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Eckweisbach ausgenommen —, nämlich: ihre Hälfte des Schlosses Schackaunnd ihre Antheile und Rechte an den Dörfern Klein-Sasscn, Gerhards,Langenberg, Harbach, Dornbach, Ditthes, Wolfarts und Keulos,ferner an dem Burggute zu Bieberstein, dem Gute zu Weyhers, demSchomann's Gute und an der Langenwinde, der Milseburg nnd demStellberge.
Nachdem die Kaufsumme den Verkäufern in 2 Terminen entrichtet wordenwar, quittirten sie darüber 24. Sept. 1463.
Dagegen kaufte Hermann von Albrecht Schrumpfen folgende von demGrafen Wilhelm v. Henneberg lehnrührige Güter: Ditzen-Sitz zu Mühlfeld,die Burggüter zu Henneberg auf dem Schlosse und die Wüstung Ruchschnidt.
Nachdem 8. Januar 1461 Hermann seine Hälfte an Schackau undandere fuldische Lehngüter an seinen Vetter Philipp verkauft hatte, erhobgegen letzteren Hermann's Schwestersohn und Wigand's v. Lutter Sohn:Eberhard v. Lutter Ansprüche auf einen Theil von Schackau als an seinaltväterliches und mütterliches Erbe, da die seiner verstorbenen Mutter vonseinem Ältervater Eberhard v. Eberstein vcrwilligt gewesene Mitgift zumTheil noch rückständig sei:
Am 17. März 1461 gelobten Hermann und Könne Eheleute, ihrenVetter bzw. Schwager Philipp wegen des Verkaufs des Schlosses und GerichtesSchackau nebst Zubehör, in welchen Hermann's Schwestersohn Eberhardv. Lutter gesprochen, schadlos zu halten.
Zugleich versprach Hermann, die seinem Vetter Philipp ebenfalls käuflichüberlasscne Wüstung Gutte zu Diethes, welche von dem Grafen Wilhelmv. Henneberg zu Lehn rühre, als der älteste Eberstein zu Lehn zu tragen, undwollte seinem Vetter zu Gute „die vorgehen und vorstehen, als ob er die nochin seinen Händen und Nutzen hätte und unverkauft wäre".
Am 28. Dez. 1470 wurden die durch Hermann's Neffen hervorgerufenenIrrungen durch Vermittelung des Grafen Johann v. Henneberg, Hauptmannsdes Stifts Fulda, in der Güte dahin verglichen, daß Eberhard v. Lutterseine Klage gegen Philipp v. Eberstein fallen lassen, daß aber Hermann,welcher Eberhard'S v. Eberstein rechter Erbe sei und auch dessen Gut geerbthabe, seinem Neffen für seine Forderungen am nächsten Walpurgistage 50 Guldenrhn. auszahlen solle, was Philipp v. Eberstein und Hans v. Ebersberg(Sohn aus Lisens v. Eberstein ir Ehe) als recht und billig zustanden (Gesch.310 u. 1216).
Laut des Urtelsbriefs des Marschalls von Fulda Stamm v. Schlitz gen.Görtz v. 21. April 1474 war Hermann v. Eberstein Beisitzer des Mann-gerichts, welches „des Abts Johann zu Fulda Marschalk als gesatzter Richtermit meheren seiner Gnaden und Stifts ehrbaren rittermäßigen Mannen" inSachen des Abtes wider die Baumeister und Ganerben des Schlosses und derStadt Standen wegen der Öffnung des Schlosses und der Stadt besessen.
Hermann starb am Sonntage nach Mariä R. (4. Febr.) 1481 zu Mühl-seld und wurde in der dortigen Kirche beigesetzt. Sein neben der Kanzelliegender Grabstein trägr die Umschrift:
Xrriro «Zar. K. 0000. UXXXI. rrk LormtaZ uaolr Karras xariiroaliorris starb
cksr vsst Hsrnrarrrr voir üllrsrsts^n. äsrrr 0ott Zsuacks. ^.rrrsir.
Anm. In Weinrich, Henneb. Kirchen- und Schulstaat 385 und in v. Wol-
zogen, Gesch. II. 59 ist daher die Umschrift nicht richtig angegeben.Auf dem Grabsteine ist Hermann in Ritterrüstung ausgehauen, hält inder einen Hand das Schwert und in der andern das Schild mit den 3 verbun-denen Ebersteinischen Lilien.
Hermann hatte nur einenSohn: Grorg zu Mühlfcld (s. unten)und wahrscheinlich auch nachstehende