie von den v. Eberstein bis1543 ohne Widerspruch besessen wurden. Zu Anfang des 1543. Jahres abertrugen Balthasar und Ulrich v. Ebersberg gen. v. Weyhers bei dem BischöfeKourad von Würzburg darauf an, daß ihnen die 8 Gütchen auch in der Thateingeräumt würden, weshalb der Bischof von seinen Rüthen zu Neustadt Bericht