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zersplittert, keinen bleibenden Nutzen gewährte, als daß es Fremde oder Verwandteerhielten, die sich eben nicht sehr an mich und meine sel. Mutter angeschlossen haben.
Z. 23. Die zu Mohruugen jetzt befindliche Bibliothek meines sel. Bruders desBaron Gottlob von Ebenstem soll, wenn ich solche nicht schon bei Lebzeiten zu eineinähnlichen Zwecke verwendet habe, die Klostcrschule zu Roßleben bekommen und daselbstnach dem von meinem sel. Bruder selbst geordneten Cataloge unvcrmischt mit andernBüchern aufgestellt werden. Ucber der Thürc des Locals oder über den aufgestellteilBüchern selbst, wünschte ich eine kurze lateinische Inschrift, ohngefähr also:
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Laronis all lZbsrstsinUoruuA'nö NIXZOOV ckskuneti a sorors?risär. a Uöllsnäork 8ollol« HossIsbianW.
Sobald diese Schule einen schicklichen Platz anweiset, soll auf Kosten meiner Ver-lassenschaftsmasse diese Bibliothek dahin geschafft, auch der Catalog von meinemTestamentsvollzieher mit Zuziehung des dasigen Herrn Rectors in Druck gegebenwerden.
H. 24. An Legaten bestimme ich außerdem:a) daß meine Frau Schwägerin, die Frau Friederike von Ebcrstein, geb.von Trotha vom Amte Mohruugen alles das noch ferner auf Lebzeiten und solange sie nicht zu einer zweiten Ehe schreitet, unverkürzt fort erhalte, was ihr vonmeinem sel. Bruder, dem Baron Gottlob von Eberstein ausgesetzt worden ist,
d) daß ebenfalls von Mohrungcn mein und meiner sel. Mutter Geschäftsführer HerrAndreas Gottlob Witsche! auch alles dasjenige noch fortbekomme, was ihmnicht allein letztere als Leibrente laut Verschreibung ä. ä. Brücken den 23. October1895 wegen seiner Verdienste um meinen sel. Bruder überwiesen hat, nehmlichbei freier Station 150 thlr. alljährlich, sondern verordne auch, daß, so lange erdie Geschäfte des Amtes betreibet, die ihm von mir bewilligte Zulage, wie esdie letzte Rechnung ausweiset, unverkürzt gegeben werde. Sollte derselbe abernach meinem dereinstigen Ableben die bisher verwalteten Geschäfte nicht mehr ver-walten können oder wollen, so setze ihm bei freier anständiger Wohnung undHolze eine alljährliche Pension von Dreihundert Thalern aus, welche ihm viertel-jährlich aus den Einkünften des Amtes Mohruugen, um welches er sich besondersverdient gemacht hat, gereichet werde. Findet derselbe aber für gut, Wohnungund Holz aufzugeben, so sollen ihm alljährlich Vierhundert Thaler und zwarin vierteljährlichen Terminen im Voraus gezahlet werden.
e) Obgleich meine sel. Mutter, der Demoiscll, Friederike Krause schon bei ihremLebzeiten, in Rücksicht, daß sie von ihr in ihren letzten Lebensjahren gewartetund gepfleget worden, eine Sächs. Landschaftliche Obligation von 1000 Thlr.übereignet hat, so bestimme ihr, wenn sie auch bis zu meinem Ableben bei mirseyn und sich gegen mich, wie gegen meine sel. Mutter betragen wird, so langesie nnverheirathet bleibt, auf lebenslang eine aus den Einkünften des GuthesBrücken zu zahlende Leibrente von Fünfzig Thaler jährlich.
ck) In Ansehung des Verwalter Ernst Zettel setze ich ebenfalls fest, daß, wenn erbis zu meinem dercinstigen Hinscheiden bei mir in Diensten seyn sollte, und imFall er die Wirthschaft auf dem Guthe Brücken ferner treu und redlich besorgt,er seinen Gehalt, wie er ihn in der letzten Zeit gehabt, ferner beziehen, im Faller aber diesem Geschäfte nicht mehr vorstehen könne und wolle, er eine alljährlichePension von Einhundert Thalern, aus dem Ertrage des Guthes Brücken nebstfreier Wohnung in dem neben dem Garten liegenden Hanse, so überdies; aufseinen Namen geschrieben, und zwei Malter Holz erhalten solle. Auf seinenSterbefall fällt aber das Hans, welches von meinem Geldc erkauft, nebst derPension wiederum dem Guthe Brücken zu.e) Den Töchtern des Herrn Major August Georg Wilhelm Frciherrn von Werthern,jetzt zu Roßla,
der Fräulein Bertha Vierhundert Thaler,
- - Ottilie, Vierhundert Thaler,
- - Emma, Vierhundert Thaler,
- - Therese, Vierhundert Thaler,
- - Louise, Vierhundert Thaler,
legire und vermache hiermit als kleine Aussteuer Jeder von den Fünfen Vier-hundert Thaler, welche nach meinem Tode zwar an sie auszuzahlen, allein bis
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