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Bruder Junkherr Kyliau von Ebersteiu, der in solcher Ufrohre bei uns und mituns gewest, in großer Krankheit seines Leibs bei uns beHeft hat bleiben müssen,an dem wir keinen Begnügen gehabt, sondern ihn dahin gewältigliche» bcdrungen,benöthigt und bezwungen, daß er hat zu unserm bösen Fürnchmcn müssen globenund schwören, bei uns zu bleiben und mit uns zu thun hie im Dorf nnd anderswo, wieein Gcmcins-Mann zu thnn schuldig nnd pflichtig ist.
Am 22. Januar 1530 legten Sebastian von Weyhers, Kilian v. Ebersteinnnd Ulrich v. Ebersberg gen. v. Weyhers die Zwietracht bei, welche zwischenihrem Bruder bzw. Vetter Jorgen vom Eberstein dem Altern zu Ginolfs einer-seits nnd dessen Unterthanen zu Ginolfs andererseits obwalteten wegen einesGefangenen Namens Jakob Reulbach, welcher verschuldeter Sachen willen durchGeorg v. Eberstein 2 Tage zuvor zu Gefängnis angenommen nnd den Männern,die „uf ihre Eid und Pflicht gemahnet worden, den Ihren in sein Behausungzu verantworten", übergeben worden war, den aber „die Gemein" mit Vorsatzwieder laufen lassen, weshalb Georg vorgehabt, sie dafür „härtiglichen" zu be-strafen. Die oben genannten Vermittler erkannten n. a., daß wegen des Ver-gehens, welches sich die Angeklagten gegen ihren Gcrichtsherrn schuldig gemacht,der sie dafür an Leib und Gut zu strafen Fug und Recht gehabt, sie, ihre Erben,Erbserben und Nachkommen Georgen und allen seinen Erben nun, hinfüronnd zu ewigen Zeiten einen Zaun um den bei dem Oberthore gelegenen neuenBaumgarten machen nnd denselben in gutem Baue und Besserung erhaltensollten. Dieser Vertrag wurde von Wolf Zang, Georg's Schnltheisen, KlasKeib, Jakob Renibach, Heinz Mohre, Els Ortyn, Endres Schubert, HansWächter, Heinz Thulmeyer, Hans Rausch, Bastian Hartmann, Balten Mullich,Hans Mathes, Hans Trimberg, Kaspar Stubenrauch, Klas Reulbach, BalthasarTrimberg, Kaspar Scherf, Michel Schopner, Hans Saucrbier, Lips Schopner,nnd Jorg Wolter dem Müller genehmigt und durch die Siegel der drei Ver-mittler bekräftigt.
Am 26. Juli 1530 entschieden Philips vom Eberstein, Amtmann zuSteinau an der Straße, Wilhelm Trnchseß zu linsleben, Hans v. Masbach,Amtmann zu Bischofsheim vor der Rhön und Balthasar v. Ebersberg gen.v. Weyhers, Amtmann zu Mellrichstadt die Streitigkeiten, welche zwischenJorgen vom Eberstein dem Altern zu Ginolfs einerseits und Ulrich v. Ebers-berg gen. v. Weyhers andererseits wegen des in Gräfenhainer Markung gelegenenHolzes, der Höhberg genannt, nnd auch wegen des Zehnts daselbst entstandenwaren, und thaten dabei folgenden Ausspruch:
1. daß der zwölfte Theil des Holzes auf dem Höhberge, so oft solches inder Gemeinde ausgetheilt oder verkauft wird, dem Ebersteinischen Hofe zu Gräfen-hain zugetheilt werden solle;
2. daß der Zehnt von allen zehnthaftigen Erben und Gütern, welche inGräfenhaincr Markung gelegen und unter dem Pfluge oder Sense sind oderdarunter gebracht werden und von Alters her zehnthaft gewesen sind, Jorgenv. Eberstein dem Altern nnd dessen Erben gebühre; was aber des Orts Holz,Strauch und nicht gebaut ist, oder erst in den Bau, wie erwähnt, gebrachtwird, das alles solle Ulrichen v. Ebersberg gen. v. Weyhers und seinen Erbenzu genießen und zu gebrauchen zustehen. Dieser „gütliche Spruch" wurde „ge-zwiefacht" und jedem Theile einer mit den anhängenden Siegeln der „Schieds-freunde" übergeben.
Am 1. Aug. 1530 hat Georg v. Eberstein auf alle Klagartikel der v. derNeu m bürg und v. Bast he im zu Weisbach „seine Antwort gcthan" undschriftlich von Artikel zu Artikel verzeichnet. „Und ans meiner (Georg's)Seiten ist gestanden desmals mein Vetter Philips v. Eberstein, Hans v. Bios-bach, Lüdiger v. Mansbach, mein Bruder Kilian v. Eberstein, Jörg v. Eber-stein der Jünger, Ulrich v. Weyhers und Philips v. Stefferts, und ufmeiner Widertheil Seiten der Zeit ist auch gestanden Wilhelm Trnchseß,Balthasar v. Weyhers und Hans v. Ostheim, Hans Marschalk, Ernst v. derNaumburg und Kilian v. Bastheim" (Gesch. 379).