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Folge 5 (1885)
Entstehung
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Dazu

cl) Zwölf Handtücher, benebst

e) dem Kleiderschränke und der Commode, worinnen sie bisher ihre Wäsche undKleidungsstücke gehabt hat.

7) Zu den Ankauf eines Spiegels erhält dieselbe aus meinem baaren Nachlasse, odermeinen bereitesten Einkünften 10 rthlr, buchstäblich Zehen Thaler.

Die in H. 2b. desselben Anhangs erwähnte Wirthschafterin Caroline Lummc ausStolberg, soll unter der dort aufgeführten Bedingung erhalten:

1) Von meiner Leibwäsche, als cbeubemcrkte Ausnahme:

a) Zwölf Stück Hemden von Bielefelder Lcincwand.

b) Zwölf Schnupftücher.

e) Zwei weiße Röcke und zwei Nachtjackcn.

2) Soll dieselbe als Ausnahme von meinen Kleidungsstücken erhalten:

a) Das türkenblaue seidene Kleid mit den: Atlasbesatz von gleicher Farbe.

b) Das schwarze Kleid von Gros de Naples.

o) Ein dergleichen Ueberrock und

ä) meine sämtlichen alltäglichen Ueberröcke.

3) Das Bett mit allem Zubehör, auf welchem sie schläft, als die Bcttsponde, einlinterbette von blau und weißen Barchent, drei Pfühlen, ein Kissen nebst einemDeckbcttc und Kopfkissen von selbst machender Federleincwand, dazu zwei malNeberzuzieheu in bunten Muster, nebst Bettüchern. Auch

4) soll selbige erhalten:

s.) Ein Tischzeug mit 12 Servietten, den gebrochenen Stab.

b) Ein Tischzeug mit 6 Servietten.

v) Sechs Stück Handtücher.

5) An Möbels soll sie die sämtlichen erhalten, welche in der sogenannten Fränlcin-stube sich befinden, als:

zwei Commoden, ein Svpha, sechs Stühle, einen Spiegel und die Tische.Nachdem ich dieses alles nach meiner Vorschrift in gegenwärtigen Aufsatz habe bringenlasse», alles genau durchgelesen, und wohlerwogen habe, so empfehle dies zur unverbrüch-lichen Haltung in Bezug auf den H. 24. meines Testaments aufgestellten Vorbehalt und habedeshalb mich hier und auf allen Seiten dieses Aufsatzes eigenhändig unterschrieben.Brücken, den 29. März 1827.

Friederike Christiane von Möllendorf geb. von Eberstein.

Ver handelt

Brücken im Guthc der verstorbenen Frau von Möllendorf, den 18. Deccmber 1827.Dem Auftrage vom 15. d. M. gemäß, hatte sich der Unterzeichnete heute hierher ver-fügt, um das von der am 10 d. Mts. Hieselbst verstorbenen Frau FriederikeChristiane geschiedenen von Ikendorf, gcborncn Frciin von Ebcrsteinerrichtete und am 5. April 1813, gerichtlich übergebene Testament zu publicireu.

Mündlicher Aufforderung gemäß fanden sich von den präsumtiven Erben ein, derHerr Kriegsrath Christian Heinrich Ernst von Trebra aus Halle, GeschwisterKind der Verstorbenen und der Herr Hauptmann Ernst Carl Rudolph LudewigFreiherr von Ebcrstein, aus Großleinnngcn, ebenfalls Geschwister Kind derVerstorbenen.

Der Herr Administrator Andreas Gottlob Witsche! ans Wöhningen, welcherals Geschäftsführer der Verstorbenen die Recognitionsscheine über das Testament äsdato Brücken vom 8. April 1813. und Eisleben den 12. März 1825. zu den Actenübergab.

4) "Fräulein Ottilie von Werthern,

5) Fräulein Emma von Werthern, Nichten der Verstorbenen,

6) Fräulein Natalie von Linsingcn,

7) Demoiscll Caroline Lumme,

8) Fand sich auch der Herr Gerichts-Amtmauu Schmidt von hier ein und überreichteein mit drei adlichen Wappen versiegeltes Convert, welches auf der einen Seiteaufgeschnitten, mit dem Gcrichtssiegel aber wieder verschlossen und mit der Auf-schrift versehen war:

Anhang zu meinem Testamente, das im Landgerichte zu Eisleben deponirtist. Friederike Christiane von Möllendorf, geb. v. Eberstein. Meinletzter Wille Friederike v. Möllcndorf geb. von Eberstein,mit der Erklärung, daß er dieses Paquet auf der einen Seite aufgeschnitten bei Ver-siegelung des Nachlasses gefunden und in Gegenwart des Herrn Administrator