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Folge 5 (1885)
Entstehung
Seite
206
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sollten die zum Marschallamte gehörigen Güter, darunter das Dorf Nieder-lauer, und ungefähr 3 Talente von andern Gütern Konrad's zur Sicherheithaften. Im Fall Konrad stürbe, ohne Söhne zu hinterlassen, sollte das Mar-schallamt an Botho's Linie zurückfallen. Dieser Fall scheint auch eingetretenzu sein, da nach dem 1261 schon etwa 45 Jahre alten Konrad (welcher bereits1234 als Zeuge anstritt in einer Urkunde des Klosters Pforta und 1235 beieiner vom Abte Konrad von Fulda durch Urkunde bestätigten Schenkung desBurggrafen Dietrich v. Kirchberg an das von ihm gestiftete NonnenklosterKapellendorf und dann noch 1271 als Schirmvoigt über Güter in Döllbachvorkommt) im I. 1303

Heinrich v. Ebrrsttin

außer dem halben Dorfe Leutershausen und Güter in Unter-Elsbach,Strahlungen, Wülfershansen und Röblingen auch das würzburgische Mar-schallamt mit dem dazu gehörigen Dorfe Niederlauer vom Stifte Würzburgzu Lehn empfing.

Der Marschall Heinrich war aber der älteste Sohn Botho's undkommt als solcher neben seinen Brüdern

Botho und Hermannin einer Urkunde vom 16. Febr. 1285 vor, kraft welcher der Vater Bothomit Zustimmung der Söhne für sein Seelenheil dem Kloster Wechterswinkeleinen Theil seines Zehnten zu Wollbach vermachte.

Heinrich v. Eberstein(s. oben S 204.)

bezeugte 1239 mit seinem Sohne Hermann eine durch Abt Konrad von Fuldabestätigte Schenkung eines Hufengutes in Harmundes Seitens der bisherigenBesitzer an das Kloster St. Johannes bei Fulda. Der in dieser Urkunde alsHeinrich's Sohn aufgeführte

Hermann v. Eberstein

ist anzusetzen als der Vater des fast ausschließlich im fuldischen Gebiete sich be-merkbar machenden

Heinrich s v. Eberstein, Nittels.

Dieser erscheint zuerst in Gemeinschaft mit Giso v. Ebersberg und Johannesv. Linden als Zeuge in einer Urkunde des Abts Simon von Fulda vom11. Mai 1284, betreffend einen Vergleich zwischen ihm und dem Kloster zuBlankenau über einige ihm persönlich, als Hermann's von Blankenwald Sohne,erblich zugehörige Besitzungen; dann tritt er neben Giso v. Ebersberg u. a. alsZeuge auf in einer Urkunde Abts Heinrich von Fulda vom 7. April 1292,enthaltend eine Festsetzung in Bezug auf die Lehnsfolge der fuldische Lehngüterinnehabenden Gvtteshauslente.

Am 13. Januar 1298 stellt Ritter Heinrich v, Eberstein für den MüllerWigand zu Schrecksbach eine mit seinem Siegel versehene Urkunde überden geschehenen Verkauf von dessen Mühle an das Kloster zu Immichenhainaus: ,,sk nos Hsnrions milss cko lilbsrskkiii psr prsoss IViAaircki molöiräinariiok suorrim bsröäuiri iroskrum siMlliUniri axposriiirnrs buio cs,rts>" Das ander noch vorhandenen Original-Urkunde befindliche Siegel stellt das Wappen-schild ohne Aufsatz dar und führt die drei verbundenen Fränkischen Lilien genauin der Weise, wie sie noch heutzutage bei seinen Nachkommen im Gebrauch sind.

Abermals bekräftigt er durch Anhängung seines Siegels einen Vertrags-brief vom 12. April 1305 zwischen Abt Heinrich von Fulda und seinenMinisterialen, Vasallen und Burgmanncn. Im Jahre darauf, 5. Febr. 1306,ist er als Zeuge bei der Eigenthumsübertragung der Herrschaft Frankcnsteinund des Hauses zu Satzungen Seitens der edlen Herren Ludwig und HeinrichGebrüder v. Frankenstcin an den Abt Heinrich von Fulda zugegen, und am26. Mai 1306 zusammen mit den ebenerwähnten Verkäufern bei der Über-