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Folge 5 (1885)
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aber doch berechtigt sein sollten, Ban- und Brennholz, soviel sie zu dem genanntenSchlosse bedürfen, zu entnehmen.

Der Kaufpreis betrug 2000 Gulden rhu. welche den Erwerbern in der Weiseverzinst werden sollten, daß je 15 Gulden 1 Gulden Zinsen trügen (2000 Guldenalso 134), und zwar sollten sie diesen Zinsenbetrag von der Beete der StadtFladungen ziehen und jährlich am Martinstage einnehmen.

Außer diesen 2000 Gulden Hauptgeld erhielten die Käufer noch einen Auf-schlag von 200 Gulden, wofür sie das Schloß in gutem Bauznstande erhaltensollten ohne Aufschläge an Baugeld und Kost.

Den Verkäufern wurde auch »erstattet, in dem zum Schlosse Auersberggehörigen Wildbannc zu jagen und sich des Schlosses in ihren Nöthen undKriegen zu bedienen, nur nicht gegen das Stift Würzburg, dem dies SchloßAmt und Kurhof aber auch zu seinen Nöthen und Kriegen offen sein solltegegen Jedermann mit Ausnahme gegen die Käufer und deren Erben und ohnederen Schaden.

Im Fall das Stift das Schloß Auersberg wieder einlösen wollte, solltedas nach 2 Monate vorhergegangener Aufkündigung geschehen, und die Ein-lösungssnmme von 2200 Gulden sollte je nach Belieben in einem nicht über 2Meilen vom Auersberg gelegenen Orte erfolgen,doch do die Unfern mit demGelde Friede und Gleite gehaben mögen".

Sollten aber die Käufer gesonnen sein, das mehrerwähnte Schloß wiederzu veräußern, so möchten sie es für die obige Summe von 2200 Gulden verkaufenund verpfänden einem oder zweien ihrer Genossen, die des Stifts WürzburgMann und Unterseß seien, sollten aber verpflichtet sein, dem Stifte selbst dievorhabende Ablösung 2 Monat vorher anzubieten.

Am 26. Aug. 1443 empfing Eberhard als der Älteste für sich und alsVorträger seiner Brüder Mangold, Karl und Gerlach das Schloß Mnrktstei-nach nebst Zubehör vom Stifte Würzburg zu Lehn.

Hrnnanii auf MarlUstmiach,

der älteste Sohn des 1394 ff Eberhard v. Eberstein, war wahrscheinlich der erstehennebergische Amtmann zu Bodcnlauben, welches Schloß Bischof Johannv. Egloffstein dem Grafen Friedrich v. Henneberg 1402 verpfändet hatte. Diesgeht daraus hervor, daß gleich nach Übernahme des Schlosses der Graf denHermann v. Eberstein beauftragte, die erforderlichen Bauten daselbst vornehmenzu lassen. Dieser führte dieselben auch aus und berechnete 10. März 1405 deinGrafen dafür 400 Gulden; und diese Summe wurde letzterem vom Bischöfewieder vergütet.

Am 4. April 1402 kaufte Hermann von seinem Neffen Otto v. Lichten-stein und dessen Frau Katharina deren Güter zu Berg-Rheinfeld, Scho-nungen und an der Mainleite, sowie deren Forderungen an das Stift Würz-bnrg. Am 7. Januar 1405 wurde er von dem Bischöfe Friedrich von Eichstädtmit allen Gütern zu Nieder-Rheinfeld beliehen, welche vorher Hans Küchen-meister und Ott v. Lichtenstein zu Lehn gehabt hatten. Letzterer starb schon vor1410, da 29. März d. I. der Kaplan zum Lichtenstein bekundet, daß JunkerHermann v. Eberstein alljährlich 3 alte Gulden rhu. von 44 Gulden der Kapellezu Lichtenstein unter der Bedingung gibt, daß ein jeder Kaplan daselbstselbander mit einem Priester" für Otto v. Lichtenstein und dessen Eltern gewisseScelmessen lesen soll.

Am 4. Januar 1407 verkaufte der Bischof Johann von Würzburg anHermann v. Eberstein, Elsen, dessen eheliche Wirthin, und deren männlicheErben des Stifts

Schloß Marktstcinach, das halbe Dorf daselbst mit dem Amte, Ge-richten, Leuten, Gütern, Gülten, Zinsen, Zehnten, Höfen, Weiden,Wassern, Hölzern, Aeckern, Wiesen, Diensten, Frohnen,wie das Hans v. Wenkheim von des Stiftswegcn innegehabt hatte, für 1200