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ergänzen und solche hinzuschaffen sind — für das Brücksche Majorat verbleibtdas gleiche mit der Weinrankcnkante — samt dem Silbcrgeräthe welches mitden Buchstaben E. v. 1Z. bezeichnet ist, — auch dieses müßte aus den zu Brückenvorgefundenen herausgenommen werden —, den in Mohrungen befindlichenund mir zugehörigen Betten und der Wasche, welches alles ich nnterdcn H.S. des Testaments bloß mit dem Namen Mobilicn aufgeführt, begriffenhaben will, dem ältesten Sohne des Major Karl von Eberstein zu Minden —welches der 2te Sohn meines verstorbenen Stiefbruders, Friedrich von Ebersteinist, — mit dem Tanfnamen Emil, als Majoratsnutznng bestimmt.
Da ich aber vernommen, daß derselbe von seinem Großonkel, einem Herrnvon Clostcr ein Guth mit Namen Bathorst nach Ableben seines Vaters, desMajor von Ebcrstein überkommen solle, welches bedeutender, als das ihm vonmir als Majoratsnutznng ausgesetzte, so bestimme, auf den Fall, wenn dem soist und er in den vollen und alleinigen Genuß dieses erwähnten Guthes kommt,auch diesen der Majoratsnutznng von Mohrungen vorzieht, er schuldig und ge-halten sei, letztere ans seinen zweiten Bruder mit dem Taufnamen
Gustav
und dessen männliche Nachkommenschaft übergehen zu lassen, ganz in der Folge,wie in meinem Testamente mit mehreren beschrieben, und daß sie bloß auf dessen,mit seiner männlichen Linie, Aussterbcfall, ans ihn und die Seine, und so fortdie seines jüngsten Bruders zc. übergehen könne und solle, doch also daß, wennes seyn kann, derjenige dieselbe genieße, der keine andere Gnthsnutzung oderandern Guthsbesitz hat. Der Minderbeglücktc in dieser Familie soll den Vorzug haben.
So lange der Emil aber das ihm bestimmte Bathhorst nicht übernommen undnicht nützt, genießt er die Emolumcnte meiner Stiftung sämtlich, giebt aber denDritten Theil der reinen Einkünfte, jedoch nur dieß, wenn es sich mit demTestamente seines Großonkels zu seiner Begünstigung so verhält, an den Gustav,der ihn ans diesen Fall als Majoratsnutzer hier folgen soll, ab, damit derselbedoch auch im Voraus einigen Nutzen habe, und mit der Stiftung bekannt werde.
2) Da verschiedene, in den H. 24. des Testaments ausgesetzte Legate durch inzwischeneingetretene Todesfälle sich erlediget haben, ich aber, statt den Verstorbenen AndernErkcntlichkeit und Liebe zu erzeigen, für nöthig erachte, so bestimme hiermit, daßa) für litt ä. H. 24. des Testaments meine bisherige Gesellschafterin FräuleinNatalie von Linsingen von Tilleda, wenn sie bis zu meinem Ablebenbei mir geblieben, eintrete, also daß sie sowohlEinhundert Thalerals Pension alljährlich erhalte, als auch den untern Theil des meinerSchäferei gegenüber neuerbauten Wohnhäuschens als freie Wohnung unddas daran befindliche kleine Kärtchen benutze, auch Vier Malter Holz ausdem zu meinem Gnthe gehörigen Holze bei Qncstenbcrg frei und nnentgeld-lich alljährlich angefahren erhalte, alles dieß lebenslänglich, wenn sie nichteine Verheirathung vorziehe, da ihr denn über alles weg als Aussteuer
Eintausend Thalerausgezahlt werden soll . Die Pens ion ist derselben aus den Einkünften desGuthes Brücken zu entrichten, zu welchem das aufgeführte Abfindungs-quantum von 1000 rthlr. mit geschlagen wird, welches nach Z. 25. desTestaments aus den sämtlichen Nutzungen der Majorate, mit den übrigenLegaten, aufgebracht werden soll, gleich im Anfang, wenn anders kein ande-rer Fonds für solche vorhanden, oder die von mir zurückgelassenen Kapitalienfür dieselben nicht zureichen. Zu ihrer Einrichtung erhält Fräulein vonLinsingen alle zur Zeit meines Ablebens in meiner hiesigen Wohnstube nebstKammer befindliche Mobilien.d) Meine bisherige Wirthschaftsmamsell
Caroline Lnmmevon Stollberg, wenn solche bis zu meinem Ableben bei mir verbleibt, soll andie Stelle der litt. s. §. 24. des Testaments aufgeführten nun verstorbenenFriederike Krause eine alljährliche Rente ans den Brückschen Majoratsein-künften ebenfalls von
Fünfzig Thalern —lebenslänglich beziehen, de n ober» Theil des vorerwähnten neuen Häuschensals Wohnung nebst zwei Maltern Holz alljährlich frei, angefahren erhalten,im Fall ihrer Verheirathung aber, statt dessen eine Aussteuer vonFünf Hundert Thalern —