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Dienste, deine dergleichen Gerechtigkeiten nicht wohlgebuhrten, lebeten der vnter-thänigsten Hoffnung E. Churf. Durchl. würden Sie vielmehr bey Ihren hiebe-vor erhaltenen Gerechtigkeiten schuzen vndt Sie mit mehren Trieften und Neue-rungen wieder Herkommen nicht belegen laßen, noch die Nieder Jagt Ihnenzum Schaden vorstatten. Nun ist's zwar an deine, das die von Adel daselbstdreh unterschiedene Schafftriefften zue halten befugt, alleine bey izigem Im-stande, da die Schäffcreyen zum Theil gar wenig, zum Theil auch gar nicht be-sezet, ist die Weyde vor iezige wenige Schaffe sehr vberflußigk vndt derGemeinde daselbst, weil dieselbe keine Schaffe halten darff, ganz vn-schädtlichen, hiesigem Ambtte aber, indeme daßellnge jede Woche drey Tage indie Reinsdorffische Fluhr hüthen zue laßen berechtiget, wolte solches inetwas abträglichen fallen. Die Jagt anbelangende, ist dieselbe wegen engerFluhr oder rsvir von schlechter Wichtigkeit vndt kan vber dieß auß derer vonAdel Lehnbriefen, das sie daselbst zue hezen oder zue jagen berechtiget seinwollen, sich auch derselben biß c!ato gebrauchet gar nicht bewiesen noch dargethanwerden, vndt dieß falß anders nichts vorzueschlagen, alß das sie vber rechts ver-wehrte Zeit in xosssssions gelaßen worden, hoffen auch nunmehr vnxm'tru'biretdabey zue verbleiben.
Stehet demnach zue E. Churf. Durchl. genedigsten Belieben, wie Sie dießfalß den Herrn General-Feldtmarschall-Leutenandt begnadigen vndtsonstcn der Jagten halber genedigst mich bescheiden laßen wollen. Welches E.Churf. Durchl. ich in Vnterthänigkeit berichten sollen vndt derselben gehorsambsteDienste zue leisten bin ich pflichtschuldigst. Dabrun Heldtrungen, den26. Junij ao. öko. 49. E. Churf. Durchl. vnterthänigst gehorsambste Diener
Jobst Heinrich Koch.
Der k, pr. Regierungs-Rath v. Detfurth zu Berlin fand in altenFamilienpapiereu ein Kanzleischreiben c>. cl. Dresden, 7. Juni 1653, nachwelchem Anton Adolf v. Ditfurth bei Reinsdorf von Ernst Albrechtv. Eberstein freiwillig zur gesamten Hand gezogen wurde:
Anthon Adolphen von Dithfurth ist auf sein anhero überreichtesnnterthänigstes Suppliciren zum Bescheid zuvermelden befohlen worden, WannEr sich förderlichst selbst persönlich gestehen wurde, daß man sich sodann wegenBekennnng der iezo gesuchten gesambten Handt an dem Lehenguth zuReinsdorf, darein ihn Ernst Albrecht von Eberstein, General-Feld-Marschall-Leutcnant neben andern frehwillig genommen, der Gelmer dar-auf zubezeigen wissen wolle.
LiAnatuw Dreßdeü, den 7. Junij ^.nuo 1653.
Churfürstliche Sächßische Cantzley Douriell von Diisssn.