Schreibe» Ernst Albrcrbt'K u. Ebrrstei» an den Kurfürsten Johnuu Georg von
Sachsen <1. (I, Gestosen, st. März 1649.
Durchleuchtigst Hochgebohrncr Churfürst! Euer Churf. Durchl. scindt mciuevutcrthcnigste gehorsambste vnnd schuldigte Dinste ahnvorn, gucdigster Churfürstvnd Herr! Euer Churf. Durchl. vntcrthcuigst uhnzugeheu habe Ich nicht Vmb-gaug nehmen können. Demnach ich mein in Euer Churf. Durchl. Ambte Hel-drungcn zu Reinßdorff gehabtes Ritterdieustgüthlein uebcnst darzu ge-höriger Schäfferey Haust Christophen von Trebra tauschweiste zugeschlagen,bin ich gesonnen wegen der doselbst noch habenden Länderey das; Witz lebischebisthcro in Aschen gelegenes Freyguth, so berührten Ambt Heldrungen mitLehen vnnd Zinstcn verwandt, wicderumb vffbancn, auch die darzu gehörige Län-derey wind Wiesewachs, so gleichstes ganz ödt vud verwüstet gewesen, wicderumbin Beßernng zu bringen. Es wil aber zu der bestem Fortsetzung dieses meinesVorhabens mir ahn einer Schafftrifft daselbst ermangeln, dieweilln dann dieTrifften, Schaffviehe darauf zu halten, denen vom Adel allda ohne dast alleincznstendtigk: Alst gelanget ahn Euer Churf. Durchl. mein vnterthänigstcs sappli-oirsa vnnd Bitten, Dieselbe geruhe gnedigst ans; hoher Gnade mich vnnd meinerechte Leibs-Lehns-Erben mit einer frcyen Schafftrifft in gnedigster Er-wegung, daß Demselben Ambte, welches doch doselbst keine Schaffkrifft, noch derGemeinde dadurch nicht zum Schaden vnnd Nachtheil, sondern vielmehr den ver-wüsteten vnnd verderbten (Gute?) zum Vffnchmen vnnd Besten gereichenwürdtc, ncbenst der wenigen Vntcrjagt gleich denen andern daselbst wohnendenvom Adel zu besagten Reinßdorff belehnen vnnd begnaden wollen. Solchehohe vnnd große Gnade mit vnterthänigstcn schuldigsten Dancke ahnzunehmcnvnnd zu erkennen cwsersten, trcwesten, vntcrthänigsten Dinsten hinwieder zu ver-dienen, sowohl der Lehen vff begebenden Fall vnterthänigstc gehorsambste Folgezu leisten, bin Ich jederzeit ncbenst den Meinigcn so bereitwilligst alst schuldig.Euer Churf. Durchl. hiemit der wachtsamcn Obhntt Gottes, Ihm aber mich zubeharrlichen Churf. Gnd. treulichst empfehlende. Oakum Gehoffeu, 5. Nnrtii^.o. 1649.
Euer Churf. Durchl. vntcrthänigst gehorsambster DienerErnst Albrccht von Ebcrstein.
Dem Durchlauchtigsten Hochgebohrnen Fürsten vud Herrn Herrn Johann Georgen
Herzogen zu Sachßen, Jülich, Cleve vnd Berg, des H. Rom. Reichs Erzmar-
schalln vnd Churfürstcn zc., Meinem gnädigsten Churfürsten vnd Herrn.
Srricht des Jobst Heinrich koch ä. «I. Heldrungen, 26. Juni.
Durchlauchtigster Hochgeborncr Churfnrst! E. Churf. Durchl. seindt meinevnterthänigste treugehorsambste Dienste zuevorn. Gnedigster Herr, E. Churf.Durchl. haben vf des Herrn Feldtmarschall-Licutenandt Ernst Albrechtsvon Eber stein zne Geh offen beschehenes vnterthänigstes Snppliciren (so in-liegendt ori^iualitsr wieder zu befinden), das Er das Wiczlcbische abgebrandteFrey-Guth zu Reinßdorff wieder an zne bauwen Vorhabens vndt daherozne bcßerer Anrichtnng Ihme vndt seinen Erben mit einer frehen Schaff-trieft, so ohne das denen von Adel daselbst zuständig! ncbenst denen NiederJagten zne begnaden angesucht, vnterm äaw Dreßden, den 4. dieses genedigstmir anbefohlen, damit Sie sich hirauff genedigst zne rssolvirsn. soltc ich dievon Adel ober dießes Suchen vornehmen, so das ob des gleichen ohne desAmbts ader jemandt anders Nachtheil zne vorstatten in Vnterthänigkeit berichten.Dießem zne vnterthänigster schuldigster Volge Hab ich die von Adel zu Reinß-dorff darauf alßobaldcn vor mich beschieden vnndt Sie vber des Herrn Feldt-marschall-Leutenandts Suchen gnedigst anbefohlner maßen vornommcn,welche darauff dießes zur Antwortt geben, das Sic Ihres Theils solches keinesWeges eingehen köntcn, Sie wehren albereit mit 3 Schafftrieften vndt der NiederJagt daselbst beliehen vndt derselben ohne das wenigk gebessert, vber dieseswehre berührtes Wiezlebische Guth stenrbar vndt ein Erbguth, zwar ohne