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Folge 5 (1885)
Entstehung
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in diesem Dienste Schaden an Pferden und Geld erlitten, der ihm 15. April1440 von dem Stiftsverweser Herzog Sigmund von Sachsen vergütet wurde.Die darüber ausgestellte Quittung sollte jedoch der dem Hermann von demHerzoge über 70 Gulden ertheilten Schuldbriefe unschädlich sein. Am 12. Juli1462 versprach Bischof Johann die 70 Gulden, welche der vormalige Stifts-pfleger Herzog Sigmund dem Hermann v. Eberstein für abgegangene Pferde,auch für Dienst, Zehrnng und Schäden schuldig geworden, den 22. Febr. 1464auszuzahlen.

Jedenfalls hat auch Hermann den Stiftsverweser in dessen Streite gegendie sächs. Herzöge unterstützt. Am 6. Dez. 1446 war Bischof Gottfried' demHermann für Sold und geleistete Dienste 30 Gulden schuldig, von welchen dieeine Hälfte zu Pfingsten und die andere Hälfte zu Michaeli 1447 bezahltwerden sollte.

In der Fehde des Herzogs Wilhelm von Sachsen gegen die GebrüderApel, Busse und Bernhard v. Vitzthum stand Hermann auf des Herzogs Seite.Am 13. Dez. 1451 sandte er dem Apel Vitzthum den Fehdebrief (Nachtr. v.1879. S. 89):

Wisse Er Apel Fitzthum, Ritter, der Elder, daß Ich Hermann vonEberstein Ewer vnd der Ewern Feint sein wil mit meinen Knechten vndHelffern vnd wen ich vff eweren Schaden brenge kan vmb Willen des Hoch-gebornen Jrluchtigen Fürsten vnd Hern, Hrn Wilhelmen Hcrtzogen zu Sachsen,meinen gcnedigen Hern. Vnd zih mich solcher Fed und Feintschaft in des ob-genanten meines gestedigen Herens Vnfrid vnd Frid. Vnd dorff ich einiger Be-warung mer, die will ich in dißen meinen Briff gethan haben. Geben vndermeinem Jnsigel vff Montag nach Vnßer liben Frawen tag Anno w IT.

Nach seines Vaters Tode wurde Hermann beliehen

a) von dem Stifte Würzburg 7. Juni 1452 und 4. Okt. 1455 mit denEbe rstein'schen Höfen zu Burglauer und Hilders, 2 Gütern zu Heufurt, denWeingärten und Zehnten an und unter dem Höhberge (und zwar auf beiden,nach Strahlungen und nach Burglauer gekehrten, Seiten), '/z Zehnten zuWittichhausen und einem Burggnte zu Bischofsheim;

d) von dem Abte Reinhard von Fulda 23. April 1458 als ältester Lehnsträgerfür sich und seinen Vetter Philipp mit den Eberstein'schen Gütern im fnldischenGebiete und 17. Mai 1475 für sich allein vom Abte Johann von Fulda mitEckweisbach;

o) von den Grafen von Hcnneberg als der älteste Lehnsträger mit dem.Hofe und Zehnten zu Gräfenhain, dem Dithaus und dem Hofe zu Lutteran der Hard, außerdem auch noch mit Grundstücken zu Nüdlingen und demHolze daselbst am Höhn genannt (Gesch. 1217);

ä) von dem Kloster Bildhausen mit dem Klosterhofc zc. zu Strahlungen10. Nov. 1452 und 11. Januar 1472.

In dem Lehnbriefe vom 7. Juni 1452 ist auch der Zehnt zu Wald-sachsen mit aufgeführt, dabei aber bemerkt:ist nit Lehn, sondern, so er(Hermann) gestirbt, ist er dem Stift ledig heimgefallcn" (vgl. die Verschrcibnngv. 31. Mai 1436).

Am 25. Febr. 1459 erklärte Hans v. der Tann der Junge, Reinhard'sSohn, daß er mit seinen Schwägern Hermann und Lips v. Eberstein wegeneines in der Wüstung Wesis bei Bieberstein im Gerichte gelegenen Gutes inStreit gerathen sei, weil die v. Eberstein der Meinung gewesen, das genannteGut sei ihnen vormals von seinen Eltern versetzt worden; davon sei ihm abernichts bekannt gewesen, weshalb er sich durch Vcrmittclung guter Freunde mitden v. Eberstein dahin geeinigt habe, daß er ihnen dies Gut für 13 Gulden zueinem Todkaufe überlassen habe.

Am 8. Januar 1461 verkauften Hermann v. Eberstein und Konna Ehe-leute für 900 Gulden rhn. an Philipp v. Eberstein und Jutte Eheleute ihrenAntheil an den Eberstein'schen Lchngütern im fuldischen Gebiete nur

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