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Eberhard's Kinder:
1. Hermann, s. unten,
2. Eberhard, s. unten,
3. Mangold, Ritter aus 2r Ehe, s. unten,
4. Karl, aus 2r Ehe, pflanzte sein Geschlecht dauerhaft fort, s. unten,
5. Wilhelm, 1398 unmündig, ch vor 1404,
6. Peter, 1398 unmündig, ch vor 1443.
7. Gerlach, Ritter, s. unten,
8. Änna, 1430, verm. mit Paul v. Burdian zu Münnerstadt,
9. Margaretha, 1432, verm. mit Konrad v. Alleudorf zu Ober- und Unter-Leinach, fürstl. henueb. Rath,
10. tZarliara, 1425. 1430, verm. mit HanS v. Ostheim (1412—1425), Ritterund Oberst zu Fuß.
Von den Mitgliedern der unwandelbar an ihrer Reichsunmittelbarkeit, imGegensatze zur Landeshoheit festhaltenden Ritterschaft des alten Buchenlandeswaren es besonders die v. Bimbach, v. Ebersberg, v. Eberstein, v. Buchenau,v. Hune, v. Steinau, v. d.Tann, v. Trubenbach und V.Weyhers, welcheden Kampf der Unabhängigkeit gegen den Landgrafen von Hessen durchzufechtenunternahmen. Im Mai 1397 rückten die buchischen Ritter mit einem reisigenZuge, bei dem sich auch die Gebrüder Hermann, Eberhard, Mangold undKarl v. Eberstein befanden, in das Hessenland ein. Bis Homburg drangen sievor; da erreichte sie der Landgraf und schlug sie nach heißem Gefechte in dieFlucht, machte viele, darunter die eben genannten 4 Gebrüder v. Eberstein, zuGefangenen und führte an 150 gesattelte Hengste als Siegesbeute mit sich hin-weg. Dennoch dauerte die Fehde fort. Dabei fielen noch Dietrich von Ebersbergund Wigand von Buchenau in Gefangenschaft. So wie Dietrich 14. April 1398sein Gefängnis in Henne Mattenberg's Herberge zu Kassel, eines der damalsbesuchtesten Gasthäuser, zu halten versprach, so geschah dies auch 13. Juli 1398von Wigand; doch wandten beide die sehr kostspielige Verpflichtung dadurch ab,daß dieser 29. Juni, jener 27. Dez. 1399 Urfehde schwor und damit jeder Feind-seligkeit gegen den Landgrafen entsagte. Die vor ihnen gefangen genommenenGebrüder Hermann, Eberhard, Mangold und Karl v. Eberstein stelltenbereits 4. Nov. 1398 dem Landgrafen Hermann eine Urfehde aus, also, daß siedem Landgrafen, seinen Landen und Leuten niemals feindlich sein wollten, wederfür sich selbst, noch durch andere, widrigenfalls sie sich nach erhaltener Mahnungunverzüglich nach Kassel oder in ein anderes ihnen bezeichnetes landgräflichesSchloß begeben und daselbst „ein recht Gefängnis halten" und dasselbe nurmit „ihren Gnaden" Wissen und Willen wieder verlassen wollen. Auch ver-bürgten sich diese 4 Gebrüder für ihre damals noch unmündigen Brüder Wilhelm,Peter und Gerlach, daß diese, sobald sie mündig würden, diese Urfehde eben-falls ausstellen und halten sollten.
Am 1. Mai 1404 versetzten die Gebrüder Hermann, Eherhard, Mangold,Karl, Peter und Gerlach v. Eberstein dem Dechant und den Konventherrendes Stifts Fulda einige Güter zu Hof-Bieber, welche ihren Eltern von denHerren v. Berge verpfändet worden waren.
Schon um diese Zeit nahmen diese Gebrüder v. Eberstein eine brüderlicheErbtheilung vor, und dem ältesten, Hermann, scheinen dabei keine fuldischenGüter zugefallen zu sein; denn 1405 wurde bei dem Abte Johann von Fuldavon Wilhelm und Adolf v. d. Tann, Gebrüdern, wegen der von ihrem Älter-vater auf sie gekommenen Lehen, Eigen, Erbe, Gut und Pfandschaft nur gegenEberhard und diejenigen seiner Brüder, welche Antheil an den fragl. Güternhaben wollten, Klage erhoben.
Am 30. März 1405 erschienen nämlich die Gebrüder Wilhelm und Adolfvon der Tann zu Geisa vor dem Abte Johann von Fulda, als Vorsitzendem