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Folge 5 (1885)
Entstehung
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1) der Hof zu Hilders, ein würzburgisches Lehn, soll Kilian allein ge-hören, Anna und Wolfgang treten ihren Theil daran an ihn ab, ebenso ihreLehngerechtigkeit daran;

2) der Hof zu Lutter an der Hard soll,wie von Alters Herkommen"Stammlehn bleiben und denselben stets der Alteste v. Eberstein ihrer beidenStämme erhalten;

3) wenn sie Ansprüche auf das Dietes gewinnen, wollen sie dieselben ge-meinschaftlich geltend machen.

Kilian s» Lischofsheim vor der Rhön, 1497, 1508 mündig, -s 1568(Gevrg's zu Mühlfeld ältester Sohn), verm. mit Barbara (1536), des Kon-stantin (Stamm) v. Schlitz gen. v. Görtz und der Margaretha geb.v. Döringenberg Tochter.

Er erhielt bei der brüderlichen Theilung das Burggnt zu Bischofshcimvor der Rhön und später den Hof zu Hilders und die Lehnhöfe zn Sund-heim vor der Rhön und Lntter an der Hard.

Bis zum Jahre 1517 stand er in würzburgischen Diensten, denn 1515guittirt er über 12 Gulden Dienstgeld, 1516 ebenfalls über 12 Gulden und27. Aug. 1517 über 12 Gulden Dienstgelduf Bartholome! fällig für das drittJahr, auch derhalben aller Anspruch und Forderung."

Am 8. Dez. 1555 verlieh Kilian nach im Herzogthnm Franken üblichemLehurcchte und Gewohnheit dem achtbaren Hans Weyter und dessen ehelicherHausfrau Elisabeth und deren Erben den halben Theil seines Hofes zu Sund-heim vor der Rhön mit allen Zu- und Eingehörnngen im Felde und Dorfe,nichts als die Behausung ausgenommen.

Dem Vergleiche vom 17. März 1560 gemäß verlieh Kilian den Hof znLutter an der Hard allein an Hans Müller und dessen Frau Elisabeth. AufWunsch dieser Eheleute gab er 13. März 1565 dem Sohne Klaus und dessenEhefrau Anna zu Lutter vor der Hard sein Lehn daselbst zum halben Thcilc,das Klausens Eltern ganz zu Mannlehn gehabt und dann zu ihrem besserenUnterhalte an ihren Sohn abgetreten hatten.

Am 17. Juni 1561 belieh Bischof Friedrich den Kilian mit dem vormalsvon den Sintramen innegehabten Hofe zum Hiltrichs zu Mannlchn, welcherHof von seinen beiden nächsten Vorfahren den beiden Brüdern Kilian undGeorg aus Gnaden verliehen worden, und von welchem Kilian bisher nureinen Theil gehabt, den andern aber erst von seines Bruders Jorg nachgelassenenSöhnen: Wolf Dietrich und Jorg Sittig, Inhalts eines Aufschreibebriefsvom 7. Juni 1561 (und des Vergleichs vom 17. März 1560) gegen Einräumungetlicher eigener Güter an sich gebracht hatte.

Durch Kauf brachte Kilian von Heinz Narb zn Salzungen einen Hof zuHeufnrt, ein dazu gehöriges Gütchen und das Fischwasser hinter diesem Hofean sich und wurde damit 8. April 1536 von dem Bischöfe Konrad von Würz-burg beliehen. Letzterer bekannte und bewilligte auch 12. April 1536, einemvom Bischöfe Johann v. Grumbach mit seines Stifts Grafen, Herren undRitterschaft geschlossenen Vergleiche gemäß, der Barbara vom Ebcrstein geb.von Görtz genannt von Schlitz auf diesen Hof zu Heufurt nebst Zubehör230 Gulden rhn., welche Kilian vom Eberstein der genannten Barbara, seinerehelichen Hausfrau, laut des Ehevertrags als Gegcngeld verschrieben hatte.Mit diesem von Heinz Narb gekauften Gute wurde Kilian 2. Dez. 1545 vondem Bischöfe Melchior und 17. Juni 1561 von dem Bischöfe Friedrich beliehen,jedoch unbeschadet des Bekenntnisses der genannten Barbara.

1556 bekräftigte deredle und ehrendeste Junker" Kilian v. Ebersteindurch Aufdrückung seines Siegels eine Aussage des 90jährigen Pfarrers zuBischofsheim, Kaspar Zicgler, über denSineberg", dessen Anwendung und dieGerechtsame, welche ein Frühmesser und die Stadt Brückenau daran hatte.

Während des Banernaufruhrs mußte er in großer Krankheit seines Leibes"andem bösen Fürnehmen" der Bauern Theil nehmen.