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knechtsweise auf dem Erbe gewohnt, welches damals die Pfeffermannbesaßen, und
Heinz Müßigen, 60 Jahre alt, der vor 40 Jahren mit seiner Mutter zuGinolfs 10 Jahre lang seßhaft gewesen.
Diese 4 Kundschafter baten, ihre nachstehenden Aussagen zu Protokoll zunehmen. Sie erklärten, daß nachdem vorzeiten Gräfenhain und Ginolfsverheert und verbrannt worden, die Einwohner von Weisbach, Ginolfs unddie 7 Mann zu Sondernau mit Bewilligung ihrer Erbherren zu Bischofs-heim hätten centpflichtig werden wollen, die Cent Bischofshcim hätte ihnen aberkeinen eigenen Centgrafen gestatten wollen; da wären sie nach Fladungengekommen, wo man sie mit ihrem Centgrafen, den 4 Rügen und altem Her-kommen aufgenommen. Die Einwohner von Gräfenhain, Weisbach,Ginolfs und die 7 Mann zu Sondernau seien aber von alters her nichtmehr Pflichtig, an die Cent Fladungen zu rügen, als die 4 Rügen, darumhaben sie einen eigenen Centgrafen, der zu Ginolfs leiblich sitzen und auchum Faustschläge und andere, die 4 Rügen nicht berührende Händel helfen undrichten solle, deshalb nenne man die 4 benannten Dörfer „im Hintergericht derCent Fladungen", denn es wäre vorzeiten in Gräfenhain gewesen. — Gesch.335. Nr. 258.
Mit seiner Gemahlin Dorothea v. Bibra hatte Georg zu Mühlfeld dreiKinder:
1. Kilian (f. unten),
2. Georg (f. unten) und
3. Garbära, verm. mit Heinrich Narb zu Salzungen (1536).
Beide Brüder, Kilian und Georg, hatten in ihrer Jugend Vormünder:Hans v. Bibra den Altern und Peter v. Ebersberg gen. v. Weyhers. Dieseverkauften 16. Juni 1497 für 1800 Gulden Mühlfeld nebst allem Zubehörmit Zustimmung der nächsten Freunde des verstorbenen Jorg v. Eberstein —nämlich der Stiefbrüder Hans v. Ebersberg und Eberhard v. Lutter,ferner des Amtmanns zu Steinau Philipp v. Ebcrstein und der GebrüderFritz und Adolf v. Bibra — an Euchar v. Bibra. Nach 1497 hatten Kilianund Georg ihren Wohnsitz zu Bischofs heim vor der Rhön.
Am 17. Januar 1509 verzichteten diese Gebrüder und ihre Mutter Dorothea,die sich mit einein Herrn v. Heldrit wieder verheirathet hatte, auf ihre Ansprüchean die von Wiglos Geißler von dem Grafen Wilhelm v. Henneberg zu Lehngetragenen Güter zu Sulzfeld, welche Dorothea mit Einwilligung ihrer Söhneverkauft und auf welche Graf Wilhelm 21. März 1497 den genannten Gebrüdernv. Ebcrstein 200 Gulden rhu. oder 10 Gulden jährl. Zinsen bekannt hatte.
Am 1. Nov. 1512 nahmen Kilian und Georg unter Zuziehung ihrer MutterBruder, Adolf's v. Bibra, und ihrer Vettern Philipp und Mangold einebrüderliche Erbtheilung vor. An diesem Tage übergab Kilian dem Georg,welchem Ginolfs zugefallen war, eine 29. März 1508 aufgenommene Urkunde,inhalts welcher durch Bernhard v. Bastheim, Wilhelm v. der Neuenburg, Kilianv. Eberstcin und dessen, damals noch unmündigen, Bruder Georg für die Ge-meinde zu Ginolfs zur Erhaltung ihrer Freiheit und Einigkeit die altherge-brachte Gerichtsordnung wieder aufgerichtet worden war. Nachdem Georgum das Jahr Z521 seinen Rittersitz zu Ginolfs bezogen hatte, nannte er sich„Georg der Ältere zum Ginolfs" zum Unterschiede von des 1539 ff Philippv. Eberstein jüngstem Sohne, der „Georg der Jüngere zum Brandenstein"genannt wurde
Kilian und Georg sowohl, wie auch die oben genannten Gebrüder Philippund Mangold wurden 1516 von ihrem zu Flurstedt und Ober-Trebra (beiApolda) angesessenen Vettern Hans und Philipp v. Eberstein (von Karl'sauf Marktstcinach Linie) als Mitbelehnte angenommen; und nachdem Hansund Philipp Flurstedt und Ober-Trebra verkauft und sich in GeHofen in