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Folge 5 (1885)
Entstehung
Seite
232
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232s) 2 Güter zu Ursprüngen,

k) ein Heufeldgut und den halben Zehnt zu Stetten <dic andere Hälftedes Zehnts hatten die Erbe» des 1473 H Philipp b. Eberstein), endlich

») die Höfe zu Burglancr und Strahlungen, 2 Guter zu Heufurt,die Allodialgnter zu Hilders und Lnttcr an der Hard, ein Gut zu Salz beiNeustadt und Zinsen zu Antlingen.

Am 16. Sept. 1516 kaufte er für 120 Gulden rhu. von seinem VetterMangold zum Brandenstein die diesem gehörige Hälfte des Hofes, des Burg-gutes und des Zehnten zu Gräfenhain; die andere pon seinem Vater ererbteHälfte hatte er bereits im Besitz.

Da er die 22. April 1493 von 4 Kundschaftern zu Protokoll gegebenenAussagen über die 4 Hohen Rügen der Cent zu Fladungen (s. oben) in seinenAngelegenheiten nöthig hatte, so ließ er 29. Dez. 1519, damit die Original-Urkunde durchhin und wieder Fttrtragung" beim Gebrauche nicht Schadenlitte, eine genaue Abschrift derselben durch seine Vettern und Schwäger Eberhardv. Merlau zu Steinau, Johann v. Zun zu Bnrkzun, Kunz v. Ebersberg gen.v. Wehhers zu Kalb und Reinhard v. Gehlnhausen zum Dicpperts beglaubigen.

Am 28. Januar 1520 gab er seinem Vetter Mangold zum Brandenstein Voll-macht, seinen vom Stifte Würzbnrg lehnrührigen, unter dem Auersbcrge zuHilders gelegenen Hof, ferner einen Hof zu Schaden, ein Gut zu Simmers-hausen und 13 Güter daselbst, die freieigen und von seinem Bater: Georgzu Mühlfeld, Eberharden v. Lntter für 200 Gulden rhu. verpfändet waren,wieder einzulösen, und versprach zugleich, den Hof zu Hilders vom StifteWürzburg ohne Schaden Mangold's zu Lehn zu empfangen und zu verdienen.

Am 11. Febr. 1523 erklärte er, wegen der Wüstung Dietrichswindenbei Hildenberg an den Bischof Konrad von Würzburg keine Ansprüche zu haben.An demselben Tage empfing Georg damals schon zu Ginolfs gesessenden Hof zu Burglauer und die Höhberggrnndstücke bei Burglauer und Strah-lungen, außerdem noch die beiden Güter zu Heufurt.

Georg verkaufte nicht nur die Güter zu Burglauer und Heufnrt, sondernauch noch den Klosterhof zu Strahlungen und seine Allodialgüter zu Hilders,Lntter an der Hard, Salz und Antlingen. Dagegen verbesserte er seineGüter zu Ginolfs und Gräfenhain erheblich, machte namentlich ansehnlicheErwerbungen in Ginolfs. Daselbst acquirirte er von 1524 bis 1549 für694 Gulden rhn. von ihm lehnrührig gewesene Häuser, Gärten, Äcker, Wiesenund Holzflecke.

Am 16. Juni 1525 schloß er nach dem Bauernaufruhre mit der Gemeindezu Ginolfs einen Vertrag, worin es heißt:

Ich Wolf Zange, dieser Zeit Schultheis zum Ginolfs und mit mir die hernach-beuannteu Klaus Keybc, Jorg Bortncr, Heiuz Morc, Metzler, Hans Sauerbier,Dürre Konz, Heinz Dullmcyer, Haus Rausch, Bastian Wcberstat, Dick Konz,Endres Schuwcrt, Jörg Büchner, Haus Trimberg, Kaspar Stubenrauch,Klaus Reulbach, Balthasar Trimberg, Jakob Reulbach, Michel Binkhard,Hans Saleuder, Philips Schopner und Jörg Walter, der Müller, So und alswir uns iutziger der Bauerschaft unchristlich, unmenschlich, unbillig, cigcnmüthig undungütig Fürnchmen fast vor allen andern Flecken dieser Laude arg gegen und zuwidergöttlichem Wort, christlicher Liebe, darzu allen und jeden päpstlichen und kaiserlichenSatzungen und Ordenuug unserm rechten, natürlichen Erb-Junkherrn Jorgen vomEberstein dem Altern, darzu allen adelischen, auch aller Obrigkeit zu Vcrstörungeendlich Verderben, unüberwindlichen Nachtheil und Schaden zugefügt, in Vcrgessungealler unser Gelubc, Eid und Pflicht, so wir intzgenanntem unserm Junkherrn gethan,nnverursacht cntpöret und unterstanden, ihm sein väterlich Erbe und Gut frevenlichmit eigener Gewalt und ohn Recht zu entsetzen fürgenommen und zu dem allen nitunterlassen, gedachtem unserm Junkherrn nach seinem Leibe und Leben heftig undmit ganzem Fleiß gestanden haben, aber durch Hüls Gottes desmals von uns entwcrdcnist, welches wir als geständig und nit in Abreden sein können.

Daran wir auch nit gesättigt gewcst, sonder uns mit andern viclmehre auf-rührischen Hansen verbunden, so und als wir sämtlich und besonder unscrs Junkherrn