Druckschrift 
Folge 5 (1885)
Entstehung
Seite
195
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In Beisein der Gerichtspersonen des Amtsrichters Johann Friedrich Wolf unddes Schoppen Christoph Wilhelm Altmann

VerhandeltBrücken, den S. April 1318.

^,etc> erbat Frau Friederike Christiane von Möllendorf, geborne von Ebcrstein, Ritter-guthsbcsttzcrin zu Brücken, Wöhningen und Rötha, hiesige Frciherrlich WcrthcrnscheGerichte schriftlich zu sich, weil sie gesonnen sei, ihren letzten Willen zu übergeben undniederzulegen, durch eine Unpäßlichkeit aber abgehalten würde, vor den Gerichten zuerscheinen: Ich, der Endesuntcrschriebene Justitiarins, verfügte mich darauf mit denverpflichteten Gerichtsschöppcn, Johann Friedrich Wolf und Christoph Wilhelm Altmannsofort Vormittags gegen Ii Uhr in der ernannten Frau Friederike Christiane vonMöllendorf Behausung zu Brücken, und traf daselbst dieselbe in ihrer obcrn Wohnstube,deren Fenster nach Mittag gehen, zwar etwas unpaß, jedoch noch bei vollkommenenGeisteskräften an, worauf sie eine in ein Convcrt verschlossene und mit ihrem ange-stammten Wappen achtmal schwarz versiegelte, mit der Aufschrift:

Hierin befindet sich mein letzter Wille, den ich nach meinem erfolgten und sicherin Erfahrung gebrachten Ableben sogleich zu eröffnen bitte.

Friederike Christiane von Möllendorf geb. von Ebersteinversehene Schrift hervorholte und selbige übergab, mit der Erklärung, daß darin ihrwahrer letzter Wille enthalten sei, welchen sie auf allen Blättern eigenhändig unter-schrieben und besiegelt habe und worüber sie nach ihrem Tode gehalten wissen, daherdenselben bei hiesigen Gerichten verwahrlich niederzulegen und nach ihrem erfolgtenAbsterben zu pnbliciren bitten wolle.

Da uns nun Frau Friederike Christiane von Möllcndorf, geborne von Ebcrsteinvon Person und als dispositionsfähig wohl bekannt, so wurde dem Suchen gcfüget,das verschlossen übergcbene Testament angenommen, folgcndergcstalt:

^.etum

Brücken, den Sten April 1818.

In diesem Convert befindet sich die letztwillige Disposition der Frau FriederikeChristiane von Möllendorf, geborncn von Ebcrstein, aus Brücken, welche dieselbe amheutigen Tage hiesigen Gerichten bei gehörig besetzter Gerichtsbank in ihrer Wohnungverschlossen übergeben hat.

So nachrichtl. n. s.

Freiherrlich Wcrthcrnsche Gerichte daselbst.

Johann Friedrich Wolf,Christian Wilhelm Altmann,überschrieben, das Gerichtssicgel dem schon darauf befindlichen acht Wappen dreimalbeigefügt und darauf in dem Deposits hiesigen Gerichts verwahrlich niederzulegen be-schlossen solches alles aber nachrichtlich anher protocollirt, deutlich wieder vorgelesenund nach allenthalben beschchener Genehmigung von der Frau Tcstatorin sowohl, alsvon den verpflichteten Gcrichtspersoncn mit unterschrieben, wie folgt:

Friederike Christiane von Möllendorf geb. von Eberstein.

Freiherrlich Wcrthcrnsche Gerichte daselbst.

Schmidt, öust, furat.

Johann Friedrich Wolf, Amtsrichter.

Christoph Wilhelm Altmann, Gerichtsschöppe.

Zu meinem Testamente gehörig:

In dem von mir am 3ten April 1818 abgefaßten Testamente, das damals denvon Werthcrnschcn Patrimonialgerichte hier übergeben, und welches von selbigem demKönigl, Landgerichte zu Eisleben überantwortet und von demselben, laut Bescheini-gung, so hier beiliegt, jetzt aufbewahret wird, habe nur am Schlüsse des H. 24. aus-drücklich vorbehalten, Legate noch auszusetzen, und deshalb blos unter meinenPapieren einen Aufsatz zurückzulassen, der dieselbe Kraft haben solle, als wäre er beidem niedergelegten Testamente befindlich. Von diesem Vorbehalte mache ich hierGebrauch, benutze aber auch diese Gelegenheit jenem Testamente einige Erläuterungenund Abänderungen hinzuzufügen, welche Zeit und Umstände nöthig gemacht haben.

1) Nach Z. 5. des Testaments habe ich Mohrnngen nebst dem dort angegebenenZubehör, so wie auch den sämtlichen daselbst befindlichen Möbeln, wozu ein weißesMeißner Porzellan-Servis, vollständig für eine Tafel von 24 Personen gehörensoll, daZ, wenn einige Stücke davon zufällig hier sich befinden sollten, dahin zu

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